Eine Kleine Anfrage im Bundestag und neue Entdeckungen des CCC zeigen eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der TI-Sicherheit.
Ausgabe der elektronischen Praxisausweise erfolgt im zahnärztlichen Bereich ausschließlich über die KZVen und wird von der Gematik als sicher eingestuft.