Sein Ziel sei es, dass Ärzteschaft und Private Krankenversicherung jetzt zügig ein wegen der Beihilfe auch mit den Ländern „gemeinsam durchkalkuliertes und konsentiertes Angebot“ vorlegen wollen, heißt es im FAZ-Bericht. Die GOÄ solle zu den Koalitionsverhandlungen nach der Bundeswahl Ende 2017 als fertiges Paket vorliegen. Dann komme die GOÄ eben nicht 2017, sondern erst 2018, erklärte Montgomery der Zeitung.
Arbeit an der Novelle soll ungehindert weitergehen
Aus der Ärzteschaft wird jetzt verlangt, dass die GOÄ jetzt tatsächlich „Chefsache“ werde, wie Montgomery immer wieder angekündigt hat. Das sehen laut Bericht der Ärzte-Zeitung auch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Gebührenordnungskommission der BÄK, der hessische Ärztekammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach und Dr. Klaus Reinhardt, Kammerpräsident in Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Hartmannbunds, so. Die Arbeit an der GOÄ-Reform solle aber ungeachtet dessen weitergehen.
Noch kein neuer Verhandlungsführer
Der BÄK-Vorstand hatte die Reform gestoppt, da sie den Vorschlag des PKV-Verbands für den Leistungsteil und die Bewertungen nicht akzeptieren konnte und wollte (die DZW berichtete). Daraufhin hatte der bisherige Verhandlungsführer Dr. Theodor Windhorst sein Amt niedergelegt. Von Knoblauch und Reinhardt wollen dieses Amt offensichtlich nicht übernehmen.
Kritik reißt nicht ab
Aber bereits der Paragrafenteil hatte in der Ärzteschaft für Aufregung gesorgt, es gab einen außerordentlichen Ärztetag dazu Ende Januar. Die Diskussionen um die GOÄ-Novellierung und die harsche Kritik vor allem vonseiten der ambulant tätigen Ärzte und Fachärzte reißt seitdem nicht ab. Reinhardt erklärte in seiner Funktion als Hartmannbundvorsitzender in der vergangenen Woche in Berlin, dass es „zwingend notwendig“ sei, die Fach- und Berufsverbände in die Verhandlungen über die Reform der GOÄ konsequent einzubinden. Er sieht in dem Stopp der Reform eine Chance, die Dinge noch einmal zu überdenken und alle Teile neu anzugehen. Das könnte auch für den Paragrafenteil gelten, so sieht es zumindest die Ärzte Zeitung.
Zahnärzte über „robusten Einfachsatz“ verärgert
Vonseiten der Zahnärzteschaft war nach Bekanntwerden schon des Paragrafenteils starke Kritik am Entwurf und auch an der BÄK laut geworden, die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hatte die damals bekannten Details im Oktober 2015 in Hamburg intensiv diskutiert. Vor allem der „robuste Einfachsatz“, die Analogliste und das Errichten eines festen „Konsultationsausschusses“ stießen auf Ablehnung. Die BÄK hatte die Kritik der BZÄK als unberechtigt zurückgewiesen, die Zahnärzteschaft ihrerseits die mangelnde Bereitschaft der Ärzte beklagt, die Interessen der Zahnärzte, die ebenfalls mit der GOÄ arbeiten müssten, überhaupt wahrzunehmen. Auch befürchtete man vonseiten der Zahnärzteschaft, dass mit einer solchen GOÄ-Novelle auch für die Gebührenordnung für Zahnärzte Verschlechterungen drohen.
Spätestens zum Deutschen Ärztetag Ende Mai in Hamburg wird Montgomery in Sachen GOÄ Farbe bekennen und die Novellierung zur Chefsache machen müssen, heißt es aus der Ärzteschaft. Die GOÄ wird eines der Hauptthemen des Ärztetags werden.