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Kritik an ePA: Sinnvolle Implementierung nahezu unmöglich

KZVWL und ZÄKWL: Viel zu kurze Frist

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zum 15. Januar 2025 stößt auf scharfe Kritik der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL).

Die viel zu kurze Frist für die verpflichtende Einführung und die unzureichende Testphase von nur vier Wochen machten eine sinnvolle Implementierung nahezu unmöglich. Technische Probleme seien regelrecht absehbar und erinnerten an das Chaos im Frühjahr 2024 rund um das ungetestete elektronische Rezept. Für die Zahnärzteschaft steht fest: Ein solcher Schnellschuss wird das Gesundheitssystem nicht verbessern.

Zahnärzteschaft kritisiert überhastete Einführung und realitätsferne Vorgaben

„Es ist eine bodenlose Frechheit, dass die Politik von den Zahnarztpraxen erwartet, bis Mitte Januar bereit zu sein, ohne dass es ausgereifte Softwarelösungen gibt“, sagt Michael Evelt stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVWL. „Bislang hat kein einziger Hersteller der Praxisverwaltungssysteme ein funktionierendes ePA-Modul vorgelegt, das den aktuellen Anforderungen entspricht. Doch das Bundesgesundheitsministerium zieht stur seinen Plan durch – ohne Rücksicht auf die Realitäten in den Praxen.“

„Das grenzt an Fahrlässigkeit“

Die Zahnärzteschaft ist sich einig: Die geplante Pilotphase von gerade einmal vier Wochen in Modellregionen vor dem Start der ePA ist viel zu kurz. „Das grenzt an Fahrlässigkeit“, erklärt Dr. Gordan Sistig, Vizepräsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. 

„Bereits beim E-Rezept haben wir gesehen, wohin eine übereilte Einführung ohne ausreichende Testphase führt: Chaos in den Praxen, Frust bei den Patientinnen und Patienten und massive Störungen im Versorgungsablauf. Es droht, dass bei der ePA genau die gleichen Fehler gemacht werden.“ 

Unzureichende Testphase und erheblicher Mehraufwand

„Es ist völlig inakzeptabel, dass die Zahnarztpraxen gezwungen werden sollen, ab dem 15. Januar ein System einzusetzen, das weder technisch ausgereift noch ausreichend getestet ist“, betont Evelt. „Eine vierwöchige Pilotphase ist nichts anderes als ein Feigenblatt, um den Anschein einer Vorbereitung zu wahren.“ Der damit verbundene Mehraufwand, insbesondere durch die Vielzahl an Widerspruchsrechten und Einwilligungspflichten, werde den Praxisalltag zusätzlich belasten und die Akzeptanz der ePA erheblich gefährden. 

„Diese hastige Umsetzung wird die Versorgungssicherheit gefährden und die ohnehin schon angespannte Situation in vielen Praxen weiter verschärfen, indem neue, administrative Pflichten auf den Bürokratieberg einfach drauf diktiert werden“, meint Evelt. Weiterhin sei ein hoher Informationsbedarf bei Patienten zu erwarten.

Statt einem echten Mehrwert drohe die ePA für viele Praxen zur zusätzlichen Last zu werden. „Wenn die elektronische Patientenakte wirklich ein Fortschritt sein soll, dann muss sie von Anfang an durchdacht und praxistauglich sein. Doch was hier geplant ist, bringt mehr Chaos als Nutzen. Unrealistische Fristen, keine Suchfunktion, keine Firewall, eigentlich weiß keiner so richtig, wie diese Akte funktionieren soll“, kritisiert Sistig scharf. „Die Zahnärzteschaft hat kein Interesse daran, ihren Patientinnen und Patienten ein unfertiges System aufzwingen zu lassen, das im laufenden Betrieb erst mühsam angepasst werden muss.“

Forderung nach echtem Mehrwert

Die Zahnärzteschaft fordert deshalb eindringlich, die Einführung der ePA zu verschieben und eine längere und flächendeckende Testphase durchzuführen.

KZVWL und ZÄKWL fordern die Politik auf, Verantwortung zu übernehmen und die gesetzlichen Vorgaben an die Realität in den Praxen anzupassen. „Wenn die ePA verpflichtend eingeführt wird, dann muss sie auch einen tatsächlichen Nutzen für alle Beteiligten bieten – für Patientinnen und Patienten sowie Praxen“, fordert Sistig. „Es darf nicht noch einmal passieren, dass ein System in den Praxen reift, während die Patientenversorgung darunter leidet.“

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