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Das ändert sich im Juni 2017

2017

Aus für Roaming-Gebühren

Ab dem 15. Juni müssen Mobilfunkanbieter ein Freikontingent an Minuten, SMS und Datenvolumen anbieten, das vom Verbraucher ohne  Zusatzgebühren im EU-Ausland genutzt werden darf. Die neue Regelung gilt für alle 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Abhängig vom individuellen Mobilfunkvertrag, können Verbraucher auch in weiteren Staaten, wie zum Beispiel in der Schweiz, kostenfrei surfen und telefonieren.

Anbieter dürfen jedoch Aufschläge berechnen bei Missbrauch oder einer zweckentfremdeten Nutzung von Roaming-Diensten. Das ist etwa der Fall, wenn eine günstigere SIM-Karte in einem anderen EU-Staat gekauft wird, um sie zu Hause zu verwenden.
Die vom Europaparlament verabschiedete Verordnung legt Obergrenzen für die Beträge fest, die Mobilfunkunternehmen sich gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze in Rechnung stellen dürfen.

Transparenzverordnung tritt in Kraft

Ab 1. Juni 2017 tritt die sogenannte Telekommunikationsmarkt-Transparenzverordnung in Kraft. Anbieter müssen ihren Neukunden Produktinformationsblätter für die von ihnen vermarkteten Produkte aushändigen. Verbraucher, die einen neuen Internet- , Festnetz-oder Handyvertrag abschließen, sollen so die Möglichkeit haben, sich über Details ihrer Verträge umfassend zu informieren.

Die Informationsblätter enthalten unter anderem Informationen zur Vertragslaufzeit, zu Tarif-Optionen, zu monatlichen Kosten sowie zur  Kündigungsfrist von Verträgen. Ist im Vertrag ein monatlich begrenztes Datenvolumen vorgesehen, muss künftig auch die Geschwindigkeit angegeben werden, die nach der Drosselung zur Verfügung steht.

Ab dem 1. Juni 2017 haben die Anbieter sechs Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Spätestens dann dürften sich Verbraucher deutlich zügiger über wichtige Eckdaten im Vertrag informieren können. Die Suche nach einem Handyvertrag wird deutlich vereinfacht.

Darüber hinaus regelt die Transparenzverordnung, dass die Anbieter nun mit jeder Rechnung mitteilen müssen, wann der Vertrag gekündigt werden müsste, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Die Anbieter müssen zudem auflisten, was der Vertrag ohne Handy, mit Handy oder mit einem Premium-Gerät kostet.

Unitymedia schaltet analoges Fernsehen ab

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia schaltet die ersten analogen Kabelfernseher ab. Rund 640.000 überwiegend ältere Kunden nutzen noch immer das analoge Programm. Vom 1. Juni bis zum 27. Juni werden erste Geräte schrittweise vom Netz genommen.

  • 1. Juni 2017: südliches Baden-Württemberg
  • 6. Juni 2017: nördliches Baden-Württemberg
  • 13. Juni 2017: Hessen
  • 20. Juni 2017: südliches Nordrhein-Westfalen
  • 27. Juni 2017: nördliches Nordrhein-Westfalen

 


Änderungen im Mai

Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

In beiden Bundesländern wird im Mai ein neuer Landtag gewählt. In Schleswig-Holstein öffnen die Wahllokale am 7. Mai. In NRW eine Woche später am 14. Mai. In Berlin dürfte der Ausgang der beiden Landtagswahlen aufmerksam beobachtet werden. Vor allem die Landtagswahl in NRW wird in Berlin von der aktuellen Regierung mit Spannung erwartet. Sie gilt wenige Monate vor der Bundestagswahl als Stimmungsbarometer und Grundlage für den weiteren Wahlkampf.

Telekom erhöht Festnetz-Preise

Zum 1. Mai 2017 erhöht die Telekom ihre Festnetz-Preise um einen Euro. Von der Preiserhöhung betroffen sind laut einem Bericht von "teltarif.de" alle Anschlüsse, die seit 2008 geschaltet wurden oder bei denen der Tarif seitdem gewechselt wurde. Insbesondere betreffe das alle reinen Telefon-Tarife, deren Tarifname mit "Call" beginnt.

