Wenn man den jüngsten Verlautbarungen aus dem Bundesgesundheitsministerium Glauben schenken will, geht es schon im Juli los mit dem E-Rezept. Ein Frühstart? Im Sport führt das schnell zur Disqualifizierung.
Der E-Health-Konnektor wird die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Westfalen-Lippe halten an der geplanten Einführung des E-Rezepts fest. Auch in Schleswig-Holstein werden die Zahnarztpraxen weiterhin beim Rollout begleitet.
Das 3-Minuten-Erklärvideo erläutert Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung „E-Rezept“ im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.