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Kompetenzbereich von Zahntechnikern – was sollte sich ändern?

Was können/dürfen/sollen und werden Zahnärzte und Zahntechniker in Zukunft in der gemeinsamen Arbeit oder allein am und mit dem Patienten tun? Zu dieser Frage gibt es unter den Zahntechnikern, zwischen Zahnärzten und Zahntechnikern und bei den Zahnärzten derzeit kontroverse Diskussionen auf allen Ebenen.

Auf (standes-)politischer Ebene ist für die Zahnärzte die Lage klar: Alle Tätigkeiten im Mund des Patienten sind für den Zahntechniker tabu. Bei den Zahntechnikern dagegen gibt es Überlegungen und Bestrebungen, die alten Regeln auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung und neuer Workflows, einer neuen Generation Zahnärzte (und ihrer prothetischen Kenntnisse und Fertigkeiten) und veränderten Patientenwünschen zu hinterfragen und die Kompetenzen der Zahntechniker zu erweitern.

Grund genug für die DZW, zwei Fachautoren – einen Zahnarzt, eine Zahntechnikerin – in einem Streitgespräch diskutieren zu lassen. Dr. med. dent. Jan H. Koch, Zahnarzt und Fachjournalist, und Annett Kieschnick, Zahntechnikerin und Fachjournalistin, beziehen vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen Stellung.

Zwei Fachautoren, ein kontroverses Thema: Zahntechnikerin und Fachjournalistin Annett Kieschnick und Zahnarzt und Fachjournalist Dr. med. dent. Jan Hermann Koch im DZW-Streitgespräch

Zwei Fachautoren, ein kontroverses Thema: Zahntechnikerin und Fachjournalistin Annett Kieschnick und Zahnarzt und Fachjournalist Dr. med. dent. Jan Hermann Koch im DZW-Streitgespräch

Zahntechniker erweitern ihre Kompetenzen – gut oder schlecht für Zahnärzte?

Annett Kieschnick: Jede Kompetenzerweiterung – egal ob vom Zahnarzt oder Zahntechniker – ist gut für den Patienten. Wäre man wagemutig, könnte die Frage anders formuliert werden: „Zahnärzte verlieren prothetische Kompetenzen – gut oder schlecht für Patienten?“ Zahnärzte bekommen aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen während des Studiums immer weniger zahntechnisches Know-how vermittelt. Hier sind Kompetenz und Erfahrung eines guten Zahntechnikers ein hoher Mehrwert.

Dazu gesellen sich oft forcierte „Versprechungen“, dass ein Knopfdruck reiche, um hochwertige prothetische Versorgungen zu realisieren. Die Chairside-Fertigung ist für viele Indikationen gut und vorteilhaft. Aber ohne zahntechnische Kompetenz sehe ich in dieser Konstellation die Qualität des Zahnersatzes – insbesondere komplexer Versorgungen – auf lange Sicht leiden.

Zunehmend wählen erfahrene, aber auch junge Zahntechniker den Weg, sich über ein Studium weiter zu qualifizieren, zum Beispiel im Bereich digitale Technologien, Werkstoffkunde, Prothetik etc., denn eine zeitgemäße Zahntechnik basiert ebenso auf wissenschaftlicher Evidenz wie die Zahnmedizin. Sich hier auf einem Level zu bewegen, ist gewinnbringend und gut für Zahnärzte – und letztlich den Patienten.

Grundsätzlich sollte immer der Patient im Mittelpunkt stehen und der Zahnarzt und Zahntechniker in einem Team an einer guten, innovativen und forschungsorientierten Versorgung arbeiten. Somit ist es für den Patienten ein sehr großer Benefit, wenn der Zahntechniker seine Kompetenzen erweitert.

Dr. Jan H. Koch: Für schwierigere ästhetische oder funktionelle Fragen sollten Zahntechniker so früh wie möglich eingebunden werden. Dabei geht es regelmäßig um material-, biomechanische und herstellungsbezogene Faktoren, die für die Planung wichtig sind. Um als Teampartner erfolgreich arbeiten zu können, müssen Zahntechniker den Patienten genau untersuchen dürfen. Dazu gehört einerseits die extraorale Analyse einschließlich Phonetik, am besten gemeinsam mit dem Prothetiker. Aber auch von den Zähnen, intraoralen Weichgeweben, Alveolarfortsätzen und ihrer intraoralen Beziehung muss er oder sie sich ein Bild machen können.


