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Die DZW-Kurzmeldungen

DZW-Kurzmeldungen

Die Kurzmeldungen der DZW: In der Dentalwelt ist wieder Einiges passiert.

Der neue Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz – Dr. Peter Matovinovic als Vorsitzender und Marcus Koller sowie Joachim Stöbener als stellvertretende Vorstandsvorsitzende – erwartet von der Politik ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und fordert weniger staatliche Einflussnahme.

"Der zahnärztliche Berufsstand muss seine Geschicke selbst in der Hand behalten und darf nicht von Fremden verwaltet werden", so Matovinovic im "dentTV-Magazin", dem KZV-eigenen Online-Magazin. Koller erklärte, dem Berufsstand würden immer mehr unnötige Vorgaben aufoktroyiert. Er sehe es als Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, gesetzliche Regelungen pragmatisch für die Praxis umzusetzen.

KBV und Kassen wegen Telematik vors Schiedsamt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben sich über die Kostenübernahme für die Telematik-Erstausstattung der Arztpraxen nicht einigen können. Nun muss Ende April das Bundesschiedsamt im Streit entscheiden. Die Kassen hätten die Kosten der Erstausstattung für die Arztpraxen nicht komplett finanzieren wollen, heißt es dazu vonseiten der KBV, die eben diese vollständige Kostenübernahme fordert.

Im Streit sei es vor allem um die Kosten für die Konnektoren gegangen, die ab 1. Juli 2018 in allen Praxen installiert sein müssen. Die Einigung zur Kostenregelung sollte eigentlich schon bis Ende März erfolgt sein, damit der Online-Rollout, wie im Gesetz vorgesehen, am 1. Juli 2017 starten kann. Die Verhandlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband über die Kostenübernahme für die Ausstattung der Zahnarztpraxen ist vom Konflikt zwischen KBV und Kassen nicht betroffen, heißt es vonseiten der KZBV.

"Bürger Initiative Gesundheit e.V." gibt auf

Die "Bürger Initiative Gesundheit e.V." gibt auf. Der Verein, der unter anderem im Novellierungsprozess der Gebührenordnung für Zahnärzte gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer und der Bundesärztekammer Position gegen eine Öffnungsklausel in der GOZ bezogen hatte, setzt einen Beschluss des Vorstands aus dem Jahr 2016 um, den Verein mit Wirkung zum Jahr 2017 zu liquidieren.

"Die Hintergründe liegen in der destruktiven Entwicklung des Gesundheitswesens zu Lasten der Qualität der Versorgung/Behandlung/Betreuung der Bürger/Versicherten/Patienten. Unsere Bemühungen, konstruktive Entwicklungen darzulegen und zu fordern, fanden bei den Bürgern, Lobbyisten, den Politikern, der Wissenschaft, der Ökonomie immer weniger Gehör. Damit war und ist die Grundlage für die Aufgabenstellungen des Vereins und seiner Satzung entfallen", heißt es in der Pressemeldung des Vereins zur Auflösung.

"Wir bedanken uns bei allen Personen, die uns unterstützt haben. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung. Seit dem Jahr 1989 bis zum Jahr 2017, also seit 28 Jahren, war der gemeinnützige Verein mit ehrenamtlich tätigen Vorständen unabhängig aktiv. Dabei ging es um die nachhaltige Einflussnahme auf die Entwicklungen des Gesundheitswesens zugunsten der Bürger, Versicherten, Patienten, Pflegebedürftigen."

Beim Zugang ist Deutschland auf Platz eins

Beim Zugang zu medizinischen Leistungen liegt Deutschland im Vergleich in Europa auf Platz eins. Patienten haben hierzulande mit Abstand die kürzesten Wartezeiten. 76 Prozent der Patienten erhielten am selben oder am nächsten Tag einen Arzttermin. Das ist das Ergebnis einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP).

