Gesetzgeber stärkt KOM-LE als Standard im Gesundheitswesen
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) stärkt KOM-LE als sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen, teilt die Gematik mit. KOM-LE (Sicherer E-Mail- und Datenaustausch im Gesundheitswesen) ist der Kommunikationsdienst, um digitale Dokumente und Nachrichten schnell und zuverlässig auszutauschen.
„Wir brauchen ein nationalweites Niveau bei den Kommunikationslösungen. KOM-LE erfüllt diese Voraussetzung. Die Entscheidung des Gesetzgebers ist deshalb ein wichtiger, unersetzbarer Schritt. Ich bin davon überzeugt, dass sich mit KOM-LE alle Angehörigen von Heilberufen untereinander austauschen können“, sagt Dr. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der Gematik GmbH. Alle medizinischen Einrichtungen, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, können KOM-LE – als Mail mit oder ohne Anhang – nutzen. KOM-LE ermöglicht somit den sektorenübergreifenden Datenaustausch wie etwa das sichere Übermitteln von Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern.
Erste Feldtests zu KOM-LE werden in verschiedenen Regionen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 stattfinden. Anschließend können medizinische Einrichtungen KOM-LE als sicheres Verfahren zur Übermittlung medizinischer Dokumente im Gesundheitswesen verwenden.
Erster E-Health-Konnektor zugelassen
Software-Update macht medizinische Anwendungen im Praxisalltag erlebbar. Die Gematik hat jetzt die Zulassung eines ersten E-Health-Konnektors für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur erteilt. Mit der Zulassung ist ein wichtiger Schritt erreicht, damit medizinische Anwendungen wie der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan oder die Kommunikation zwischen Leistungserbringern künftig in der Patientenversorgung genutzt werden können. Über ein Software-Update wird nun der Konnektor KoCoBox MED+ der CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM) zum E-Health-Konnektor. Ein Gerätetausch mit einem bereits vorhandenen Konnektor ist nicht erforderlich. Bevor der E-Health-Konnektor bundesweit zur Verfügung stehen kann, sind Feldtests in verschiedenen Regionen im 1. Quartal 2020 geplant. Verlaufen diese erfolgreich, können die Anwendungen flächendeckend in der Versorgungspraxis eingeführt werden.
Statistisches Jahrbuch 2018/2019 veröffentlicht
Im aktuellen Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer wurden Zahlen, Daten und Fakten zu ganz unterschiedlichen Aspekten der zahnärztlichen Berufsausübung und zum Mundgesundheitszustand der Bevölkerung übersichtlich zusammengestellt. Insbesondere beinhaltet das Jahrbuch auch neue Ergebnisse des Zahnärztlichen Satellitenkontos (ZSK), das den ökonomischen Fußabdruck der Zahnarztpraxen beziffert. Die wichtigsten Datenquellen sind dabei die laufenden Erhebungen der Zahnärzteschaft selbst, insbesondere der (landes-)Zahnärztekammern und der Bundeszahnärztekammer, aber auch Forschungsarbeiten des IDZ und Statistiken der KZBV. Die Publikation kann für 10 Euro zzgl. MwSt. und Versand über die BZÄK bezogen werden.
Kritik an Digitale-Versorgung-Gesetz
Anlässlich der abschließenden Beratungen über das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ und das MDK-Reformgesetz erklärt Dr. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied und Leiter der Arbeitsgruppe Gesundheit von Transparency Deutschland: „Bei diesen beiden Gesetzen stehen aus unserer Sicht nicht die Interessen und Bedürfnisse der PatientInnen und Versicherten im Mittelpunkt. Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich muss der Datenschutz eine besonders wichtige Rolle spielen. Beim „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DGV) fehlen klare Regelungen für die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Bundesgesundheitsminister Spahn hat sich die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen ‚Datenautobahn‘ durch seine Stimmenmehrheit in der Gematik GmbH, die für die Sicherung der elektronischen Patientenakten und der Entwicklung der Datenautobahn verantwortlich ist, gesichert. Dass er zudem mit Markus Leyck Dieken einen Pharma-Manager an die Spitze der Gematik gesetzt hat, beweist einmal mehr seine zu große Nähe zur Pharmalobby.“
Monopolkommission zum Entwurf des GKV-FKG
Die Monopolkommission hat einen Bericht vorgelegt, darin befasst sie sich mit dem Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung: „Der Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ist zu begrüßen und stärkt in mehreren Punkten die Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung kann sich jedoch erst richtig entfalten, wenn im nächsten Schritt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen für individuelle Leistungsangebote der Kassen geschaffen wird. Kassen, die in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren, werden dafür derzeit nicht äquivalent vergütet. In dem bestehenden Gesetzentwurf sollte noch ein Evaluationsauftrag zur Berücksichtigung der Neuerkrankungsrate im Risikostrukturausgleich aufgenommen werden.“
Zahl der Woche 387.000
Erwerbstätige sind in Zahnarztpraxen tätig.
Quelle: BZÄK > Statistisches Jahrbuch 2018 | 2019