Annett Kieschnick (Jahrgang 1975) aus Berlin war nach ihrer Ausbildung zur Zahntechnikerin zunächst angestellte Zahntechnikerin, bevor sie eine Weiterbildung zur Betriebswirtin (HWK Berlin) und ein journalistisches Volontariat absolvierte. Im Anschluss war sie mehrere Jahre als Fachredakteurin für Zahnmedizin & Zahntechnik und Chefredakteurin im Bereich Zahnmedizin tätig. Seit einigen Jahren arbeitet sie als freie Fachjournalistin, Autorin und Texterin in diesem Bereich für Fachverlage, Fachgesellschaften, Dentalindustrie, Dentallabore und Zahnarztpraxen. Kieschnick ist Projektleiterin des „Dentista e.V. Forums Zahntechnikerinnen“, Pressereferentin der European Association of Dental Technology (EADT e.V.)  und Mit-Autorin des Fachbuchs „CAD/CAM in der digitalen Zahnmedizin“.

Dr. med. dent. Jan Hermann Koch ist seit dem Jahr 2000 als freier Fachjournalist und Berater tätig. Arbeitsschwerpunkte sind Fachartikel, Pressetexte und Medienkonzepte für Dentalindustrie und Verbände. Seit 2013 schreibt Dr. Koch als fester freier Mitarbeiter für die DZW und Fachmagazine, unter anderem die Kolumne ZahnMedizin kompakt.

Sollte das Zahnheilkundegesetz geändert werden, damit Zahntechniker rechtlich abgesichert am Patienten arbeiten dürfen?

Kieschnick: Die Gesetzeslage ist eine Basis, die aber nicht so einfach geändert werden kann. Vielmehr erachte ich die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker als wichtigen Faktor für hochwertige prothetische Restaurationen. Die Arbeit im Mund des Patienten obliegt dem Zahnarzt und sollte in seiner Obhut bleiben.

Aber ich denke, dass der Zahntechniker mehr in den Patientenkontakt einbezogen werden sollte; nicht um „am Patienten“, sondern „mit Patienten“ zu arbeiten. Ein kleiner Unterschied, aber mit großer Bedeutung. Wenn der geschulte Zahntechniker das Vertrauen des Zahnarztes hat, den Patienten zum Beispiel für eine zahntechnische Analyse im Labor empfangen zu können, ist dies im Sinne aller Beteiligten. Ob dementsprechend das Zahnheilkundegesetz geändert werden müsste, vermag ich nicht zu beurteilen. Der wesentliche Punkt ist für mich das gegenseitige Vertrauen und die Akzeptanz der Partner innerhalb des prothetischen Arbeitsteams.

Koch: Die starre Grenze bei den intraoralen Maßnahmen dürfte eine Folge des historischen Dentistenthemas sein. Das hat Dominik Groß einmal in einem Beitrag „Die Lösung der Dentistenfrage“ in den „zahnärztlichen mitteilungen“ ausgearbeitet, der online noch nachzulesen ist, und auch die Bundeszahnärztekammer hat dazu Stellung genommen.

In Bezug auf die Diagnostik muss das meines Erachtens geändert werden – im Patienteninteresse und für ausreichende Rechtssicherheit. Orthopädische Schuhmacher dürfen sich ja auch die Füße ihrer Patienten-Kunden ansehen, Epithetiker arbeiten intensiv im Team mit Chirurgen – auch im OP.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker ist der wichtigste Faktor für hochwertige prothetische Restaurationen. Die Arbeit im Mund des Patienten aber obliegt dem Zahnarzt und sollte in seiner Obhut bleiben.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und Zahntechniker ist der wichtigste Faktor für hochwertige prothetische Restaurationen. Die Arbeit im Mund des Patienten aber obliegt dem Zahnarzt und sollte in seiner Obhut bleiben.

Wo sehen Sie konkreten Änderungsbedarf? Wo ist die Grenzlinie?