Nach Angaben der Telekom sind zwei Millionen Anschlüsse von der Preiserhöhung betroffen. Die Inhaber der Anschlüsse werden in denen kommenden Wochen über die Tariferhöhung per Post informiert. Egal, wann der Brief den Kunden erreicht, die Preisanpassung erfolgt zum 1. Mai diesen Jahres.

Weniger Nikotin in E-Zigaretten

Nutzer von E-Zigaretten und Liquids werden der Verbraucherzentrale Bayern zufolge ab dem 20. Mai nur noch Produkte kaufen können, die den Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie der EU entsprechen. So soll es etwa Flüssigkeiten für E-Zigaretten nur noch als Liquideinheiten mit zehn Millilitern geben. Auch die Nikotin-Dosierung wird demnach eingedampft: Hier sind nur noch maximal 20 Milligramm pro Milliliter erlaubt. Daneben werden bestimmte Zusätze wie Vitamine, die suggerieren, dass die E-Zigarette einen gesundheitlichen Nutzen habe, untersagt. Die Vorgaben aus Brüssel waren bereits am 20. Mai 2016 in Kraft getreten, so die Verbraucherschützer. Bereits seit November dieses Jahres müssen Hersteller bei der Produktion die Regelungen einhalten. Restbestände dürfen aber noch bis zum 19. Mai 2017 verkauft werden.

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Was sich ab 1. Mai 2017 in Deutschland ändert - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Was-sich-ab-1-Mai-2017-in...


Änderungen im April 2017

Neuer 50-Euro-Schein

Der 50-Euro-Schein kommt am 4. April 2017 in Umlauf. Wie der Bankenverband mitteilt, ziehen die Deutschen den Schein am meisten aus dem Portemonnaie, mit neuem Design in den Umlauf. Der Fünfziger aus der "Europa-Serie" wird laut Bankenverband über die Geldautomaten in Geldkreislauf gebracht.

Schein auf Echtheit prüfen

Mit dem Prinzip "Sehen, Fühlen, Kippen" kann schnell und diskret überprüft werden, ob es echtes Geld oder Falschgeld ist. Fühlt sich die Banknote an wie anderes Geld auch – griffig und fest? Changiert der Lichtstreifen auf der Smaragdzahl auch von tiefblau bis smaragdgrün? Hat Ihr Euro-Schein ein Sichtfenster mit dem Antlitz der Göttin Europa, wenn man ihn gegen das Licht hält? Dreimal ja, dann ist die Banknote mit größter Wahrscheinlichkeit echt.

Telemedizin

Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile zur Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte ab 1. April 2017 eigene Abrechnungspositionen.  Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit.  Dies ist eine Auswirkung des E-Health-Gesetzes von 2015,  das die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen ausbaut. Damit haben Arzt und Patient einen alternativen Weg für die Arztkonsultation, wichtig vor allem im ländlichen Raum und wenn der Patient nicht mobil ist. Das verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten.

Besserer Schutz gegen Nachstellungen

Wer schon mal von einer Person gestalkt wurde, kennt das unangenehme Gefühl, unter ständiger Beobachtung zu stehen und keine Privatsphäre mehr zu haben. Laut Angaben der Bundesregierung sind Opfer von Stalking nun besser geschützt. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es nun, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen. Die Reaktion des Opfers spielt ab sofort für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das Gesetz ist seit dem 10. März 2017 in Kraft.  Weitere Informationen zum Schutz gegen Nachstellungen gibt es auf der Webseite der Bundesregierung.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver macht die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden. Auch dieses Gesetz ist bereits seit dem 10. März 2017 in Kraft. Weitere Informationen stellt sie hier zur Verfügung.


Das waren die Änderungen für März 2017

Ärzte dürfen Cannabis verordnen

Künftig könne Ärzte Schwerkranken Cannabis-Arzneimittel verordnen, insofern dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert.  Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.  Laut Angaben der Bundesregierung soll sich eine staatliche Cannabisagentur, die ausschließlich zu therapeutischen Zwecken eingerichtet wird, um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz tritt zum 1. März 2017 in Kraft.

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in gesetzlicher Krankenversicherung

Ab dem 1. März gilt das Selbstverwaltungsstärkungsggesetz (SVG). Mit dem GKV-SVG werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgbaut, heißt es von seiten der Bundesregierung. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung.

