Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sieht die Auswertung von Gesundheitsdaten durch Gesetzliche Krankenkassen vor. Die KZVWL sieht einen geringen Nutzen und potenzielle Risiken.
Die KVSH teilt mit, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten oder Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist.