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„Operative ZMK“ zielt auf Integration von Oral- und MKG-Chirurgie

Am 9. und 10. Dezember 2016 hat in Berlin die 33. Jahrestagung des Berufsverbands Deutscher Oralchirurgen (BDO) stattgefunden.

Prof. Dr. Jochen Jackowski (Universität Witten-Herdecke) präsentierte das Konzept anlässlich der 33. Jahrestagung des Berufsverbands Deutscher Oralchirurgen (BDO) am 9. und 10. Dezember 2016 in Berlin.

Im ZMK-Bereich tätige Chirurgen sollen sich gemeinsam positionieren

Um die gemeinsamen Interessen zu betonen, trat die Deutsche Gesellschaft für Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) zum dritten Mal als Partnerorganisation auf. Deren Präsident, Prof. Dr. Dr. Michael Ehrenfeld, stellte in seiner Begrüßungsansprache fest, dass die Fachgebiete sich in vielen Bereichen überschneiden. Da die Berechtigung medizinischer Leistungen – auch unter Kostenaspekten – zunehmend infrage gestellt werde (Stichwort Health Technology Assessment), müssten sich alle im ZMK-Bereich tätigen Chirurgen „gemeinsam positionieren“ und „an einem Strang ziehen“.

Angepasste Muster-Weiterbildungsordnung für MKG-Chirurgen

Beide Verbände wollen zudem die Attraktivität ihrer Spezialisierungen durch verkürzte Ausbildungszeiten steigern. Konkret soll auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2017 eine angepasste Muster-Weiterbildungsordnung für MKG-Chirurgen verabschiedet werden. Darin wird geregelt sein, dass für Oralchirurgen, die Facharzt für MKG-Chirurgie werden wollen, ein Jahr ihrer zahnärztlichen Weiterbildung anerkannt werden kann.

Im nächsten Schritt soll bereits durch eine gemeinsame Vorklinik und die wechselseitige Belegung klinischer Inhalte (Module) Studienzeit im Doppelstudium eingespart werden. Bedingung hierfür ist die Verabschiedung der neuen Approbationsordnung Zahnmedizin (AOZ), für die am 9. und 12. Dezember 2016 Anhörungen von Verbänden und Ländervertretungen stattfanden. Laut Ehrenfeld sollte die AOZ als „großer Wurf“ gesehen und nicht durch Interessen einzelner Fachbereiche gefährdet werden. Weitere Details dazu im folgenden Interview mit dem BDO-Vorsitzenden Dr. Dr. Wolfgang Jakobs.

Interview: Der BDO-Vorsitzende Dr. Dr. Wolfgang Jakobs zur Harmonisierung der oral- und MKG-chirurgischen Weiterbildungs- und Studienordnungen

Herr Kollege Jakobs, wozu brauchen wir einen neuen Begriff für operative Disziplinen?
Dr. Dr. Wolfgang Jakobs:
Damit wollen wir, die Oral- ebenso wie die MKG-Chirurgen, unsere Gemeinsamkeiten innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der oralen Medizin klarstellen. Der Präsident der DGMKG, Professor Ehrenfeld, hat bei seinen Grußworten anlässlich der BDO-Jahrestagung in Berlin dafür plädiert, die Bedeutung der operativen Disziplinen in der ZMK für die Patientenversorgung gegenüber Politik und Kostenträgern klar herauszustellen.

Der Begriff operative Zahn, Mund- und Kieferheilkunde verdeutlicht, dass es Gemeinsamkeiten zwischen dem ärztlichen Gebiet Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und dem zahnärztlichen Fach Oralchirurgie gibt. Diese sollten sich zukünftig auch in einer für junge Ärzte und Zahnärzte attraktiven Studien- und Weiterbildungsordnung wiederfinden.

Dr. Dr. Wolfgang Jakobs ist seit 2008 1. Vorsitzender des Berufsverbands Deutscher Oralchirurgen. Er ist in der Privatklinik für zahnärztliche Implantologie und ästhetische Zahnheilkunde (IZI GmbH) in Speicher (Eifel) niedergelassen.

Wie könnte diese konkret aussehen?
Dr. Dr. Wolfgang Jakobs:
Ein Jahr der klinischen oralchirurgischen Weiterbildung soll zukünftig auf die MKG-chirurgische Facharztausbildung angerechnet werden. Die entsprechenden Vorschläge hat die Bundesärztekammer aufgegriffen, und diese Weiterbildungsordnung wird voraussichtlich im Mai 2017 von der entsprechenden Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer verabschiedet.

Die Novellierung der Approbationsordnung Zahnärzte (AOZ) wird zu einer Harmonisierung von medizinischer und zahnmedizinischer Ausbildung führen. Von den Approbationsordnungen für Ärzte und Zahnärzte abweichende Musterstudiengänge könnten zukünftig die Ausbildungszeit für angehende MKG-Chirurgen weiter verkürzen.

Gemäß neuer AOZ wird es für Ärzte und Zahnärzte identische vorklinische Studienabschnitte geben. Dadurch würde sich die Mindestausbildungsdauer für angehende Fachärzte für MKG-Chirurgie von aktuell ca. 14 auf elf bis zwölf Jahre verkürzen. Oralchirurgen, die die Weiterbildung zum Facharzt anstreben, müssten dann den klinischen Teil des Medizinstudiums und die verkürzte Facharztausbildung bei Anerkennung eines Weiterbildungsjahres ableisten.

Es ergibt sich insgesamt eine größere Durchlässigkeit vom Zahnmedizin- zum Medizinstudium und umgekehrt, was den jungen Kollegen die Entscheidung für eine Spezialisierung in MKG-Chirurgie erleichtert.

Wo liegen die Knackpunkte?
Dr. Dr. Wolfgang Jakobs:
Bevor die studienbezogenen Änderungen greifen können, müssen sowohl die neue AOZ als auch die Weiterbildungsordnung MKG-Chirurgie auf den Weg gebracht werden. Bedingt durch die föderale Struktur der Bundesrepublik müssen aus- und weiterbildungsbezogene Änderungen immer auch von den Bundesländern mitgetragen werden.

Hinzu kommt, dass die MKG-Chirurgie auf EU-Ebene als (fach-)ärztliche Disziplin definiert ist. Wie zukünftig eine weitere Angleichung der Weiterbildungen in Oral- und MKG-Chirurgie wie gewünscht erreicht werden kann, muss eingehend geprüft werden.
(Das Interview führte Dr. Jan H. Koch)