Reform des Urheberrechtsvertrags

Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.

Neuer Reisepass ab 1. März

Vom 1. März 2017 an erhalten die Deutschen neue Reisepässe. Dieser soll zuverlässig vor Fälschung und Missbrauch schützen. Darüber hinaus ermöglicht er allen Passinhabern eine schnelle Identifizierung weltweit. Der neue Pass soll 60 Euro kosten - ein Euro mehr als bisher. Er hat ein neues Design und ist etwas kleiner als die bisherige Generation. Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Datum.

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Das ändert sich ab März für Verbraucher in Deutschland - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Das-aendert-sich-ab-Maerz...


Das hat sich zum 1. Februar 2017 geändert

 

Umzugskostenpauschale steigt

Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt, steigt die Umzugskostenpauschale zum 1. Februar 2017 erneut an. Für Singles steigt die Pauschale um 18 Euro auf 764 Euro, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro.

Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer

Änderungen gibt es auch für Autofahrer. Zum 1. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, wenn sie Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.

Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Unternehmen sind ab 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann muss die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Darauf weist die Bundesregierung weiterhin auf ihrer Webseite mit. Demnach müssen Online-Händler den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.

Konservierungsstoff für Hautcremes verboten

In Crémes und anderen Pflegeprodukten für die Haut sind viele Konservierungsstoffe enthalten. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, darf künftig der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gilt für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab 12. Februar in den Handel kommen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat alle wichtigen Änderungen für 2017 zusammengefasst.


Sicherheit und Schutz in der Arbeitswelt

Die Arbeitsstättenverordnung ist an die moderne Arbeitswelt angepasst worden. Seit 3. Dezember 2016 sind die Anforderungen an einen Telearbeitsplatz oder Pausenräume klar geregelt. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden.

Weiterbildung in Kleinstbetrieben

Laut Angaben der Bundesregierung können Arbeitsagenturen Beschäftigte in Kleinstbetrieben leichter fördern, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden. Bisher musste sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Ab dem 1. Januar 2017 entfällt diese Anforderung bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.

Die Flexi-Rente ab Januar 2017

Das Flexirenten-Gesetz soll den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.

Mehr Klarheit bei Riester- und Basisrentenverträgen

Wer einen Riester- oder Basisrentenvertrag abschließt, braucht alle wichtigen Informationen zum Produkt. Alle Anbieter dieser Verträge sind künftig dazu verpflichtet, ihren Kunden vor Abschluss des Vertrages ein umfassendes Produktinformationsblatt vorzulegen. Auch die Kosten des Vertrages sind zu benennen. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich.

Renteneintritt sechs Monate später

Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Schlichtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Das Behindertengleichstellungsgesetz trägt seit Juli 2016 dazu bei, Bundeseinrichtungen barrierefreier zu machen. Das gilt nicht nur für bauliche Hindernisse. Am 3. Dezember 2016 hat die Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufgenommen. Behinderte Menschen können sich dorthin wenden, wenn sie Konflikte im öffentlich-rechtlichen Bereich haben.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Künstlersozialabgabe sinkt

Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen ist 2015 um rund 25 Prozent von insgesamt rund 181.000 in 2014 auf rund 227.000 Unternehmen gestiegen. Alle abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter konnten dadurch entlastet werden. Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite mitteilt, sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 auf 4,8 Prozent. dzw


Erbschaftsteuer tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2016 tritt die Erbschaftsteuer in Kraft, nachdem sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt haben. Ziel der Erbschaftssteuer-Reform ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz nun mit Wirkung vom 1. Juli 2016 rückwirkend in Kraft getreten.    

DGUV führt digitalen Lohnnachweis ein

Betriebe erhalten seit November 2016 Post von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Darin stehen die Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis. Der Datenabgleich ist ab 1. Dezember möglich. Damit sollen der zeitliche Aufwand und Fehler bei der Datenübertragung reduziert werden.

Deutsche Bahn stellt auf Winterfahrplan um

Am 11. Dezember 2016 tritt der neue Winterfahrplan 2016/2017 in Kraft. Fahrten über Nacht werden auf vielfachen Kundenwunsch aufgestockt. Außerdem gibt es mit dem neuen Fahrplan künftig auch in der 2. Klasse Zugang zum kostenlosen WLAN in den Zügen.

