„Wir kommen der Grippe zuvor“ so lautet das Motto der neuen Kampagne, mit der BZgA und RKI zur Überprüfung des Impfstatus und zur Grippeschutzimpfung aufrufen.
Ab 18. September wurde der an die neuen Varianten angepasste Covid-19-Impfstoff in den Praxen angeboten. Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut rufen gemeinsam die Bevölkerung auf, sich über die Impfempfehlungen zu informieren und in Abstimmung mit ihrem Arzt impfen zu lassen.
Die Antwort der Bundeszahnärztekammer auf den Aufruf des VmF: Es ist dabei selbstverständlich, dass nicht erforderliche Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden sollten.
Auch wenn die Corona-Müdigkeit zunimmt, wir brauchen weiterhin Geduld, bis sich durch Impffortschritte und erweiterte Teststrategien ein deutliches Bild ergibt.
Um Zahnarztpraxen in Zeiten einer aktuell weiter fortschreitenden Ausbreitung von Covid-19 zu unterstützen, hat die BZÄK alle wichtigen Fragestellungen auf einer Sonderseite gebündelt.
Am Mittwoch, 25. März, hat die Europäische Kommission verkündet, den Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) um ein Jahr zu verschieben.