Kieschnick: Jeder hat seine Kompetenz, jeder auf seinem Fachbereich. Und jeder sollte seine Grenzen kennen und anerkennen. Sobald der Zahntechniker über die Analyse und Diagnostik hinaus am Patienten beziehungsweise im Mund des Patienten tätig ist, wird meines Erachtens eine Grenze überschritten. Hier ist der Zahnarzt in der Pflicht. Im Gegensatz zu Belgien, Österreich oder Holland gibt es in Deutschland den Beruf des Prothetikers, der selbstständig im Mund tätig sein darf, nicht.

Ich weiß, dass teilweise im Alltag viele Dinge vom Zahntechniker übernommen werden, die in die Zahnarztpraxis gehören, zum Beispiel Unterfütterungen, Bissnahmen, Locatorenwechsel, selbst Abformungen oder intraorale Verklebungen. Gerade junge Zahnärzte sehen sich hier scheinbar im Alltag überfordert und beziehen den Zahntechniker ein.

Wenn solche Arbeiten delegiert werden, muss der Zahntechniker auf jeden Fall rechtlich abgesichert werden beziehungsweise gehören diese Dinge ganz klar in die Hand des Zahnarztes. Anders sehe ich dies bei analytischen Arbeiten, die vom Zahntechniker mit dem Patienten vorgenommen werden. So wie der Zahnarzt eine zahnmedizinische Diagnostik vornimmt, gibt es eine zahntechnische „Diagnostik/Analyse“. Diese beinhaltet weit mehr als die Bestimmung der Zahnfarbe.

Wer einmal ein Seminar mit ZTM Jürg Stuck besucht hat, weiß um die Wichtigkeit dieser Aufgaben. Die zahntechnische Diagnostik beinhaltet unter anderem das Gespräch mit dem Patienten. Bedürfnisse werden abgefragt. Phonetik, Mimik und Körperhaltung beobachtet. Viele Informationen gewinnt man nur über den persönlichen Kontakt.

Eine durchaus wichtige, aber von der rechtlichen Auslegung fragwürdige Tätigkeit des Zahntechnikers ist zum Beispiel die Anprobe des Mock-ups im Mund. Auch dies gehört für mich zu einer essenziellen Informationsquelle für den Zahntechniker und dient als Basis zur Herstellung des Zahnersatzes. Grundsätzlich: Der Zahntechniker muss für die Arbeit mit dem Patienten geschult und erfahren sein.

Koch: Alle therapeutischen Maßnahmen, ob im Mund oder außerhalb, müssen Zahnarztsache bleiben. Zahntechniker sind keine Mediziner, und eine klare Kompetenzaufteilung ist – ich wiederhole mich bewusst – im Patienteninteresse. Es geht absolut nicht, dass Zahntechniker zum Beispiel abformen, registrieren oder Zahnersatz und Bauteile im Mund eingliedern oder austauschen. Wenn Zahntechniker dies auf Wunsch des Zahnarztes übernehmen, sind die Patienten die Leidtragenden.

Dies habe ich in meiner Arbeit als Fachjournalist in einem aufwendigen implantologischen Fall bereits erleben müssen. Geeignete Kurse und Curricula werden – auch gemeinsam für Zahnärzte, Oral- und MKG-Chirurgen und Zahntechniker – von den Fachverbänden angeboten. Sie sollten meines Erachtens für alle Beteiligten Pflicht sein, bevor eine solche Behandlung begonnen wird.

Was ist mit der Honorierung? Wie müssten die Gebührenordnungen geändert werden?

Kieschnick: Das ist einfach, logisch und wie in jedem anderen Beruf: Eine Leistung, die erbracht wird, muss honoriert werden.
Koch: Diagnostische und planungsbezogene Zahntechnikerleistungen müssten in die gesetzlichen und privaten Gebührenordnungen aufgenommen werden. Damit wäre der Rahmen klar vorgegeben. Auch in Praxislaboren muss es natürlich eine entsprechende, eindeutige Kompetenzaufteilung geben.

Noch besser erscheint mir eine unabhängige Kooperation mit gewerblichen Laboren – ähnlich wie mit Ärzten, Fachärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, zum Beispiel in interdisziplinären Versorgungszentren. Das würde auch ganz wesentlich die Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördern.

