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Kurzmeldungen 9. bis 15. Dezember 2019

Untersuchungsausschuss zur Kammerswahl der ZÄKWL

Für die aktuelle Kammerversammlungswahl für die Wahlperiode 2019 bis 2024  der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe reklamierten Kandidaten verschiedener Listen Informationsdefizite und Unregelmäßigkeiten bei den Bekanntmachungen und den Aussendungen der Wahlunterlagen. Auf der Kammerversammlung der ZÄKWL am 23. November 2019 wurde von den Listen Zukunft für Zahnmedizin (ZfZ) und Freie Zahnärzte (FZ) die Einsetzung eines Ausschusses zur ‚Sachaufklärung bei der Vorbereitung und Durchführung der Kammerwahl 2019‘ einstimmig beschlossen. Die Kammerversammlung einigte sich mehrheitlich auf ein Gremium, das bis zur konstituierenden Kammerversammlung am 1.0 Februar 2020 einen Bericht zum Ausmaß und zu den Ursachen der Mängel vorlegen soll. Das Gremium besteht aus Mitgliedern aller Fraktionen der derzeitigen Kammerversammlung, wird juristisch begleitet und beraten, kann sämtliche Unterlagen der Vorbereitung und Durchführung zur Kammerversammlungswahl 2019 bis 2024 einsehen und beteiligte Personen dazu befragen.

TK beendet Kooperation mit Ada

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die Kooperation mit dem Ada Health aus Berlin beendet. Die TK gibt die Datenschutzmängel in der Gesundheits-App von Ada Health, über die der Sicherheits-Experte Mike Kuketz und das Computermagazin c‘t berichtetet hatten als Grund an. „Wir haben einen IT-Sicherheitsdienstleister beauftragt, die Vorwürfe gegen Ada zu überprüfen. Dieser konnte den im Kuketz-Blog geschilderten Sachverhalt bis zum heutigen Datum nicht vollständig ausräumen. Wir werden daher unsere Kooperation mit der Ada Health GmbH bis auf Weiteres beenden. Bereits mit Einleiten der Prüfung hatte die Techniker Krankenkasse veranlasst, dass alle Verlinkungen zu TK-Angeboten in der Ada-App entfernt werden“, äußert sich die TK auf dzw-Anfrage.

Länder lehnen Strafzahlungen für Kliniken ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesländer über die Parteigrenzen hinweg die im MDK-Reformgesetz vorgesehenen Strafzahlungen von 300 Euro im Falle von Rechnungsanpassungen für Krankenhäuser schon im Jahr 2020 dezidiert zurückweisen. „Mit der Ablehnung der pauschalierten Strafzahlung verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist und wie der Bundesrat formuliert ‚weit über das Ziel hinausgeht‘“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Der Bundesrat hat die Gefahren derartiger Strafzahlungen für die Krankenhäuser verdeutlicht: „Die nunmehr vorgesehenen verschärften Regelungen führen zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser. Ein solches Vorgehen gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten“, so  die Begründung der Länderkammer für ihre Entscheidung. Damit tragen die Bundesländer die Kritik der Krankenhäuser gegen die Kürzung von 380 Millionen Euro vollumfänglich mit. Die DKG appelliert deshalb an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen, die Strafzahlung wieder abzuschaffen.

Neue Agentur für Pflegekräfte aus dem Ausland

Pflegekräfte aus dem Ausland einzustellen soll einfacher werden. Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen können ihren Bedarf an die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) melden. Die DeFa kümmert sich um Anträge für Visa, Berufsanerkennung und Arbeitserlaubnis. Pflegekräfte aus dem Ausland sollen so binnen sechs Monaten in Deutschland arbeiten können. Das Saarland hat die DeFa in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegründet und damit einen Beschluss aus der Konzertierten Aktion Pflege umgesetzt. Bereits jetzt bearbeitet die DeFa mehr als 4.000 Anträge auf Vermittlung von Pflegekräften. „Den hohen Personalbedarf können wir ohne Pflegekräfte aus dem Ausland nicht decken. Deshalb erleichtern wir es ausländischen Fachkräften, die mit anpacken wollen und unsere Werte teilen, hier in der Pflege zu arbeiten“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

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Quelle: KZBV-Geschäftsbericht