Geht es nach dem AOK-Bundesverband, haben Ärzte in Zukunft Konsequenzen zu fürchten, wenn sie Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen ohne Grund verweigern. Denn bislang werden 15 Prozent aller Anfragen nach Einsicht in die eigene Patientenakte von Behandlern abgelehnt, wie eine repräsentative Online-Umfrage des Instituts YouGov ergab. Das Positionspapier der AOK-Gemeinschaft sieht vor allem eine Verkürzung der Verfahren bei Behandlungs- und Pflegefehlern für Patienten vor. Laut Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, zeigen die Erfahrungen der täglichen Beratungen, dass eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig sei. „Nach wie vor gibt es für Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können“, unterstreicht auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD Sabine Dittmar.
Nach bisheriger Rechtslage muss ein Arzt über Behandlungsfehler nur Auskunft geben, wenn der Patient danach fragt. Eigeninitiativ müssen Behandelnde nur informieren, wenn die gesundheitliche Gefahr für den Patient damit abgewendet werden kann. Laut der Umfrage haben sich 90 Prozent der Befragten für eine Verpflichtung der Ärzte ausgesprochen, ihre Patienten ohne deren Nachfrage über Behandlungsfehler zu informieren. Auch die AOK spricht sich für eine solche Vorgabe aus.
Fast die Hälfte der Befragten geht außerdem davon aus, dass alle praktizierenden Ärzte in Deutschland einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, der im Falle eines Behandlungsfehlers den vollen Schadenersatz der Patienten sicherstellt. Da Ärzte jedoch bisher noch nicht verpflichtet sind dies zu tun, setzt die AOK hier an und plädiert für die Einführung einer Pflichtversicherung.
Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der Patientenrechte und weiterführende Informationen stehen zum Download unter www.aok-bv.de.