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Sozietäten ­(1): Wie kommen sie zustande?

Praxisführung an sich ist simpel. Der Arbeitsbedarf, die Bezahlung, die Mehrkosten (Privatanteile) sind in den Gebührenordnungen geregelt. Der Behandlungsbedarf muss ebenfalls in der Fläche nicht eingeworben werden. Wohl gilt es, die Bedarfsfälle in die eigene Praxis zu lenken. Karies, Parodontitis, Zahnfehlstellungen und gelegentliche Traumata sowie der Wunsch nach Schmerzfreiheit, besserem Aussehen und guter Funktion ergeben sich von selbst.

Als ein Wirtschaftswissenschaftler einmal vorgetragen bekam, wie die Geschäftsabläufe in der Zahnmedizin sind, erklärte er anschließend: „Gegenüber der freien Wirtschaft sind das ja Verhältnisse wie in einer beschützenden Werkstatt mit garantiertem Geldfluss nahe dem Paradies.“ Umso erstaunter war der Mann, als er inhalierte, welch große Unsicherheit junge Zahnmediziner:innen in Sachen Existenzgründung zeigen und wie geradezu üppig sich allerlei Beratungsaktivitäten um die jährlich ja allenfalls rund 2.300 Existenzgründenden rangeln. 

Sei es drum, in einer weiterhin der Kopfzahl nach zunehmend weiblichen Zahnärzteschaft machen Sozietäten immer mehr Sinn. Sowieso weist die Breite des Behandlungsspektrums auf Mehrbehandlerpraxen mit darin aufgeteilter Fachlichkeit hin. Routine, nach einzelnen Sparten innerhalb einer Praxis aufgeteilt, erhöht die Wirtschaftlichkeit und schafft schnellere Behandlungsabläufe. Patienten lieben es zudem nicht, von Tür zu Tür geschickt zu werden, sondern doch lieber alles Zahnmedizinische unter einem Dach geboten zu bekommen. Da dürfen dann wechselnde Behandler:innen tätig werden. Zeit ist immer häufiger auch für Patienten Geld.

Triebfeder erhöhtes Absicherungsbedürfnis

Wer sich für eine Sozietät interessiert, hat in der Regel auch ein erhöhtes Absicherungsbedürfnis hinsichtlich der eigenen beruflichen Aktivitäten. Da gilt es, Rationales und Gefühltes separiert zu betrachten. Grundsätzlich haben Sozietäten den Charme, bei der technischen Ausstattung viele Dinge nicht doppelt kaufen zu müssen. Röntgen, die Wiederaufbereitung und Weiteres müssen beispielsweise kaum umfänglicher als für eine Einzelpraxis beschafft werden. Im Prinzip genügt auch bei einer Zweier-Sozietät die Raumfläche einer Einzelpraxis, jedenfalls dann, wenn die Partner sich auf die vollständig zeitversetzte Nutzung verständigen. Da wird dann auch die Form der Niederlassung in Form der Praxisgemeinschaft begünstigt. Konsiliarische Formen etwaiger Vertretungen können ja gleichwohl getroffen werden.

Begünstigt werden aufgeteilte berufliche Fort- und Weiterbildungen. Eine Sozietätspraxis kann auch zu Urlaubszeiten, in Baby-/Erziehungszeiten geöffnet bleiben. Der fachliche Kollegenaustausch wird begünstigt. Etwaige erkrankungsbedingte Ausfallzeiten werden abgefedert. Wenn und soweit in der Integration eines Praxislabors fachliche wie wirtschaftliche Vorteile gesehen werden, ist die planbare Auslastung gegenüber der Einzelpraxis sicherer.

Licht und Schatten

Soweit die naheliegenden Vorteile. Nun ist bekanntlich dort, wo Licht ist, auch Schatten. In einer Art gleichzeitig bewusstem wie unbewusstem Denken, wie die Psychologie es wohl nennen könnte, werden die Risiken einer Sozietät gern ausgeblendet. Das macht ein jeder Sozietätspartner in seinem Kopf gern still und ohne sich mitzuteilen. Bereits an dieser Stelle wird im Verborgenen die spätere Bruchstelle mancher Sozietät gelegt.

Nicht so selten ist beobachtbar, dass einer der künftigen Sozietätspartner durchaus boshaft im Hinterkopf hat, den anderen aus dessen Existenzgründersorgen heraus einzufangen, ihn hernach klein zu halten. Ein Vorgang, der sowohl in der echten Neugründersozietät als auch in der sogenannten Altersübergangssozietät vorkommt. Und tatsächlich, unter den Junioren in Existenzplanung finden sich auch solche, die darauf vertrauen, ein Zusammenschluss sei ein wärmendes Nest, in dem alles einfacher sei, das Wasser nicht so kalt sei. Weit gefehlt! Zusammenarbeiten bedeutet, Chancen zu haben. Die aber müssen täglich gelebt und auch zeitlich gepflegt werden. Da bleiben Gutwilligkeit und Bereitschaft zu Kompromissen gefordert.

Gemeinsamkeiten und Differenzen abgleichen

Ausgesprochen werden die jeweiligen Hintergedanken allerdings selten, zumal wenn sie als hinterhältig bewertet werden müssten. Man will sich ja nicht von vornherein angreifbar machen. Eine von Beginn an gefährliche Basis. Empfohlen werden kann, dass sich die zukünftigen Sozietätspartner vorab einvernehmlich eine Kriterienliste erarbeiten, unter deren Überschriften sie, ein jeder für sich, gemeinsam Vorstellungen einfügen. Diese Liste getrennt, unter Hinzuziehung der jeweiligen Berater im Hintergrund, die Vorstellungen getrennt eintragen. Diese Listen in einem Treffen aneinander gehalten und abgeglichen, lassen sodann Gemeinsamkeiten wie auch Differenzen erkennen.

Differenzen gilt es auszuverhandeln, Kompromisse zu definieren. Aber bitte immer schriftlich. Der gefundene Abgleich ist dann so etwas wie das Grundgesetz der künftigen Sozietät. Unter dessen Kautelen können dann die diversen Berater von Finanzierung, Vermietung, der baulichen Praxisplanung, der Einrichtung, Versicherung , der Personalsuche, des Corporate Designs, der Steuerberatung konsultiert werden, um das Vorhaben voranzutreiben. Sind alle Vorbereitungspunkte abschlussreif vorbereitet, kann der unbedingt richtige Gang zur juristischen Beratung – zur Abfassung eines Sozietätsvertrags – gemacht werden.

Die vorangegangene Vorbereitung gibt den Beteiligten die Möglichkeit, auf Basis identischer Anforderungen tätig zu werden. Unter den ja durchaus divergierenden Ratschlägen der vorgenannten Funktionen können die zukünftigen Sozietätspartner dann selbst verifizieren. Man steht auf festeren Füßen, gewinnt Sicherheit! Fühlt sich mit Grund als Macher und nicht als Getriebener.

Zu den Vorbereitungsbausteinen zählen weiter die Erfahrung eigener Leistungsfähigkeit. Die wird gestärkt, wenn zum Beispiel Werte aus Umsätzen und Gewinnen bisheriger Tätigkeit eingebracht werden können. Dabei spielen das eingeschätzte fachliche Können sowie der geplante Zeiteinsatz für die unternehmerische Tätigkeit eine Rolle.

Zweifelsfrei sind im Aufbau befindliche Sozietäten gegenüber der Einzelpraxis eher in der Lage, zahnärztliche Kollegenschaft einzustellen, ZMF-Funktionen auszulasten und qualitäts-/wettbewerbstärkendes wie DVT/3-D-Röntgen oder eine CAD/CAM-Einrichtung auszulasten und wirtschaftlich damit schnell einen Zusatzdeckungsbeitrag zu generieren. Angeraten werden kann auch ein detaillierter Steuerberatungsvertrag mit darin festgelegten  Leistungsbeschreibungen zur laufenden Erfüllung dieser Dienstleistung.

Jetzt geht es noch immer nicht an die verbindlichen Unterschriften. Aus dem Bereich der Finanzierung, der Steuerberatung kann nun – es liegen ja alle künftigen Kosten/Kriterien vor – in Verbindung mit den perspektivischen Honorarumsätzen ein Wirtschaftlichkeitsplan entwickelt werden. Im Ergebnis muss stehen, dass alle Beteiligten sich gegenüber den jeweils vorherigen Verhältnissen mit dem Vorhaben der Sozietät wirtschaftlich nachhaltig verbessern.

Jetzt, und auch wirklich erst jetzt kann mit Unterschriften Verbindlichkeit für das Vorhaben ausgelöst werden.  Es ist der Nachtruhe förderlich, wenn eine geschlossene, abgesicherte Vorbereitung das Vorhaben begleitet. Und schlussendlich ist es auch ein nicht zu unterschätzender Erfolgsgarant, wenn jeder Beteiligte sich auf das Vorhaben von Herzen freut. Da darf dann durchaus auch Subjektivität regieren …

Im nächsten Teil dieser kleinen Beitragsserie steht die Frage im Fokus, wie Sozietäten arbeiten. In Teil 3 geht es darum, wie Sozietäten enden.

Horst Willeweit, Bielefeld

(wird fortgesetzt)

Über den Autor:

Nach 45 Jahren als Praxiseinrichter ist Horst Willeweit im Feld der Dienstleistungen für Dentalhandel, Herstellung sowie der Wertermittlung zahnärztlicher Praxen und zahntechnischer Labore bundesweit tätig (Abgaben/Übernahmen, materiell wie ideell/Goodwill). Kontakt über seine Homepage