„Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich das Energiesparen lohnt und Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrie vor steigenden Energiekosten geschützt werden. Die Preisbremsen sind einfach und pauschal“, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel.
Seit dem 1. März 2023 stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer (0800) 7 88 89 00 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Wenzel: „Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“
Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK bereitgestellt.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.
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