Vollversammlung:
BLZK trifft richtungsweisende Beschlüsse
Am 24. November 2023 trafen sich die Delegierten der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) zur ersten ordentlichen Vollversammlung nach dem Amtsantritt des neuen Vorstands im Dezember 2022.
Dabei wurden neben einer Bilanz der Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres auch richtungsweisende standespolitische Beschlüsse für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte getroffen. Die klaren Forderungen, die von den Vertretern der Vollversammlung an die Bundespolitik gesendet wurden, waren von einer großen inneren Geschlossenheit des Berufsstandes geprägt.
Bericht des Vorstands
Zu Beginn der Vollversammlung bilanzierte der Vorstand der BLZK die Maßnahmen, die im zurückliegenden Jahr insbesondere im Bereich der beiden Schwerpunktthemen GOZ und Fachkräftemangel ergriffen wurden. Den Politikern in Bayern und auf Bundesebene die Dringlichkeit dieser Themen kontinuierlich und mit Nachdruck vor Augen zu führen, sei, so Präsident Dr. Dr. Frank Wohl, die wichtigste Aufgabe des Vorstands der BLZK und die Basis für alle weiteren Projekte.
Wohl betonte dabei die herausragende Bedeutung, die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern, sowie die politische Vernetzung des Vorstands mit den Parteien der bayerischen Regierungskoalition und auf Bundesebene.
Protestaktion geplant
Im Rahmen der Beschlüsse der Vollversammlung beauftragten die Delegierten der BLZK den Vorstand mit der Organisation und Durchführung eines Informations- und Protesttags in München unter dem Motto: „Es reicht, Herr Lauterbach!“.
Darüber hinaus forderte die Vollversammlung die Politik auf, die Rahmenbedingungen für inhabergeführte, freiberufliche Praxisstrukturen zu stärken und im Zuge des geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraums den hohen Schutz der Gesundheitsdaten zu gewährleisten, die ärztliche Schweigepflicht zu garantieren sowie den Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Angehörigen der Heilberufe zu verringern.
Forderungen an die Bundespolitik
In weiteren Beschlüssen erneuerten die Delegierten der BLZK die Forderung an die Bundespolitik, den GOZ-Punktwert nach mittlerweile 36 Jahren Untätigkeit endlich anzupassen und eine nötige Dynamisierung einzuführen. Hinzu kamen Beschlüsse zum Bürokratieabbau mit einer klaren Forderung an den Gesetzgeber, die vorliegenden Vorschläge der zahnärztlichen Körperschaften zeitnah umzusetzen, sowie zur Ergreifung wirkungsvoller Maßnahmen, um dem anhaltenden ZFA-Fachkräftemangel in den Praxen entgegenzutreten.
Beim Thema Digitalisierung forderten die Delegierten der BLZK, als Alternative zur elektronischen Patientenakte (ePA) eine individuelle Speicherung der Gesundheits- und Krankheitsdaten auf patienteneigenen Datenträgern sowie – bei Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) – ein Opt-in-Verfahren anstatt des geplanten Opt-out-Verfahrens zu ermöglichen. Dies wurde in der Forderung an die Politik zum Thema Digitalisierung noch einmal geschärft: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen müsse, so der Beschluss der Vollversammlung, so gestaltet sein, dass Zahnärztinnen und Zahnärzten auch eine Arbeitsentlastung und Kostenersparnis erhalten und dadurch ein Mehrwert für die Patientenbehandlung und die Praxisorganisation entsteht.
Große Geschlossenheit
Nahezu alle Beschlüsse der Vollversammlung wurden einstimmig getroffen.
BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl: „Die Ergebnisse der Vollversammlung und die große Geschlossenheit, wie die Beschlüsse zustande gekommen sind, sind ein deutlicher Beweis für die positive Bewertung unserer Arbeit im zurückliegenden Jahr. Zum anderen geben die Beschlüsse aber auch eine klare Richtung vor, was sich die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte nun von der Politik erwarten. Unsere Aufgabe als Vorstand wird es sein, diesen Beschlüssen auf dem politischen Parkett den nötigen Nachdruck zu verleihen.“
Einen Nachbericht zur ordentlichen Vollversammlung der BLZK gibt es in der Ausgabe 12/2023 des Bayerischen Zahnärzteblatts (BZB). Alle Beschlüsse der BLZK-Vollversammlung vom 24. November 2023 werden in der Ausgabe 1-2/2024 des Bayerischen Zahnärzteblatts (BZB) veröffentlicht.