In diesem Abrechnung Spezial geht es primär um herausnehmbaren Interimszahnersatz nach BEMA und GOZ. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung Ihrer Ergebnisse: Aus der Praxis für die Praxis!
Durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressen haben viele Praxen bereits Bekanntschaft seitens der Krankenkassen gemacht. Häufig ist der Grund seitens der Kassen die Nichtbeachtung der Richtlinie.
In der Parodontologie gibt es eine neue Klassifikation und Leitlinien. Wie diese in Verbindung mit den neuen Bema-Positionen genutzt werden können, erklären online Experten der DG Paro.
Was ändert sich im neuen Jahr? Im Webinar zum Jahresstart fasst Abrechnungsexpertin Birgit Enßlin am 11. Januar 2023 alle wichtigen Neuerungen in der Abrechnung zusammen. So sind Sie optimal vorbereitet auf alle Änderungen.
Im letzten Artikel unserer Serie haben wir uns mit der Berechnung von Aufbissbehelfen nach GOZ beschäftigt. Im Bema ist die Berechnung von Aufbissbehelfen im Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) geregelt.
Unsere Abrechnungsexperten stellen immer wieder fest, dass die Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie noch viele Fragen aufwirft. Hier geben sie Antworten auf die meistgestellten Fragen.