Zudem zeige der internationale Vergleich für Deutschland besonders kurze Fristen für die Zeit von Zulassung bis zur Markteinführung neuer Medikamente und eine besonders große Therapiefreiheit. So hätten Patienten direkten Zugang zum Facharzt ihrer Wahl – dies sei in der Mehrzahl der europäischen Länder ausgeschlossen.

Mediziner und Fachpersonal müssen Patienten beraten können

Mit der Digitalisierung kommen auf Mediziner und Fachpersonal in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen neue Anforderung zu – zum einen im korrekten Umgang mit Geräten, Datenbanken und Co., zum anderen in der sachkundigen Beratung von Patienten und Angehörigen zum Beispiel zu medizinischen Apps oder zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Das war eines der Themen der Jahrestagung der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen im März in Berlin, die sich auch mit den Folgen der Digitalisierung für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe befasste. In diesem Zusammenhang betonten die Teilnehmer, dass viele Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin bei Prävention, Diagnostik und Therapie zwar nützlich sein könnten, sie würden aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten bergen. Die Fachberufekonferenz forderte deshalb die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständlicher Sprache über die Funktionen der jeweiligen App aufzuklären. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleistet sein.

 

IT-Industrie zur Telematikinfrastruktur

Bis zum 30. Juni 2018 muss die Telematikinfrastruktur in allen Praxen und Kliniken stehen ("Rollout"). Jetzt hat sich der Bundesverband Gesundheits-IT mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet. Darin heißt es, man sehe noch zum Teil erhebliche Risiken bei der Umsetzung der Vorgaben, vor allem beim Zeitplan.

Diese Risiken könne die Industrie selbst nicht beeinflussen. Die Industrie fordert daher vor allem von der Gematik, umsetzbare Spezifikationen für alle Komponenten bereitzustellen, die für die Telematikinfrastruktur erforderlich seien. Die Softwareanbieter wollen zudem Transparenz zur Finanzierung des Großprojekts "Rollout". Im Gegenzug verpflichte man sich, fristgerecht alle für das Rollout relevanten Maßnahmen umzusetzen, heißt es.

Mediziner und Fachpersonal müssen Patienten beraten können

Mit der Digitalisierung kommen auf Mediziner und Fachpersonal in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen neue Anforderung zu – zum einen im korrekten Umgang mit Geräten, Datenbanken und Co., zum anderen in der sachkundigen Beratung von Patienten und Angehörigen zum Beispiel zu medizinischen Apps oder zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Das war eines der Themen der Jahrestagung der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen im März in Berlin, die sich auch mit den Folgen der Digitalisierung für die Patientenversorgung und die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe befasste. In diesem Zusammenhang betonten die Teilnehmer, dass viele Anwendungen im Bereich Lifestyle und Medizin bei Prävention, Diagnostik und Therapie zwar nützlich sein könnten, sie würden aber auch Risiken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und die Sicherheit der Daten bergen. Die Fachberufekonferenz forderte deshalb die Anbieter von Gesundheits-Apps auf, Nutzer in verständlicher Sprache über die Funktionen der jeweiligen App aufzuklären. Die Transparenz bei der Datenverarbeitung und die Kontrolle der Nutzer über ihre eigenen Daten müssten gewährleistet sein.

GOZ-Kommentar der BZÄK aktualisiert

Die Bundeszahnärztekammer hat Ende März eine neue Fassung ihres Kommentars zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bereitgestellt, die auf der Internetseite der BZÄK unter bzaek.de, Rubrik "Für Zahnärzte", heruntergeladen werden kann. Zur schnelleren Orientierung über die Änderungen gibt es eine tabellarische Übersicht, die ebenfalls dort eingestellt ist.

Bundesweite Tarifverträge für ZFA gefordert

Der Verband der medizinischen Fachberufe hat anlässlich der Internationalen Dental-Schau erneut bundesweite Tarifverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gefordert, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Zudem sollte die anstehende Neuordnung des Ausbildungsberufs ZFA als Chance genutzt werden, den Beruf attraktiver zu machen.

