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Wirksamer Schutz vor COVID-19
Hände waschen

Regelmäßiges Händewaschen ist eine der wirksamsten Maßnahmen zur Vorbeugung einer Infektion mit dem Coronavirus.

Nach dem Infektionscluster bei einer Firma in Bayern und einzelnen Fällen bei den deutschen Staatsbürgern, die Anfang Februar 2020 aus Wuhan ausgeflogen worden waren, sind am 25.2.2020 Erkrankungsfälle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bekannt geworden. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland muss gerechnet werden. Auch weitere Übertragungen, Infektionsketten, lokale Infektionsgeschehen und Ausbrüche in Deutschland sind derzeit zu erwarten bzw. schon zu beobachten. So sucht der NRW-Krisenstab derzeit rund 300 Besucher einer Karnevalsveranstaltung und testet zahlreiche Menschen, die mit bestätigten Infizierten in Kontakt waren. Das Robert-Koch-Institut schätzt am 26. Februar die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als gering bis mäßig ein. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers gilt als wahrscheinlich.

Viele Eigenschaften des SARS-CoV-2 sind momentan noch nicht bekannt, zum Beispiel der Zeitraum der höchsten Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität), die genaue Zeitdauer, bis nach Ansteckung bei einem Infizierten Symptome erkennbar sind (Inkubationszeit), wie schwer die Krankheit verläuft oder über welchen Zeitraum Erkrankte Viren ausscheiden bzw. noch infektiös sind. Dennoch gibt es einige grundlegende Regeln zur Hygiene und zum ambulanten Management bei Verdachtsfällen.

Händehygiene und Hustenetikette einhalten

Das Coronavirus Covid-19 wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.

Praxismanagement

Suchen Patienten Ihre Praxis auf, die sowohl Symptome (Fieber und Atemwegsproblemen) aufweisen und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

1. Patienten sollten zur weiteren diagnostischen Verdachtsabklärung an einen Hausarzt/Facharzt/Krankenhaus weitergleitet werden. Nach Möglichkeit sollte die Kontaktaufnahme zu diesem telefonisch erfolgen.

2. Der Patient sollte in einem isolierten Wartebereich untergebracht werden und nach Möglichkeit einen Mund-Nasen-Schutz erhalten.

3. Nach Verlassen der Praxis sollten die Räume gut durchlüftet und desinfiziert werden. Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden.

Weiterhin sind in der zahnärztlichen Praxis die üblichen Standard-Hygienemaßnahmen mit konsequentem Tragen des Mund-Nase-Schutzes und Handschuhen sowie adäquate Händehygiene mit korrekter Anwendung der Händedesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit als ausreichend anzusehen, erklärt die Landeszahnärztekammer Brandenburg am Donnerstag.

Risikogebiete

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Nach Stand vom 26.2.2020 sind dies die folgenden Gebiete:

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
Im Iran: Provinz Ghom
In Italien: Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Empfehlung für Betroffene

Leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen (z.B. Immunsuppression, relevante chronische Grunderkrankungen, hohes Alter, Schwangerschaft) können bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt bis zum Vorliegen der endgültigen Untersuchungsresultate zur Bestätigung oder zum Ausschluss einer COVID-19-Verdachtsdiagnose in das häusliche Umfeld zurückkehren. Dabei sollten sie beachten:

1. Unterbringung und Kontakte

  • Stellen Sie nach Möglichkeit eine Einzelunterbringung in einem gut belüftbaren Einzelraum/ Zimmer sicher. Empfohlen ist regelmäßiges Lüften in allen Räumen, in denen Sie sich aufhalten.
  • Begrenzen Sie die Anzahl und Enge Ihrer Kontakte bestmöglich, insbesondere gegenüber Personen, die einer Risikogruppe angehören (Immunsupprimierte, chronische Kranke, ältere Personen, Schwangere). Empfangen Sie keinen unnötigen Besuch.

2. Hygienemaßnahmen

Händehygiene:

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu solchen Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.

  • Händehygiene sollte vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann durchgeführt werden, wenn die Hände sichtbar schmutzig sind. Führen Sie die Händehygiene mit Wasser und Seife durch.
  • Bei Verwendung von Wasser und Seife sind Einweg-Papiertücher zum Trocknen der Hände das Mittel der Wahl. Wenn nicht verfügbar, verwenden Sie Handtücher und tauschen Sie diese aus, wenn sie feucht sind.
  • Gesunde sollten nicht dieselben Handtücher verwenden wie Erkrankte.

Husten- und Nies-Etikette:

Husten- und Nies-Etikette sollte jederzeit von allen, insbesondere von kranken Personen, praktiziert werden. Sie umfasst das Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen, gefolgt von Händehygiene.

  • Entsorgen Sie Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase verwendet werden, oder reinigen Sie sie nach Gebrauch entsprechend.
  • Taschentücher und andere Abfälle, die von kranken Personen oder bei der Pflege von kranken Personen erzeugt wurden, sollten vor der Entsorgung mit anderem Hausmüll in einem mit einer Auskleidung versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden

3. Vorgehen bei akuter Zunahme der Beschwerden

  • Ihr ambulant betreuender Arzt sollte gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Falle einer notfallmäßigen bzw. außerhalb der üblichen Erreichbarkeiten eintretenden, akuten Zunahme Ihrer Beschwerden im Vorhinein festlegen. Dieses sollte sowohl das aufnehmende Krankenhaus, die mitzuführenden Unterlagen als auch das geeignete Transportmittel dorthin umfassen.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

Quellen: Robert-Koch-Institut, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW