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„Wir bieten ein breites Spektrum an ästhetischen Leistungen an“

Dr. Jens Voss

Dr. Jens Voss

Zahnärzte werden auch aufgesucht, weil sich Patienten ein schöneres Lächeln mit helleren Zähnen wünschen. Wie sich dieses Bedürfnis umsetzen lässt, erklärt Dr. Jens Voss am Beispiel der „White Lounge“:

Herr Dr. Voss, Sie haben vor etwa 15 Jahren zusätzlich zu Ihrer Praxis eine „White Lounge“ eröffnet, in der Sie vor allem Zahnaufhellungen anbieten. Welche Überlegungen gingen dem voraus?

Dr. Jens Voss: Ich habe meinen Patienten einfach zugehört. Sie kamen mit dem Wunsch nach schönen Zähnen zu mir und nicht, weil sie ihre Zähne behandlungsbedürftig fanden; als Zahnärzte schauen wir auf Zähne und Gingiva doch eher unter kurativen Gesichtspunkten. Genau diese Wünsche der Patienten waren es letztlich aber, die mich dazu veranlasst haben, die reine Ästhetik von der klassischen Zahnbehandlung zu trennen. Ich wollte einen Ort schaffen, an dem sich die Patienten wohlfühlen und zu dem sie ohne Ängste kommen. Heute bieten wir in unserer White Lounge ein breites Spektrum an ästhetischer Zahnmedizin an. Dazu gehören die Professionelle Zahnreinigung, die Zahnaufhellung, Non-prep-Veneers, aber auch Korrekturen von Zahnfehlstellungen mittels Alignertherapie.

Wie hoch schätzen Sie die Bedeutung der ästhetisch-kosmetischen Leistungen für die Zahnarztpraxis?

Voss: Das wird häufig unterschätzt, weil sich ästhetische Leistungen ja in vielen Behandlungen „verstecken“. Wenn wir unsere Patienten mit Füllungen, Inlays oder Kronen versorgen, verwenden wir viel Zeit darauf, eine hohe Ästhetik zu erreichen. Das heißt: Ästhetik ist für unsere Patienten ganz grundsätzlich ein großes Thema. Und hier ergibt es aus meiner Sicht durchaus Sinn zu unterscheiden – was ist rein kosmetisch, was ist zahnmedizinisch induziert? Wenn Sie kosmetisch-ästhetische Leistungen anbieten, kann dieser Bereich bis zu 40 Prozent Ihres Praxisumsatzes ausmachen. Im Übrigen: Rein kosmetisch-ästhetische Behandlungen sind Privatleistungen und unterliegen zusätzlich der Umsatzsteuer. Allein dieser Umstand erfordert eine klare Trennung von der klassischen zahnmedizinischen Versorgung.

Wie haben sich die Wünsche Ihrer Patienten in den vergangenen 15 Jahren diesbezüglich geändert? Sehen Sie eine steigende Nachfrage?

Voss: Auf jeden Fall. Das ist übrigens ganz ähnlich bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR), von der wir heute ja auch viel häufiger sprechen als noch vor 15 Jahren. Ein strahlendes, gesundes und schönes Lächeln – das möchten einfach viele Menschen haben. Ich sehe da durchaus einen Einfluss der Medien, aber auch der Gesellschaft. Die Nachfrage nach entsprechenden Leistungen ist klar gestiegen, was sich auch darin zeigt, dass die Produktvielfalt in diesem Bereich größer geworden ist.

Zahnaufhellung

Sie bieten Ihren Patienten die lichtaktivierte In-Office-Zahnaufhellung mit Philips ZOOM! an. Wie hoch ist der Anteil der Patienten, die sich dafür entscheiden?

Voss: In meiner White Lounge ist dies das Bleachingverfahren, das wir anwenden. Wenn Patienten mit dem Wunsch nach schöneren Zähnen zu uns kommen, werden sie zunächst zahnärztlich untersucht und dann ausführlich beraten. Etwa 80 Prozent lassen dann auch das Bleaching durchführen. Bei den anderen 20 Prozent ist vorher eine zahnärztliche Behandlung notwendig, etwa am Zahnfleisch, um die Voraussetzungen für ein Bleaching zu schaffen. Bei manchen spielen auch finanzielle Dinge eine Rolle. Und schließlich ist ein Aspekt, dass ich konsequent nur die In-Office-Zahnaufhellung anbiete, weil ich nur davon wirklich überzeugt bin. Das passt mit dem Wunsch nach einem Home-Bleaching nicht zusammen.

Worin sehen Sie die Vorteile der lichtaktivierten Zahnaufhellung im Vergleich zu anderen Methoden?

Voss: Im Wesentlichen sind es zwei Aspekte, die hier den Ausschlag geben: Mit dem lichtaktivierten In-Office-Bleaching kann ich erstens innerhalb von einer Stunde ein vorhersagbares Ergebnis erzielen, und zweitens kann ich sicherstellen, dass Zähne und Zahnfleisch während der Behandlung optimal geschützt sind. Wir nehmen unsere Verantwortung hier sehr ernst, zumal wir auch Patienten betreuen, die anderswo hauszahnärztlich versorgt werden.

Das heißt: Deren Zahnärzte bieten das Bleaching nicht an. Von welchen Gründen berichten Ihre Patienten hier?

Voss: Das ist sehr unterschiedlich: Manche Praxen haben das nicht in ihrem Leistungsspektrum. Das ist ähnlich wie bei der Implantologie, die ja auch nicht jeder Hauszahnarzt anbietet. Andere wiederum stehen der Zahnaufhellung durchaus kritisch gegenüber. Doch die Patientenwünsche sind da – wenn ihr Hauszahnarzt diese nicht erfüllt, gehen die Patienten eben woanders hin.

Wie lange hält eine Zahnaufhellung an, was müssen Patienten beachten?

Voss: Etwa 48 Stunden nach der Aufhellung sollten Patienten Nahrungsmittel mit vielen Farbstoffen (Kaffee, Rotwein, bestimmte Gemüsesorten) sowie das Rauchen vermeiden. Wie lange das erreichte Ergebnis anhält, ist sehr patientenindividuell. Wer seine Zähne optimal pflegt, kann sich über ein anhaltendes Weiß über zwei bis drei Jahre freuen. Wenn Patienten der Meinung sind, dass eine Auffrischung gut wäre, dann bieten wir Behandlungen auch in kürzeren Zeitabständen an. Das ist für die Zähne in der Regel absolut unbedenklich.

Was gilt es aus Ihrer Erfahrung heraus zu beachten, wenn es um die Organisation der Behandlung geht?

Voss: Zahnaufhellung ist eine Behandlung, die vorab eine ausführliche Beratung verlangt. Darin geht es natürlich um die Wünsche des Patienten, aber wir klären auch auf über Risiken und nötige Verhaltensweisen nach der Behandlung, um zum Beispiel auftretende Sensitivitäten zu minimieren. Diese Beratung sollte aus meiner Sicht nicht auf dem Behandlungsstuhl erfolgen – ein freundlicher, heller Raum oder Bereich, der eine Wohlfühlatmosphäre erzeugt, ist wichtig. Aufgrund der Trennung von der kurativen Zahnheilkunde empfehle ich ein eigenes Behandlungszimmer. Das lässt sich dann auch ein wenig „loungig“ gestalten.