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Heckens: „Wir wissen nicht, ob Dentallabore bereits in diesem Stadium der Diskussion eine Klage erwägen“

Zahntechniker im Labor

Zahntechniker im Labor: Beschäftigte in dem Gesundheitshandwerk werden nicht ausreichend bezahlt

In dem mehr als 120 Seiten umfassenden Gutachten hatten zwei Rechtswissenschaftler im Auftrag des AVZ das zahnärztliche Praxislabor unter anderem unter den Aspekten Handwerksordnung, Meisterpflicht, Patientensicherheit und Wettbewerbsrecht juristisch untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das „Praxislabor in der heute geübten Praxis nicht mehr zulässig“ sei.

Im Interview gibt ZTM Manfred Heckens, Präsident des Arbeitgeberverbands Zahntechnik, Auskunft zum aktuellen Stand in Sachen Gutachten und möglichen Konsequenzen.

Herr Heckens, an wen haben Sie das vom AVZ beauftragte Gutachten in Berlin übergeben und welche Reaktionen haben Sie von den Empfängern erhalten?
ZTM Manfred Heckens: Das Gutachten wurde am Parlamentarischen Abend des Arbeitgeberverbands Zahntechnik AVZ am 27. September 2016 in Berlin den anwesenden Parlamentariern übergeben. Darüber hinaus hat der AVZ allen interessierten Politikern, Organisationen und den Medien das Gutachten zugänglich gemacht und so eine breitere Öffentlichkeit über die Inhalte informiert.

Insbesondere auch die Berücksichtigung des Gutachtens in der ZDF-Sendung WISO hat ein breiteres allgemeines Interesse an den Inhalten geweckt.

Gibt es schon konkrete Hinweise oder Termine, ob und wann sich zum Beispiel der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag oder das Bundesgesundheitsministerium damit befassen werden?
ZTM Manfred Heckens:
Es ist erfreulich, dass der AVZ sich mit dem Gutachten positiv positionieren konnte und so ein Interesse an Gesprächen über das Gutachten und die darin behandelte Problematik auf allen politischen Ebenen hervorrufen konnte.

ZTM Manfred Heckens, Präsident des Arbeitgeberverbands Zahntechnik: Wir sind der Meinung, dass zunächst die Politik das Problemfeld aufgreifen und entsprechende Weichenstellungen vornehmen sollte.

ZTM Manfred Heckens, Präsident des Arbeitgeberverbands Zahntechnik: Wir sind der Meinung, dass zunächst die Politik das Problemfeld aufgreifen und entsprechende Weichenstellungen vornehmen sollte.

Das Gutachten ist ja nicht der erste Versuch des Zahntechnikerhandwerks, auch auf hoher und höchster politischer Ebene gegen das ungeliebte zahnärztliche Praxislabor vorzugehen – bislang blieben alle Versuche ohne Ergebnis. Worin begründet sich Ihre Hoffnung, dass es diesmal anders sein könnte?
ZTM Manfred Heckens: Das Gutachten für den AVZ und für das Zahntechnikerhandwerk berücksichtigt die derzeitige handwerks-, sozial-, berufs-, und wettbewerbsrechtlichen Aspekte und zeigt umfassend die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Praxislabor auf.

Die Anteil der Zahnarztpraxen mit einem Praxislabor ist ja seit Jahren relativ konstant bei ca. 25 Prozent, gut die Hälfte davon beschäftigt keinen Techniker. Allerdings ist die Zahl der insgesamt in Praxislaboren beschäftigten Zahntechniker in den vergangenen Jahren etwas gestiegen. Warum ist den gewerblichen Dentallaboren das Praxislabor jetzt so ein besonderer Dorn im Auge? Liegt das auch an den veränderten Strukturen der Zahnarztpraxen?
ZTM Manfred Heckens: Sie vermuten richtig: Neuere und neueste Entwicklungen im Markt für Zahnersatz waren Anlass für die gutachterliche Betrachtung unter den genannten rechtlichen Aspekten.

Welche Rolle spielt hier aus Ihrer Sicht die Dentalindustrie?
ZTM Manfred Heckens: Auch die Dentalindustrie greift zunehmend massiv in den Markt für Zahnersatz ein. Insofern gilt das oben Gesagte.

Es heißt, das Gutachten sei auch an Staatsanwaltschaften übergeben worden, die sich mit Ermittlungen nach dem neuen Anti-Korruptionsgesetz befassen …
ZTM Manfred Heckens: Das Gutachten erregt ein erfreulich breites öffentliches Interesse über die Fachwelt hinaus. Ob die Staatsanwaltschaften sich mit den Inhalten befassen, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls steht das Gutachten bei Interesse auch den Staatsanwaltschaften zur Verfügung

„Wo kein Kläger, da kein Richter“ – gibt es Pläne, gegebenenfalls gewerbliche Labore bei Klagen gegen zum Beispiel sehr große Praxislabore zu unterstützen?
ZTM Manfred Heckens:
Wir wissen nicht, ob Dentallabore bereits in diesem Stadium der Diskussion eine Klage erwägen. Wir sind im Übrigen der Meinung, dass zunächst die Politik das Problemfeld aufgreifen und entsprechende Weichenstellungen vornehmen sollte.