Der letzte Beitrag unserer Reihe „Wenn Praxispartner getrennte Wege gehen“ beschäftigt sich mit dem Thema der Kapitalkonten und der Auseinandersetzungsrechnung.
Minijobs – also geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf – und was Arbeitgeber beachten sollten.