Die elektronische Gesundheitsakte wird in verschiedener Form von verschiedenen Kassen angeboten. Sie soll den Versicherten den selbstbesimmten Zugang zu den eigenen Gesundheitsdaten ermöglichen.
KBV, GKV-SV, KZBV und Gematik einigen sich eine klare Aufgabenteilung verständigt. Nach dem E-Health-Gesetz muss die ePA zum 1. Januar 2019 flächendeckend zur Verfügung stehen.
Der E-Health-Konnektor wird die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen.