Ausgabe der elektronischen Praxisausweise erfolgt im zahnärztlichen Bereich ausschließlich über die KZVen und wird von der Gematik als sicher eingestuft.
Eine Kleine Anfrage im Bundestag und neue Entdeckungen des CCC zeigen eine deutliche Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der TI-Sicherheit.