Einen weiteren Schwerpunkt sieht der Verband in der Qualität der Ausbildung. „Hier sollten wir gemeinsam mit den Zahnärztekammern daran arbeiten, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel, dass alle, die in der Zahnarztpraxis an der Ausbildung beteiligt sind, dafür entsprechende Qualifikationen erwerben“, so Sylvia Gabel, Referatsleiterin für die ZFA im Verband.

Mehr Geld für freiwillige Leistungen ausgegeben

Bei den gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Ausgaben für freiwillige Leistungen in den vergangenen vier Jahren fast verdoppelt. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums, die von einer Linken-Gesundheitspolitikerin angefordert wurden. Die Kassen gaben 2016 für diese „Satzungsleistungen“ wie Homöopathie, Osteopathie, Professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse etc. etwa 1,5 Milliarden Euro aus. 2012 waren es nur 780 Millionen Euro.

Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer

Die Zahl der bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft getroffenen Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern ist 2016 auf 7.639 gestiegen (2015: 7.215). In 2.245 Fällen habe ein Behandlungsfehler vorgelegen, so die Bundesärztekammer bei der Vorlage der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2016. Die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommen, sei aber extrem niedrig, so Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, so schlimm auch jeder Einzelfall sein könne. Er verwies auf die seit 2004 deutlich gestiegene Gesamtzahl der Behandlungsfälle in Klinik und Praxis – 696 Millionen ambulant und 19,8 Millionen in Kliniken. Gemessen daran liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, so Crusius.

Approbationsordnung erneut verschoben

Die für Mai 2017 vorgesehene Beratung im Bundesrat zur neuen Approbationsordnung für die Zahnmedizin ist erneut verschoben worden. Das wurde am Rande der Internationalen Dental-Schau bekannt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte zum Herbst 2016 einen Referentenentwurf für die seit 2005 immer wieder verschobene Novellierung angekündigt, der dann tatsächlich auch kam und kurz vor Weihnachten in die Anhörung im Bundestag ging. Wegen der Einarbeitung daraus folgender Änderungen war der Termin für die Behandlung im Bundesrat auf Mai (12. Mai 2017) verschoben worden – dieser Termin soll nun erneut nicht zu halten sein.

Niedersächsische FVDZ-Vorsitzende will in den Landtag

Die niedersächsische Landesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Annette Apel, will für die FDP in den Landtag Niedersachsen einziehen. Sie war Anfang des Jahres von FDP-Kreisverband mit großer Mehrheit für diese Kandidatur im Wahlkreis 16 Göttingen nominiert worden. Sie sei damit eine der wenigen freiberuflich tätigen Medizinerinnen, die sich in Niedersachsen um ein Abgeordnetenmandat bewerben. Apel wird daher bei der nächsten FV-Landesversammlung am 17. Juni 2017 nicht mehr für das Amt der Landesvorsitzenden kandidieren, wie sie den Spitzengremien des LV jetzt mitteilte. "Dass jetzt eine Zahnärztin kandidiert, ist eine tolle Sache", so Dr. Ulrich Keck, Pressesprecher des FV Niedersachsen.

"Masterplan Medizinstudium 2020" ins Stocken geraten

Der von der Großen Koalition angeschobene "Masterplan Medizinstudium 2020", der vonseiten der Mediziner- und Medizinstudierendenverbände durchaus kritisch begleitet wurde und eigentlich nun mit diversen Änderungen auf der Zielgerade war, ist nun ins Stocken geraten. Hintergrund sind Streitigkeiten mit den Ländervertretern um die Kosten. Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery reagierte verärgert:

"Eine Reform des Medizinstudiums gibt es nicht zum Nulltarif. Das hätte der Politik klar sein müssen, als sie vor mehr als zwei Jahren ihre Beratungen zum 'Masterplan Medizinstudium 2020' aufgenommen hat. Umso unverständlicher ist es, dass das Vorhaben auf der Zielgeraden wegen Streits um die Kosten ins Stocken gerät. Es kann nicht sein, dass die Ländervertreter Zuständigkeiten und Verantwortung für sich reklamieren, aber mit dem Finger auf andere zeigen, wenn es um das Bezahlen geht. Dieses unwürdige Spiel kennen wir aus der Krankenhausinvestitionsfinanzierung zur Genüge. Bei den weiteren Beratungen zur Reform des Medizinstudiums darf sich das nicht wiederholen. Wir brauchen klare und langfristige Finanzierungsvereinbarungen für die ärztliche Nachwuchsförderung. Andernfalls bleibt der Masterplan bloße Makulatur."

Präventionspreis 2017 zum Dauerbrenner Gruppenprophylaxe

Am 22. März 2017 setzen CP GABA und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre "Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland" fort. Neues Schwerpunktthema 2017 ist "Gruppenprophylaxe interdisziplinär – Bilanz und Perspektiven". "Millionen von Kindern und Jugendlichen nehmen in Deutschland Jahr für Jahr an der Gruppenprophylaxe teil. Sie trägt damit ganz wesentlich zur gesundheitlichen Chancengleichheit bei, denn sie erreicht gerade diejenigen, die selten eine Zahnarztpraxis besuchen", so Professor Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK.

"Wir möchten dieses Instrument weiterhin aktiv fördern und gemeinsam mit unseren Partnern interdisziplinär bearbeiten. Dafür benötigen wir auch die Unterstützung der Politik und der gesetzlichen Krankenkassen." AuchDr. Marianne Gräfin Schmettow, Leiterin Scientific Affairs bei CP GABA, freut sich über die Weiterführung der Initiative in der inzwischen dritten Runde. „Wir unterstützen gemeinsam mit der BZÄK Themen, die brennen, aber vielleicht noch nicht so im Fokus der Fachöffentlichkeit stehen, wie sie eigentlich sollten“, so Schmettow. Um die besten Ansätze in der Gruppenprophylaxe sichtbar zu machen, schreiben die Initiatoren auch in diesem Jahr einen Präventionspreis aus. Die Ausschreibungsdetails werden separat bekannt gegeben.

TdZ-Motto: "Gemeinsam für starke Milchzähne"

Kinderzähne stehen im Fokus des diesjährigen Tags der Zahngesundheit (TdZ) am 25. September. "Gesund beginnt im Mund – gemeinsam für starke Milchzähne" lautet das Motto, das der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit jetzt bekanntgegeben hat. Milchzähne seien wichtiger als viele denken, heißt es zur Begründung. Zerstörte oder vorzeitig verlorene Milchzähne erschwerten nicht nur die korrekte Zuordnung der Zähne im bleibenden Gebiss, sondern führten auch zu Störungen in der Entwicklung eines Kindes.

Der Aktionskreis möchte in diesem Jahr aufzeigen, wie bedeutsam Milchzähne für die Kiefer- und Sprachentwicklung sind, wie Kinderzähne von Anfang an gesund bleiben und wie die Akteure der Zahngesundheit gemeinsam die Aufklärung in der Bevölkerung verstärken können. Weitere Informationen unter tagderzahngesundheit.de

Korruption auf der IDS: Keine Panik

Was bedeutet das Antikorruptionsgesetz für den Messebesuch auf der IDS diese Woche in Köln? Dürfen Zahnärzte nicht einmal mehr kleine Give-aways annehmen, ohne sich dem Verdacht der Bestechlichkeit auszusetzen? "Keine Panik", rät Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Schnieder. Mit dem Beachten einiger klarer Regeln, die eigentlich schon immer gegolten haben, bewegen sich Zahnärzte und Unternehmen auf der sicheren Seite.

BÄK fordert mehr Schutz für Ärzte vor Gewalt

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert einen größeren Schutz für Ärzte und Angehörige von Gesundheitsberufen vor Gewalt und tätlichen Angriffen. Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf müsse in diesem Punkt erweitert werden. "Alle im Gesundheitswesen tätigen Hilfeleistenden (Ärztinnen, Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe) bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not in Ausübung ihres Berufs, zum Beispiel im Rettungsdienst, in Rettungsstellen eines Krankenhauses oder im Notfall- und Bereitschaftsdienst, müssen durch die gesetzliche Regelung geschützt werden“, heißt es in einem Schreiben von BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery an Bundesjustizminister Heiko Maas.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von  Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – sieht härtere Strafen für Angriffe insbesondere auf Polizisten sowie Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste vor. „Die Regelung umfasst allerdings nicht Ärztinnen und Ärzte, die im organisierten ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Hilfe bei Unglücksfällen, bei gemeiner Gefahr oder Not leisten“, kritisiert Montgomery. Ebenfalls nicht erfasst seien Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe in Krankenhäusern oder Praxen. Der von dem Gesetz erfasste Personenkreis sollte entsprechend vergrößert werden, fordert der BÄK-Präsident. "Die sich in hohem Maße engagierenden Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen der Gesundheitsberufe verdienen entsprechenden Schutz§

Gemeinsame Messe in Stuttgart

In diesem Jahr wird die Fachdental Südwest am 20. und 21. Oktober 2017 in Stuttgart erstmals in Zusammenarbeit der Messe Stuttgart mit der Leistungsschau Dentalfachhandel GmbH (LDF) durchgeführt. "Eine Partnerschaft durchaus auf Augenhöhe: Die Messe Stuttgart organisiert seit mehr als 27 Jahren die Branchenfixpunkte Fachdental Südwest und Fachdental Leipzig, die LDF ist Veranstalterin der id infotage dental in München, Frankfurt und Berlin. Durch die angestrebte Kompetenzbündelung soll das Stuttgarter Messe-Angebot noch attraktiver werden", heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung beider Organisationen.

Kernstück soll die "Dental Arena" mit Fachvorträgen werden, in diesem Jahr vor allem zum Antikorruptionsgesetz, das zu einer großen Verunsicherung bei Industrie, Handel und Kunden geführt habe, heißt es. Die Messe soll unter beiden Bezeichnungen –Fachdental Südwest und id infotage dental Stuttgart – laufen. Mehr Informationen unter www.fachdental-suedwest.de und infotage-dental.de, so Montgomery.

 

Künftig drei KZV-Vorstände in Bayern und mehr Delegierte

Die erste Arbeits-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) hat am 18. Februar 2017 wichtige Satzungsänderungen beschlossen. Dem Vorstand der KZVB sollen künftig drei statt bisher zwei Mitglieder angehören. Die Zahl der VV-Delegierten wird in der nächsten Wahlperiode von 27 auf 45 erhöht. Dies solle eine stärkere Beteiligung der Basis und junger Kollegen ermöglichen. Für beide Änderungen, die im Wahlkampf auch wegen der Kosten umstritten waren, gab es in geheimer Abstimmung die nötige Zweidrittel-Mehrheit. Die Ausgaben für den dreiköpfigen Vorstand werden nicht höher sein als die für den zweiköpfigen, heißt es.

Die neue Satzung muss noch durch das Aufsichtsministerium genehmigt werden. Der dritte hauptamtliche Vorsitzende kann laut KZVB in einer der nächsten Vertreterversammlungen gewählt werden.

Außerdem soll die Zusammenarbeit von KZVB und Bayerischer Landeszahnärztekammer (BLZK) intensiviert werden, derzeit sind Kammer- und KZVB-Vorstand mit denselben Personen – Christian Berger und Dr. Rüdiger Schott – besetzt. Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten einen Antrag des Vorstands, der die Kooperation der beiden Körperschaften konkretisiert. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten auch einen weiteren Leitantrag mit politischen Forderungen der Zahnärzteschaft im Vorfeld der Bundestagswahl 2017.

Abrechnung neuer FU-Leistungen "Zukunftsmusik"

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei Babys und Kleinkindern sind immer noch nicht abrechenbar. Darauf weist laut ADP-Medien die KZV Nordrhein (KZV-NR) in ihrem jüngsten Informationsdienst (ID 02/2017) unter Bezug auf den von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlichten Ratgeber "Frühkindliche Karies vermeiden" hin: "Sofern in dem Ratgeber allerdings von Früherkennungsuntersuchungen die Rede ist, die in drei Sitzungen zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat stattfinden sollen, müssen wir leider feststellen, dass dieses noch ,Zukunftsmusik‘ ist. Die Änderung der zahnärztlichen Früherkennungsrichtlinie ist beim G-BA derzeit noch anhängig und wird voraussichtlich noch einige Zeit auf sich warten lassen." Mit einigen Krankenkassen bestünden bereits selektivvertragliche Regelungen zur Honorierung der neuen FU-Leistungen, in anderen Fällen stünden derzeit nur die Positionen 01 und Ä1 als Abrechnungsmöglichkeit in der GKV zur Verfügung, so die KZV-NR.

Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Bei wichtigen Medikamenten, so bei Zytostatika, aber auch bei Antibiotika und anderen häufig eingesetzten Medikamenten gibt es derzeit Lieferschwierigkeiten – unter anderen, weil die Rohstoffe für viele Präparate heute auch aus Kostengründen fast ausschließlich in Asien, vor allem in China und Indien, hergestellt werden, und Produktionsprobleme dort zu globalen Engpässen führen.

Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, fordert die Bundesregierung jetzt zum Handeln auf: "Wenn wir die Versorgung mit überlebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika oder Krebsmitteln sicherstellen wollen, brauchen wir ein verpflichtendes Register und spürbare Sanktionen bei Nichtmeldung", so Johna, Es reiche nicht aus, dass Pharmaunternehmen Lieferengpässe auf freiwilliger Basis melden. Es müssten auch bereits drohende Versorgungsengpässe gemeldet werden. Selbstverständlich müssten für Medikamente auch faire Preise bezahlt werden. "Rabattverträge dürfen das Preisniveau nicht so tief drücken, dass sich die Produktion nicht mehr lohnt oder sich auf wenige Hersteller in China oder Indien konzentriert", so die Ärztin.

Auch müssten die zuständigen Behörden mehr Kompetenzen erhalten und zum Beispiel Pharmaunternehmen und Großhändlern Maßnahmen vorschreiben können, die die Verfügbarkeit wichtiger Medikamente sicherstellen. „Dazu gehört auch der Aufbau von strategischen Reserven von zu definierenden wichtigen Medikamenten“, so Johna.

Neuer ZFV-Geschäftsführer

Joachim Bohl (55) ist ab 1. März 2017 zum Geschäftsführer der ZFV – Zahnärztlicher Fach-Verlag GmbH, der Dr. Hinz Dental Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG sowie der Haranni Academie für Heilberufe GmbH bestellt worden. Alle drei Firmen sind Teil der Dr. Hinz Unternehmen mit Sitz in Herne.

Bohl verfügt über langjährige Erfahrungen auf Geschäftsleitungsebene als CFO und COO im In- und Ausland. Als Unternehmensberater für international tätige Konzerne leitete er Business-Development- und Change-Management-Projekte in verschiedenen Ländern. Unternehmensgründer Prof. Dr. Rolf Hinz und seine Familie wollen die erfolgreiche Entwicklung der Dr. Hinz Unternehmen mit der einheitlichen Leitung der Unternehmen in einer Hand und der Expertise von Joachim Bohl weiter stärken und unterstützen. "Wir freuen uns, mit Herrn Bohl einen erfahrenen Experten für diese Aufgabe gewonnen zu haben, und wünschen ihm für seine neue Tätigkeit viel Erfolg", so Hinz.

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