Mit Beschluss vom 25. Juli 2022 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim abgelehnt.
Am 25. Mai 2022 trat die Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Arbeitgeber sind aber weiterhin verpflichtet zu beurteilen, welche Gefährdung in ihrem Betrieb von dem Virus ausgeht.
Bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zeigte sich deutlich: Nach dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht gerät auch die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal immer stärker in die Kritik.
Die Gesundheitsausgaben sind 2020 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Eine Schätzung für 2021 geht von weiterem Anstieg auf 465,7 Milliarden Euro aus.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?