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Defizit von 1,9 Milliarden

Bundesgesundheitsministerium: Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023

Mit ihren vorläufigen Finanzergebnissen weisen die gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2023 einen Überschuss der Ausgaben von rund 1,9 Milliarden Euro aus. Dieses hängt, so das BMG, maßgeblich mit der Verpflichtung des Gesetzgebers im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zusammen, im Jahr 2023 insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds abzuführen.

Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 8,4 Milliarden Euro Beziehungsweise rund 0,3 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Eineinhalbfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben. Der Gesundheitsfonds verzeichnete im Jahr 2023 ein zu erwartendes Defizit in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Die Liquiditätsreserve betrug zum 15. Januar 2024 rund 9,4 Milliarden Euro.

„Zu Beginn der Legislaturperiode standen wir vor großen Herausforderungen. Für 2023 wurde ein Defizit für die gesetzliche Krankenversicherung von 17 Milliarden Euro erwartet. Die vorläufigen Jahresrechnungsergebnisse der Krankenkassen für 2023 machen deutlich, dass es uns mit dem Finanzstabilisierungsgesetz gelungen ist, die Finanzlage der GKV zu stabilisieren. Das verbleibende Defizit der Krankenkassen in 2023 ist aufgrund der Abführung von Kassenvermögen an den Gesundheitsfonds erwartet worden. Die Krankenkassen haben damit einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen geleistet. Gleichwohl bleibt die Stabilisierung der GKV-Finanzen eine dauerhafte Aufgabe. In unseren Bemühungen werden wir daher nicht nachlassen: Die große Krankenhausreform, die in 2025 kommen soll und die bereits verabschiedeten Digitalgesetze sind wichtige Bausteine, um durch Strukturreformen einerseits die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und andererseits die Finanzierbarkeit langfristig zu sichern“, erklärt dazu Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Weiter heißt es in der Stellungnahme des BMG: Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 304,4 Milliarden Euro standen Ausgaben in Höhe von 306,2 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,9 Prozent einen Zuwachs von 5,0 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag zum Jahresende 2023 mit 1,51 Prozent etwas unterhalb des Ende Oktober 2022 für das Jahr 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,6 Prozent.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauiterbach

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Alle Kassenarten wiesen im Jahr 2023 Überschüsse der Ausgaben aus. Dieser betrug bei den Ersatzkassen 1,1 Milliarden Euro, bei den Betriebskrankenkassen 363 Millionen Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 225 Millionen Euro, bei der Knappschaft 122 Millionen Euro, bei den Innungskrankenkassen 24 Millionen Euro und bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 4 Millionen Euro.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds verzeichnete im Jahr 2023 einen Überschuss der Ausgaben in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Das Defizit resultiert maßgeblich aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve wurden zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren. Die Liquiditätsreserve zum 15. Januar 2024 betrug rund 9,4 Milliarden Euro. Auch in 2024 werden zusätzliche Mittel von 3,1 Milliarden Euro an die Krankenkassen ausgeschüttet, so dass mit einem weiteren Absinken zu rechnen ist. Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 um 5,4 Prozent. Verantwortlich für die hohen Zuwächse bei den Beitragseinnahmen sind insbesondere inflationsbedingt kräftige Lohnsteigerungen.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Die Krankenkassen verzeichneten im vergangenen Jahr 2023 bei einem Versichertenzuwachs von 0,9 Prozent einen Zuwachs der Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 5,0 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 5,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 1,6 Prozent. Damit hat sich die Ausgabendynamik gegenüber dem Vorjahr (2022: +4,2 Prozent) beschleunigt. Hier wirken sich trotz der ausgabendämpfenden Maßnahmen des Finanzstabilisierungsgesetzes insbesondere auch inflationsbedingt höhere Ausgaben für Personal- und Sachkosten sowie Vergütungen der Leistungserbringer aus. In absoluten Zahlen stiegen die Ausgaben der Krankenkassen um 14,4 Milliarden Euro; hiervon entfielen rund 0,2 Milliarden Euro auf den Anstieg der Verwaltungskosten.
Maßgeblich beeinflusst wurde diese dynamischere Entwicklung durch die Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen, die um rund 6,1 Milliarden Euro (+7,0 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr wuchsen. Hierbei entwickeln sich insbesondere die Aufwendungen für stationäre psychiatrische Behandlungen (+13,5 Prozent beziehungsweise +1,1 Milliarden Euro) sowie die gebuchten Aufwendungen für die seit 2020 aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliederten Pflegepersonalkosten (+9,8 Prozent beziehungsweise +1,8 Milliarden Euro) dynamisch. Auch die Ausgaben für weitere Aufwendungen im Krankenhaus (insbesondere Somatik) stiegen deutlich (+5,2 Prozent beziehungsweise +3,2 Milliarden Euro).

