Am 25. Mai 2022 trat die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Arbeitgeber sind aber weiterhin verpflichtet zu beurteilen, welche Gefährdung in ihrem Betrieb von dem Virus ausgeht.
Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zeigte sich deutlich: Nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht gerät auch die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal immer stärker in die Kritik.
Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Eine Schätzung für 2021 geht von weiterem Anstieg auf 465,7 Milliarden Euro aus.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?
Bis zum 31. Januar 2022 wurden der BGW 700 Verdachtsfällen auf Covid-19 als Berufskrankheit aus der BGW-Branche „Zahnmedizin“ gemeldet. Davon wurden bereits knapp 300 Fälle anerkannt.
Die bayerische Zahnärzte begrüßen die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auszusetzen.