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EuGH: Das sind die Reaktionen auf das Urteil zum Versand von Medikamenten

Arzneimittelpreisverordnung verpflichtete, wenn sie Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden, stelle eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, argumentierten die Richter.

Ein Stück Gestaltungshoheit im Gesundheitswesen weniger

"Damit wird Deutschland die Gestaltungshoheit im Gesundheitswesen entzogen", kritisieren einvernehmlich die Vorstände der KVB und der KZVB. Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte befürchten durch den nun einsetzenden Preiswettbewerb eine erhebliche Verschlechterung der Patientenversorgung. Apotheken im ländlichen Raum mit geringen Umsätzen bräuchten die Umsätze mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, um überleben zu können. Eine Ausdünnung der Apothekenlandschaft könne insbesondere mit Blick auf den Notdienst für die Patienten im wahrsten Sinne des Wortes schmerzhaft werden.

"Wenn Sie am Sonntagabend ein Schmerzmittel oder ein Antibiotikum brauchen, bekommen Sie das nicht von einer Versandapotheke im EU-Ausland", betonen die Vorstände der beiden Körperschaften. Ebenso befürchten die KVB und die KZVB, dass verschreibungspflichtige Medikamente durch gefälschte Rezepte bezogen werden könnten, da eine effiziente Kontrolle der Originalrezepte bei einer Online-Übermittlung nicht durchgeführt werden könne.

Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente

Vor diesem Hintergrund begrüßen KVB und KZVB die Initiative der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe, den Versandhandel von rezeptpflichtigen Medikamenten komplett zu verbieten. "Wir dürfen einen so wichtigen Sektor unseres Gesundheitswesens nicht ungeschützt den Kräften des Marktes überlassen. Im Gesundheitswesen hat Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert. Der EuGH soll sich aus dem Gesundheitswesen der Länder heraushalten. Die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten ist Teil der Daseinsfürsorge. Die Menschen auf dem Land haben genau so einen Anspruch auf eine Apotheke in ihrer Nähe wie die Bewohner von Großstädten", heißt es seitens der Ärzte und Zahnärzte.

Kritik vom Verband deutscher Versandapotheken

Anders dagegen argumentiert der Bundesverband deutscher Versandapotheken (BVDVA). Ein nationales Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten (RX) wäre laut BVDVA EU-rechtlich sehr riskant und würde darüber hinaus den digitalen Fortschritt blockieren. Nach Ansicht des Verbands drohe Deutschland gegenüber internationalen Marktteilnehmern in Staatshaftung genommen zu werden, sollte ein Verbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten hierzulande umgesetzt werden.

"Die Unternehmen werden entsprechende Klagen vorbereiten und sich auf das Europarecht berufen. Dann wird am Ende nicht nur das Verbot rückgängig gemacht werden müssen. Es sind zudem hohe Schadensersatzzahlungen für diese Unternehmen fällig", heißt es in einer Mitteilung des BVDVA.

"Der BVDVA hat bei dem renommierten Staatsrechtler, Prof. Dr. Christian Koenig, Direktor des Zentrums für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn ein europarechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Wir werden die Ergebnisse, die an Eindeutigkeit keine Fragen offenlassen, in Kürze den Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorstellen", sagt Udo Sonnenberg, Geschäftsführer des BVDVA.

Die Errungenschaften der Europäischen Union inklusive des Binnenmarktes seien ein hohes Gut. Laut Sonnenberg würde die europäische Idee untergraben werden, "wenn wir Europa immer nur dann gut finden, wenn es für uns selbst am günstigsten ist, untergraben wir nicht nur die europäische Idee, sondern gefährden unseren eigenen Wohlstand."