Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sieht die Auswertung von Gesundheitsdaten durch Gesetzliche Krankenkassen vor. Die KZVWL sieht einen geringen Nutzen und potenzielle Risiken.
Die KVSH teilt mit, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des E-Rezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten oder Apotheken zu senden, seitens der Datenschutzbehörde SH untersagt worden ist.
Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 10 auf 20 Personen zu erhöhen.
Man kann bezweifeln, dass viele Patienten von der freiwilligen Nutzung der elektronischen Patientenakte ab 2021 Gebrauch machen werden, wenn die Datenhoheit nur eingeschränkt realisierbar ist.