Die elektronische Patientenakte wird kommen und zwar schon 2021. Derzeit werde – so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – an einem Gesetzentwurf gearbeitet.
Bei einer Analyse der aktuellen elektronischen Gesundheitsakten wird klar, dass die IT-Sicherheit bei Weitem noch nicht das Niveau von Online-Banking erreicht hat.
KBV, GKV-SV, KZBV und Gematik einigen sich eine klare Aufgabenteilung verständigt. Nach dem E-Health-Gesetz muss die ePA zum 1. Januar 2019 flächendeckend zur Verfügung stehen.
Die elektronische Gesundheitsakte wird in verschiedener Form von verschiedenen Kassen angeboten. Sie soll den Versicherten den selbstbesimmten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten ermöglichen.