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KZBV rechnet mit Termin Ende 2018

Das Bundesministerium für Gesundheit will angesichts der Lieferprobleme der Industrie bei den nötigen Komponenten die Frist für die Telematik-Anbindung aller Arzt- und Zahnarztpraxen verlängern. Das bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums in der vergangenen Woche gegenüber dem Ärztenachrichtendienst (Änd).

Dort wird die Sprecherin so zitiert: „Als Konsequenz aus der Verschiebung der Frist zum Abschluss der erforderlichen Maßnahmen für den Start des bundesweiten Versichertenstammdatendienstes strebt das BMG an, auch die Frist für die verpflichtende Online-Prüfung durch Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen zu verlängern“. Es werde an einer entsprechenden Verordnung gearbeitet, einen genauen Termin habe die Sprecherin aber nicht nennen wollen.

Bisher war der Start des Online-Rollouts für den 1. Juli 2017 gesetzt – bisher ist er zu diesem Termin aber nur formal gestartet.

Bisher war der Start des Online-Rollouts für den 1. Juli 2017 gesetzt – bisher ist er zu diesem Termin aber nur formal gestartet.

Vermutlich wird die Frist, die jetzt am 30. Juni 2018 enden soll, um ein halbes Jahr verlängert werden. Damit rechnet jedenfalls die Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

Der für die Telematik zuständige stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Karl-Georg Pochhammer, sieht die Fristverlängerung auf Nachfrage der DZW nüchtern: „Wir begrüßen natürlich grundsätzlich den Plan des Ministeriums, die entsprechende Frist bis zum 31. Dezember 2018 zu verlängern.

Allerdings ist das aus unserer Sicht zeitlich immer noch nicht ausreichend. Der ursprünglich zugebilligte Zeitraum von zwei Jahren, der durch Verlängerung der Frist 30. Juni 2016 auf den 30. Juni 2017 auf ein Jahr verkürzt worden war, wird mit dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung ja nur auf eineinhalb Jahre verlängert – das ist aber immer noch nicht ausreichend für den flächendeckenden Rollout.

Schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass dieser ja bekanntlich nicht am 1. Juli 2017 begonnen hat. Derzeit geht die Gematik davon aus, dass frühestens im Herbst ausreichend zugelassene Komponenten verfügbar sein werden. Damit haben wir de facto trotz Verlängerung nur ein gutes Jahr.“

Seit Monaten wird in der Ärzte- und Zahnärzteschaft kritisch diskutiert, ob und wie die vom Gesetzgeber im E-Health-Gesetz gesetzten Fristen eingehalten werden können. Bisher war der Start des Online-Rollouts für den 1. Juli 2017 gesetzt – formal ist er zu diesem Termin auch gestartet, um die Körperschaften der Selbstverwaltung in der Gematik von den gesetzlich angedrohten Haushaltskürzungen bei Fristüberschreitung zu befreien.

So hatte auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wiederholt darauf hingewiesen, dass der Zeitraum von knapp einem Jahr extrem eng sei, um die Praxen aller Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte mit der neuen Technik auszustatten, zumal erwartet werde, dass diese erst im Herbst zur Verfügung stehen wird. „Dieser Forderung will der Gesetzgeber jetzt offenbar nachkommen und die Frist um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 verschieben. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde bereits auf den Weg gebracht“, heißt es nun auch n einer aktuellen Information der KBV.

Insgesamt aber macht die Bundesregierung beim Thema Digitalisierung und Telematik im Gesundheitswesen weiter Druck. So hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Programm über 150 Millionen Euro zur Förderung der Medizininformatik aufgelegt. Bundeskanzlerin Angela Merkel machte die Digitalisierung in der Medizin zum Thema ihres aktuellen Videoblogs vom 9. Juli 2017 unter www.bundeskanzlerin.de. Deutschland hinke hier im weltweiten Vergleich hinterher, Ziel müsse es sein, die Rückstände aufzuholen. So plädierte sie auch dafür, die elektronische Gesundheitsakte einzuführen.