Kassenabrechnung: Wer in einer BAG gemeinsam unter einer Abrechnungsnummer abrechnet, haftet für Partner
Nicht wenige Zahnärzte sind in so genannten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) – früher: Gemeinschaftspraxen – tätig, das heißt, sie rechnen gegenüber der KZV gemeinsam unter einer einzigen Abrechnungsnummer ab. Hiervon abzugrenzen ist die so genannte Praxisgemeinschaft, bei der jeder Zahnarzt alleine unter einer eigenen Nummer abrechnet