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Aktenzeichen ePa

Die elektronische Patientenakte steht ab 2021 jedem Versicherten, der möchte, zu.

Die elektronische Patientenakte steht ab 2021 jedem Versicherten, der möchte, zu.

Es ist Sommer und es ist heiß. Dennoch hatte die Bundesregierung einiges in Sachen elektronischer Patientenakte (ePa) zu tun: Gleich zwei kleine Anfragen – eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die andere von der Fraktion der FDP – hatte sie zu beantworten und tat dies auch. Hier der aktuelle Stand der politischen Diskussion.

Elektronische Patientenakte ist gesetzt

Das Wichtigste zuerst: Die elektronische Patientenakte wird kommen und zwar schon 2021. Derzeit werde – so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – an einem Gesetzentwurf gearbeitet, „dass jeder Versicherte gegenüber seiner Krankenkasse einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte“ habe. Der verpflichtende Aspekt geht nun über die Zielvorgabe des bestehenden E-Health-Gesetzes hinaus. In einer ersten Stufe werden die Daten digital bereitgestellt werden, die schon für die elektronische Gesundheitskarte geplant waren wie die Notfalldaten, der Medikationsplan und elektronische Arztbriefe. In dieser Phase sollen sich technische Lösungen etablieren, die einen Dokumentenaustausch zwischen Leistungserbringern und Versicherten ermöglichen. Wie die technische Umsetzung aussehen wird, bleibt weiterhin ein Rätsel. Bis Ende 2018 muss die Gematik die Spezifikationen und das Zulassungsverfahren festlegen. Bei dem derzeitigen Tempo bei der Zulassung der Telematikinfrastruktur-Komponenten klingt der Zeitraum bis Anfang 2021 mehr als sportlich. Zwei Jahre für die Entwicklung, Zulassung und Einführung einer sicheren technischen Lösung der ePa – das verlangt schlanke Entscheidungsstrukturen. Die gibt es derzeit nicht.
In der weiteren Entwicklung soll die ePa für den Versicherten per Smartphone und Tablet verfügbar sein – etwa über ein PIN-TAN-Authentifizierungsverfahren. Sie und er dürfen dann selbst und granular entscheiden, wer welche Daten von ihr und ihm einsehen darf.

Impulsgeber elektronische Gesundheitsakte

Die elektronische Gesundheitsakte (eGa) ist ein gesetzlich vorgesehenes Experimentierfeld für Krankenkassen, ihren Versicherten eigene Angebote für digitale Gesundheitsdaten anzubieten. Die TK, die AOK sind hier bereits mit eigenen Projekten aktiv. Verschiedene gesetzliche und private Kassen haben mit Vivy ebenfalls eine gemeinsame Gesundheitsakte entwickelt. Diese verschiedenen elektronischen Gesundheitsakten unterliegen nicht den Vorgaben der Gematik, müssen aber mit der kommenden ePa interoperabel sein. Sie dienen auch als Impulsgeber für künftige technische Umsetzungen der gesetzlich vorgeschriebenen ePa. Bei beiden Formen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten können selbst entscheiden, ob sie das digitale Angebot nutzen wollen oder nicht. „Wir werden den Vorteil erlebbar machen, dann verschwinden auch die Vorbehalte“, ist sich Spahn sicher.
In das von den Grünen angeprangerte „Kuddelmuddel“ um die elektronische Patienten- und Gesundheitsakten scheint nun ein wenig mehr Plan einzuziehen. Derzeit noch sehr abstrakt, dafür mit Raum für Visionen. Die Bundesregierung prüft sogar, ob im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes eine ePA-Vergütungssystem für Leistungserbringer geschaffen wird. Bleiben wir also gespannt auf ein mögliches Happy End.