Darüber hinaus erhöht die Bahn erstmals seit drei Jahren ihre Preise im Fernverkehr. Auch Stornierungen werden teurer. Statt wie bisher 17,50 Euro kostet eine Stornierung dann 19 Euro. Was sich mit dem Winterfahrplan noch ändert, hat die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite zusammengefasst.

Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Künftig macht sich strafbar, wer die Unfähigkeit eines Opfers zum Widerstand ausnutzt oder überraschend sexuelle Handlungen an einem Opfer vornimmt. Das teilt die Bundesregierung mit. Demnach sollen Frauen – aber auch Männer - auf diese Weise besser als bislang vor sexuellen Übergriffen geschützt werden. Das Gesetz ist bereits am 10. November 2016 in Kraft getreten.

Bessere Strafverfolgung bei "Designerdrogen"

Hierzulande soll die Verbreitung von Designerdrogen massiv eingeschränkt werden. Das "Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe" stellt auch deren Erwerb, Besitz und Handel unter Strafe. Denn "Designerdrogen", auch als "Legal Highs" bekannt, verursachen gesundheitsgefährdende Rauschzustände. Auch am Arbeitsplatz spielen Drogen häufiger eine Rolle. Hat ein Mitarbeiter ein Drogenproblem, ist es für den Chef extrem schwer damit richtig umzugehen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Nährkennzeichnung für verpackte Lebensmittel

Ab dem 16. Dezember gibt es EU-weit eine einheitliche Kennzeichnung für verpackte Lebensmittel.  Sie gibt Auskunft über den Energiegehalt (kJ/kcal) und die enthaltenen Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß sowie Salz. Die Nährstoffgehalte sind pro 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) anzugeben. Weitere Details zu Kennzeichen und Siegel bei Lebensmitteln gibt es auf der Webseite der Bundesregierung.

Elektromagnetische Felder: Besserer Schutz am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss ab Dezember 2016 Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz beurteilen und Maßnahmen für Sicherheit und den Gesundheitsschutz festlegen. Seit dem 19. November 2016 gilt die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV). Sie setzt die letzte EU-Arbeitsschutzrichtlinie zum "Schutz der Beschäftigten vor physikalischen Einwirkungen" in nationales Recht um.


Die Änderungen zum 1. November

Auszugsbescheinigung entfällt

Vermietern bringt der 1. November 2016 eine kleine Erleichterung. Die vor genau einem Jahr eingeführte Pflicht, neuen Mietern den Einzug und alten Mietern den Auszug schriftlich zu bestätigen, wird ein wenig entschärft. Ab sofort müssen sie beim Auszug von Vermietern keine Bestätigung mehr ausstellen. Lediglich beim Einzug eines neuen Mieters ist weiter eine Vermieterbescheinigung erforderlich.

Neues Transplantationsregister für Organspender

Ab 1. November 2016 wird in Deutschland ein Transplantationsregister eingeführt. Dieses soll erstmals Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zentral zusammenfassen und miteinander verknüpfen.

So soll besser zu sehen sein, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt. Der Bundestag hat das Gesetz bereits am 7. Juli 2016 beschlossen. Nun tritt es in Kraft.

Wechsel der Kfz-Versicherung

Wer bei seiner Kfz-Versicherung Geld sparen will, sollte diese bis Ende November kündigen. Laut Informationen der Zeitschrift "Finanztest" können Autofahrer so mehrere hundert Euro im Jahr sparen.

Die DZW berichtet unter anderem darüber, wie Kfz-Halter auch nach dem 30.11. kündigen können.


Das ändert sich zum 1. Oktober 2016

Anspruch auf Medikationsplan

Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind und mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser soll zunächst noch in Papierform, ab 2018 über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. Das teilt die Bundesregierung mit. Grundlage ist das "E-Health-Gesetz", das seit Januar 2016 in Kraft ist.