Die aktuelle Ausbildungsordnung für Zahntechniker stammt aus dem Jahr 1997. Ist sie noch aktuell?

Kieschnick: Das ist nicht so einfach zu beantworten, da sich der Beruf verändert. Noch ist Zahntechnik in Deutschland ein Handwerksberuf, und die Ausbildung im dualen System gilt weltweit als eine der besten. Vielleicht könnten digitale Technologien mehr in die Lehre einfließen, wobei dies in der Regel im Laboralltag geschieht. Das Vermitteln wissenschaftlicher Evidenz erachte ich auch in der Ausbildung als wichtig. Zudem müssen aber weiterhin Basics gelehrt werden und der Azubi das Sehen, Beobachten und manuelle Umsetzen beherrschen.

Vielleicht aber wird das Handwerk Zahntechnik irgendwann zum Studium der Zahntechnik. Werkstoffkunde, Prothetik, Digitaltechnologien, Dentaltechnologien etc.; schon heute gibt es aufbauend zur zahntechnischen Ausbildung diverse Studiengänge. Dies trägt unter anderem dazu bei, dass der Zahnarzt und der Zahntechniker als Team auf einer Ebene stehen. Diese „Emanzipation“ gefällt vielleicht einigen Zahnärzten nicht, aber das ist der Lauf der Zeit.

Grundsätzlich sollte der Beruf „Zahntechnik“ stärker als bislang einer wissenschaftlichen Evidenzbewertung unterliegen.

Koch: Das kann ich leider nicht beurteilen. Nach Meinung vieler Zahntechniker ist sie veraltet, ebenso wie aus zahnärztlicher Sicht die Approbationsordnung. Neben diversen Weiterentwicklungen in Materialwissenschaften, CAD/CAM-Technologie und computergestützter Planung müssten konsequenterweise auch Themen wie Hygiene bei Patientenkontakt und Kommunikation mit Patienten integriert werden.

Aber das ist nicht alles. Zahntechniker benötigen auch mehr biologisches Wissen, zum Beispiel für ihre Mitwirkung bei der implantologischen Diagnostik und Planung. Sicherlich ist eine Akademisierung hier sinnvoll, wobei vielleicht nicht jeder Zahntechniker studieren muss, sondern ein modulares System auch weiterhin sinnvoll ist.

Sollten Zahnärzte keine Zahntechnik mehr lernen und sich auf die Medizin konzentrieren?

Kieschnick: Besagt die geplante Novelle der Approbationsordnung, dass die zahntechnisch basierten Studieninhalte gestrichen werden, verstehe ich den Ansatz nicht. Aber wenn es dann irgendwann das Studienfach Zahntechnik (vielleicht unter anderem Namen) gibt, ist ja die Welt wieder in Ordnung. Dann sind die Kompetenzen wieder klar verteilt.

Momentan ist aber Zahntechnik ein Handwerksberuf und der Zahnarzt hat die Verantwortung für jedwede prothetische Leistung. Wenn ich für irgendetwas Verantwortung übernehme, möchte ich entsprechende Kompetenz haben. Unter anderem im Hinblick auf komplexe implantatprothetische Restaurationen sowie Chairside-Fertigung sollte der Zahnarzt Konstruktionsprinzipien und funktionelle Zusammenhänge beherrschen sowie die prothetische Restauration und damit die zahntechnische Arbeit beurteilen können. Denn der Zahnarzt ist letztlich verantwortlich.

Koch: Zahnärzte müssen – komplementär mit dem oben Gesagten – gut über den zahntechnischen Wissensstand orientiert sein. Sonst bleibt der Teamgedanke eine Worthülse. Hier sollte die neue zahnärztliche Approbationsordnung die richtigen Schwerpunkte setzen. Idealerweise sollten Zahnärzte und Zahntechniker künftig in Teilbereichen gemeinsam ausgebildet werden. Das würde eine interdisziplinäre Abstimmung der Ausbildungs- und Studienordnungen erfordern, auch mit zahntechnischen Studiengängen. Weiterhin sollte es mehr und besser organisierte Schnittstellen mit Ausbildungsinstituten von Logopäden und Physiotherapeuten geben.