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Jahrestag des Approbationsentzugs jüdischer Zahnärzte

Antisemitismus: Am 31. Januar jährte sich der Tag zum 85. Mal

Vor 85 Jahren wurde jüdischen Zahnärzten durch das NS-Regime die Berechtigung entzogen, ihren Beruf auszuüben. Der Jahrestag des Approbationsentzugs ist am 31. Januar. Die Zahnärzteschaft in Bayern und Berlin erinnert daran, dass die Standesorganisationen damals Handlanger des NS-Staates waren.

Am 31. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten und Dentisten in Deutschland gemeinsam mit jüdischen Tierärzten und Apothekern durch das nationalsozialistische Regime die Approbation entzogen. Fast zeitgleich wurde ihnen auch die Doktorwürde aberkannt. Diese staatliche Willkür bedeutete für die Betroffenen die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz. Ein halbes Jahr zuvor widerfuhr dieses Vorgehen auch den jüdischen Ärzten. Verbände und Standesorganisationen der Zahnärzteschaft hatten, ähnlich wie Vertreter der deutschen Ärzteschaft, die Ausgrenzung und Entrechtung maßgeblich vorangetrieben. Erst 1996 wurde dieses Unrecht formal rückgängig gemacht.

Gedenktafel im Zahnärztehaus München

An die Opfer des Approbationsentzugs erinnert seit 2009 eine Gedenktafel im Zahnärztehaus München.

Gedenktafel für die Opfer des Approbationsentzugs im Zahnärztehaus München

Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, zum Jahrestag: „Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürger aufgrund einer fürchterlichen, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der wirtschaftlichen und beruflichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang, auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen des Massenmordes. Damalige Standesvertreter schauten nicht nur weg, sondern beteiligten sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kollegen. Die Lehre aus diesen barbarischen Untaten in deutschem Namen muss für alle Deutschen das Eintreten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein, und dies nicht nur in unserem Land, sondern auch im Nahen Osten. Loyalität und Solidarität mit Israel im Konflikt mit denen, die es auslöschen wollen und damit einen weiteren Holocaust planen, muss gelebte Staatsdoktrin eines demokratischen Deutschlands sein.“

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ergänzt: „Der Approbationsentzug war der Beginn einer Hetzjagd auf jüdische Ärzte und Zahnärzte, an der sich die Standesorganisationen leider willfährig beteiligten. Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Karsten Vilmar sprach zu Recht von einer ‚institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Ärzteschaft und dem NS-Gesetzgeber‘. Zwangssterilisationen und Experimente an KZ-Häftlingen wurden von Ärzten durchgeführt, die den hippokratischen Eid abgelegt hatten. Es gab nur wenige Mediziner, die sich dem NS-Regime aktiv entgegenstellten. Einer von ihnen war der Münchner Medizinstudent Hans Scholl, der dafür mit dem Leben bezahlte. Angesichts des derzeitigen Rechtsrucks in der Gesellschaft dürfen wir nie vergessen, wohin uns der Nationalsozialismus und sein Menschenbild geführt haben: in den Untergang.“

Berliner Zahnärzteschaft stellt sich gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung

Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, zum Jahrestag: „Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgrund einer furchtbaren, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang, auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen des Massenmordes. Die damalige Standesvertretung schaute nicht nur weg, sondern beteiligte sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kolleginnen und Kollegen. Die Lehre aus diesen unmenschlichen Untaten muss für uns alle das Eintreten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein. Angesichts aktueller besorgniserregender rechtsextremer Tendenzen in Deutschland ist es uns als Standesvertretung der über 6.000 Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzten wichtig, zu betonen: Die Zahnärzteschaft in Berlin steht für Pluralismus, Demokratie und Freiheit und stellt sich gegen jegliche Art von Radikalismus.“

Karsten Geist, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, ergänzt: „In der Zeit des Nationalsozialismus hatte etwa jeder dritte praktizierende Zahnarzt in Berlin mindestens einen jüdischen Großelternteil und war damit von der Vertreibung aus seinem Beruf und von Verfolgung bedroht. Das Regime entzog den meisten jüdischen Zahnärztinnen und Zahnärzten bereits 1933 die Zulassung zur Kassenbehandlung. Der Entzug der Approbation folgte dann Ende Januar 1939. Bereits seit 2008 ehrt die Berliner Zahnärzteschaft mit einer Gedenktafel in den Räumen der KZV diejenigen jüdischen Kolleginnen und Kollegen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus sogenannten rassischen oder politischen Gründen verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden. Diese Personen sind namentlich genannt. Sie sollen ebenso wenig in Vergessenheit geraten wie die Millionen anderer Opfer des Dritten Reiches. Mit der Tafel zeigt die Berliner Zahnärzteschaft, dass sie auch bereit ist, gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen. Die KZV Berlin war damals bundesweit die erste KZV, die ein solches Gedenkprojekt in Angriff genommen hat.“

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