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Erste Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Jetzt geht es also los mit der Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die seit 25. Mai gültige Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO). In Bremen und Bremerhaven wurden erste Arztpraxen mit Abmahngebühren in Höhe von 700 Euro konfrontiert, so die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB). Die KVHB empfiehlt Praxen, die die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, eventuell vorhandene Praxiswebsites schnell vom Netz zu nehmen. Bemängelt werden fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Internetpräsenzen der Ärzte.

Gleichzeitig weist die KVHB darauf hin, dass die Bundesregierung derzeit eine Gesetzesänderung plane, um die Abmahnwelle einzudämmen. Abmahngebühren sollen demnach vorübergehend ausgesetzt werden. Das Problem: Die Novelle soll erst am 1. Juli 2018 in Kraft treten.