Viele kleine und mittlere Leistungsbereiche verzeichneten ebenfalls ein dynamisches Ausgabenwachstum. Deutlich überproportional gestiegen sind die Ausgaben im Bereich der Schutzimpfungen (+13,6 Prozent) sowie im Bereich der Behandlungspflege und der häuslichen Krankenpflege (+12,2 Prozent).

Die Ausgaben für Heilmittel erleben mit 9,1 Prozent weiterhin einen Aufwuchs, der vorrangig auf Vergütungsverbesserungen für die Heilmittelerbringer zurückzuführen ist. Mit einem Anstieg von 7,3 Prozent entwickeln sich die Ausgaben für Hilfsmittel etwas dynamischer als die Gesamtausgaben. Im Bereich Krankengeld entwickeln sich die Ausgaben mit 6,4 Prozent überdurchschnittlich. Dazu trägt auch der Anstieg der krankengeldberechtigten Mitglieder in Höhe von 0,6 Prozent bei. Die Aufwendungen für Kinderkrankengeld liegen mit rund 470 Millionen Euro hingegen unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes (540 Millionen Euro), da pandemiebedingten Sonderregelungen in 2023 ausgelaufen sind.

Der Anstieg der Arzneimittelausgaben lag mit 2,9 Prozent erstmals seit 2018 wieder deutlich unter dem durchschnittlichen Anstieg der gesamten Leistungsausgaben. Maßgeblich zu dieser moderaten Dynamik beigetragen haben die seit dem Jahresanfang 2023 wirkenden Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Darin war ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel enthalten.

Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind nach den vorläufigen Rechnungsergebnissen für 2023 um 1,7 Prozent gestiegen. Dämpfend auf die Ausgabenrate in 2023 wirken insbesondere der deutliche Rückgang von Corona-spezifischen Abrechnungsziffern (etwa Testungen).

Bei der Interpretation der vorläufigen Rechnungsergebnisse ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen. Auch die Aufwendungen für das Pflegebudget im Krankenhaus sind aufgrund der für einen Teil der Krankenhäuser noch nicht vorliegenden Abschlüsse der Verhandlungspartner vor Ort teilweise von Schätzungen geprägt.

Weitere Entwicklung

Die endgültigen Finanzergebnisse der Krankenkassen für das Gesamtjahr 2023 werden ebenso wie die Daten des 1. Quartals 2024 Mitte Juni 2024 vorliegen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 11. und 12. Oktober zum 1. November 2023 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2024 von 1,7 Prozent bekanntgegeben. Dies entspricht einem Anstieg von 0,1 Prozentpunkten gegenüber dem für 2023 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent. Die von den Krankenkassen erhobenen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze können hiervon abweichen. Zum 1. Januar 2024 haben 45 Krankenkassen ihre Beitragssätze erhöht, bei 45 Krankenkassen ist der Zusatzbeitragssatz unverändert geblieben. Vier Krankenkassen konnten ihren Zusatzbeitragssatz absenken. Der GKV-durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz liegt ebenfalls bei 1,7 Prozent.

 

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