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Kurzmeldungen März 2020

Telematik-Schwachstellen nicht akzeptabel

Beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) haben nach Aussage der Bundesregierung Datenschutz und Datensicherheit Priorität. Daher seien Schwachstellen, wie sie unlängst der Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckt habe, nicht akzeptabel, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. Der Club habe Schwachstellen in den Ausgabeprozessen für den Heilberufeausweis, den Praxisausweis und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei den Kartenherausgebern identifiziert. Zu keinem Zeitpunkt seien dabei medizinische Daten gefährdet gewesen, heißt es in der Antwort weiter. Die Gesellschaft für Telematik (Gematik) und die zuständigen Aufsichtsbehörden hätten schnell reagiert und die Ausgabe der Arzt- und Praxisausweise temporär gestoppt. Inzwischen seien die Schwachstellen behoben und die Ausgabe wieder aufgenommen worden. Der TI-Aufbau befinde sich immer noch in einer frühen Phase. Noch würden keine medizinischen Behandlungsdaten gespeichert. Es sei daher zu begrüßen, wenn Schwachstellen entdeckt und behoben würden.

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Euro betragen die Gesundheitsausgaben der GKV pro Versicherten an Zahnarztpraxen – im Vergleich: 564 Euro an Arztpraxen.
Quelle: BZÄK

Kammern stellen eHBA aus

Derzeit ist  davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres in Zahnarztpraxen die Pflicht zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) greift. Dessen Ausgabe obliegt den Zahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt die Kammern darin, rechtzeitig ausgabefähig zu sein. Am 26. Februar unterzeichnete die BZÄK zwei weitere  Rahmenverträge für die Zulassung zur Ausgabe des eHBA. T-Systems und D-Trust haben als weitere Anbieter das Zulassungsverfahren durchlaufen. Der eZahnarztausweis bietet die Möglichkeit zur qualifizierten elektronischen Signatur und Zugriff auf die später zur Verfügung stehenden medizinischen Daten.

Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis

Grundsätzliche Zustimmung zu den neuen „Apps auf Rezept“, aber deutliche Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis – so lässt sich die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf für die „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) zusammenfassen. „Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig digitale Gesundheitsanwendungen mit niedrigem Risiko erstatten können“, betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Allerdings sieht die AOK in ihrer Stellungnahme erheblichen Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Verordnung. Das betrifft vor allem den Nutzen der digitalen Anwendungen, die Patientensicherheit und die Sicherheit der in den Anwendungen gespeicherten Gesundheitsdaten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüft werden soll. Die Verordnung lege zwar Anforderungen zum Datenschutz fest, aber es sei nicht vorgesehen, dass das BfArM die Einhaltung dieser Vorgaben auch überprüfe, so die Kritik. Das Bundesinstitut solle seine Entscheidungen alleine auf Basis von Eigenangaben der Hersteller treffen. Außerdem seien bei Verstößen gegen die Datenschutz-Anforderungen keine Sanktionen vorgesehen.“

Neue Pflegeagentur stark nachgefragt

Die Dienstleistungen der im Herbst 2019 gegründeten Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) stoßen offenbar auf eine lebhafte Nachfrage. Nach einem ersten Aufruf seien rund 1.200 Interessenbekundungen eingegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die DeFa habe den interessierten Einrichtungen Unterlagen zur verbindlichen Auftragserteilung zugeschickt. Es bleibe abzuwarten, welche konkreten Aufträge sich daraus ergäben. Die Bundesregierung setze keine Zielvorgaben, wie viele Pflegefachkräfte aus dem Ausland gewonnen werden sollen. Es bleibe Sache der Gesundheitseinrichtungen, zu entscheiden, wie viele Fachkräfte aus dem Ausland angeworben und integriert werden könnten. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollten die Möglichkeit haben, ausländische Pflegefachkräfte zeitnah und mit vertretbarem Aufwand zu gewinnen. Die DeFa unterstützt nach Angaben der Bundesregierung alle Einrichtungen des Gesundheitswesens dabei, internationale Fachkräfte zu gewinnen. Die Agentur kümmert sich etwa um Visa-Anträge, die Anerkennung der Berufserlaubnis sowie um die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.