Entwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sieht die Auswertung von Gesundheitsdaten durch Gesetzliche Krankenkassen vor. Die KZVWL sieht einen geringen Nutzen und potenzielle Risiken.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie haben Unternehmen die erforderlichen Änderungen auf ihren Internetseiten umgesetzt?
Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 10 auf 20 Personen zu erhöhen.