Kündigung per E-Mail möglich

Ab dem 1. Oktober 2016 gilt für Kündigungen die "Textform": Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Neue Vorgaben von Arbeitsverträgen

Am 1. Oktober tritt eine Gesetzesänderung für Ausschluss- und Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen in Kraft. Diese legt fest, innerhalb welcher Frist Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dem anderen gegenüber Ansprüche geltend machen kann. Das könnte zum Beispiel Anspruch auf Überstundenausgleich sein. Bisher ist es noch erlaubt, in Arbeitsverträgen für diese Geltendmachung „Schriftform“ vorzuschreiben. Das wird ab 1. Oktober 2016 anders. Laut § 309 Nr. 13 BGB genügt die "Textform". Arbeitnehmer können ihren Überstundenausgleich dann beispielsweise auch per Mail einfordern.


Das sind die Änderungen für September 2016

Neue Kinderrichtlinie tritt in Kraft

Ab 1. September 2016 tritt die neugefasste Kinderrichtlinie in Kraft. Im "Gelben Heft" werden die in der Kinderrichtlinie geregelten sogenannten U1 bis U9 sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie zum Beispiel das Neugeborenen-Hörscreening dokumentiert. Das neue Untersuchungsheft kann von Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Bund Freiberuflicher Hebammen Deutschlands und dem Deutschen Hebammenverband ab sofort bei der zuständigen Druckerei angefordert werden.

Die Zahnarztwoche berichtet ausführlich, was sich für Ärzte und Eltern mit den Neuregelungen ändert.

Anspruch auf Kontenwechselhilfe

Ab 18. September 2016 können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln und so kostengünstigere Alternativen nutzen. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit. Demnach muss das neue Institut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.

Mehr Informationen zum Verfahren des Kontowechselns finden Sie hier.

Glühbirnen Verbot

Ab 1. September 2016 werden die sogenannten stoßfesten Glühlampen, die immer wieder als Ersatz für die längst verbotenen Glühlampen dienten, für den Einsatz in Haushalten verboten. Bei nach dem 1.9.2016 in Verkehr gebrachten stoßfesten Glühbirnen muss ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung aufgedruckt sein.

Darüber hinaus dürfen auch alle Halogen-Reflektorlampen nach dem 1. September nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für rundstrahlende Halogenleuchtmittel wird die Stufe 6 der EU-Verordnung zur Energieeffizienz um zwei Jahre auf den 1. September 2018 verschoben. Nach dem 1. September 2018 dürfen auch diese Leuchtmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot von Halogenlampen soll mittelfristig den Austausch von bisherigen Halogenleuchtmitteln durch entsprechende LED-Lampen bringen.

Rückgaberecht bei IKEA

Der schwedische Möbelkonzern IKEA zieht sein zeitlich unbegrenztes Rückgaberecht zurück. Ab dem 1. September 2016 haben die Kunden nun nur noch ein Jahr Zeit, um die Waren ohne Angaben von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Laut Angaben des Konzerns sei die Frist von einem Jahr in der Branche üblich.

Postzustellungsauftrag

Der sogenannte Postzustellungsauftrag wird ab dem 1. September 2016 umsatzsteuerpflichtig. Die bisherigen Entgelte werden um die gesetzliche Umsatzsteuer (19 Prozent) erhöht. Derzeit kostet ein Postzustellungsauftrag noch 3,45 Euro. Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief, gegebenenfalls die Rücksendung des Auftrages bei Undurchführbarkeit sowie gegebenenfalls auch die Niederlegung des Schriftstückes oder die Rücksendung nicht abgeholter Schriftstücke.

Wie die Deutsche Post weiter mitteilt, können bei der Versendung von mindestens 5.000 Postzustellungsaufträgen pro Kalenderjahr Sonderkonditionen vergeben werden. Voraussetzungen für die Sonderkonditionen seien der Abschluss eines Rahmensvertrags mit der Deutschen Post sowie die Erbringung von Mindesteinlieferungsmengen.

Weitere Informationen zu den Neuregelungen beim  Postzustellungsauftrag gibt es auf der Homepage der Deutschen Post.


Das ändert sich zum 1. August 2016

Erhöhung des BAföG

Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Das trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110.000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

Mehr Informationen zum BAföG gibt es auf der Webseite der Bundesregierung.

Änderungen ergeben sich auch beim Meister-BAföG.  Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August 2016 mehr Unterstützung. Beim "Meister-BAföG" erhöhen sich nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Neu ist: Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

Die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG steigen monatlich

- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro,

- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro,

- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro,

- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.

Weitere Informationen zu den steigenden Fördersätzen des Meister-BAföG gibt es auf bundesregierung.de

Freie Routerwahl

Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Der Bundestag hat einstimmig die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs beschlossen. Ab 1. August 2016  haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb.

Besserer Schutz für Kleinanleger

Die Bundesregierung stärkt die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern. Das ist der Kern des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist.


Das sind die Änderungen für Juli 2016

Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro

Zum 1. Juli 2016 steigt der Kinderzuschlag um 20 Euro und damit auf maximal 160 Euro im Monat. Ziel der Bundesregierung ist es damit, geringverdienende Eltern zu unterstützen.  Zu Beginn des Jahres hat die Bunderegierung bereits Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht. Die Änderung ist Teil des 2015 beschlossenen Gesetzes, das Familien in Deutschland stärker entlastet.

Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016

Ab 1. Juli 2016 erhöht sich die Rente. In den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent. Laut Angaben der Bundesregierung ist das das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die höheren Altersbezüge automatisch. Auch die Versorgungsbezüge werden in den alten und den neuen Bundesländern um 4,25 Prozent erhöht. Rund 161.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Laut Bundesregierung sind das vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten.

Korruption im Gesundheitswesen

Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Korruption im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen der Patienten. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist am 4. Juni in Kraft getreten. Weitere Informationen zur Korruption im Gesundheitswesen stellt die Bundesregierung im Internet bereit.

Alte Elekrogeräte zurückgeben

Ab 24. Juli 2016 sind große Händler – einschließlich des Onlinehandels – verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Das besagt das Elektronikgerätegesetz. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück.

Laut Angaben der Bundesregierung können Verbraucher ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen: Die entsprechende EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Unterschriften. Geregelt ist darin auch die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie elektronischer Siegel und Zeitstempel. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues, europaweit anerkanntes Zertifikat.


Das ändert sich zum 1. Juni 2016

Girokonto für alle

Ab 1. Juni 2016 müssen Menschen keinen festen Wohnsitz mehr nachweisen, um bei der Bank ein Girokonto zu bekommen. Das im Februar vom Bund verabschiedete Zahlungskontengesetz verpflichtet die deutschen Geldinstitute dazu, jedermann ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen wie ein- und Auszahlungen oder Überweisungen einzurichten. Hier spricht man auch vom sogenannten "Basiskonto".  Damit haben es künftig auch Obdachlose, geduldete Flüchtlinge oder verschuldete Menschen leichter, bei der Bank ein Konto zu bekommen.

Ende des Widerrufsrechts für Immobilienkredite

Immobiliendarlehen haben in der Regel eine lange Laufzeit. Eine Kündigung ist frühestens nach zehn Jahren oder aus besonderen Gründen möglich, etwa wenn das Haus verkauft werden muss. Der Baufinanzierer lässt sich dann aber die entgangenen Zinsen erstatten. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann teuer sein. Derzeit machen auch die Niedrigzinsen einen Neuabschluss attraktiv. Bislang ist das Widerrufsrecht von Verbraucherkrediten zeitlich unbegrenzt. An dem sogenannten "Widerrufs-Joker" hat der Bund aber nun gerüttelt und das Ende beschlossen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. März 2016 ist der letzte Termin für den Widerruf der 21. Juni 2016. Nach den jüngsten Beschlüssen soll auf der Grundlage der europäischen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen.

Einlagensicherung

Geht eine Bank pleite, garantiert die deutsche Einlagensicherung, dass Kontoinhaber ihre Einlagen in Höhe von bis zu 100.000 Euro zurückbekommen. Ab 1. Juni 2016 soll die Rücküberweisung in einem solchen Fall schneller laufen. Innerhalb von sieben Tagen sollen Sparer ihre Einlagen zurückbekommen. Bislang durfte die Rückzahlung bis zu 20 Tage dauern. Nach Angaben des Bankenverbands setzt Deutschland mit der Fristverkürzung eine ab 3. Juli 2016 geltende EU-Vorgabe früher um.