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Endlich!

Überraschte junge Frau mit Sprechblasen "Die neue ... was?!"

Echt jetzt?! Nach nur 60 Jahren gibt es endlich eine neue Approbationsordnung?

Nach über 60 Jahren ist der Weg frei für eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO). Der Bundesrat hat der Novelle Anfang Juli nach langem Ringen zugestimmt, und nun hat das Bundesministerium für Gesundheit die neue Verordnung erlassen. Bereits ab dem Wintersemester 2020/21 (zum 1. Oktober 2020) soll die neue Studienordnung in Kraft treten. „Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der den Medizinischen Fakultäten mehr Freiräume zur Ausgestaltung ihrer Curricula gewährt“, kommentiert Reinhard Hickel, Präsidiumsmitglied des Medizinischer Fakultätentags der Bundesrepublik Deutschland e. V. (MFT) und zugleich Dekan der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie.

Die BZÄK und die 17 (Landes-)Zahnärztekammern möchten nun, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden. Durch die Reform sollen insbesondere die Grundlagen der präventiven und restaurativen Inhalte künftig besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden. Durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt der Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden. Orale Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.

Wichtiges Herzstück der Novelle sind aus Sicht der Fakultäten die neuen integrierten klinischen Behandlungskurse am Patienten. Die Behandlung am Patienten wird in kleineren Gruppen als bisher unter Aufsicht der ausbildenden Lehrkraft stattfinden. Dadurch erfahren die Studierenden eine intensivere Betreuung und können in derselben Zeit deutlich mehr praktische Erfahrungen sammeln. Auch die Patienten, die sich freiwillig für die Lehre zur Verfügung stellen, profitieren davon. „Die Behandlungsdauer wird wesentlich verkürzt und die Sicherheit der Patienten optimal gewährleistet. Auf dieser Basis finden auch hoffentlich wieder mehr Patienten den Weg in die studentischen Behandlungskurse“, so Hickel weiter.
Allerdings werden diese Änderungen Auswirkungen auf die Ausstattung der Fakultäten haben, denn oft sind weder Räumlichkeiten noch Geräte ausreichend vorhanden beziehungsweise die Digitalisierung angemessen umgesetzt.

„Vor allem die Finanzierung der besseren Betreuung der Studierenden stellt die Länder vor eine Herausforderung“, gibt MFT-Präsident Matthias Frosch zu bedenken. „Je nach dem, auf welchen zeitlichen Umfang sich die Länder für die neuen integrierten Behandlungskurse am Patienten im Studium verständigen werden, kommen deutlich höhere personelle Bedarfe auf die Fakultäten zu.“ Der zukünftige Umfang dieser klinischen Behandlungskurse muss daher noch im Herbst 2019 geklärt werden, damit die zukünftige Anzahl der Studienplätze für die Zahnmedizin für das kommende Jahr festgelegt werden kann. „Die Erreichung eines besseren Betreuungsverhältnisses darf nicht auf Kosten der Studienplatzzahlen gehen, die Länder müssen dazu zügig ihre Hausaufgaben machen“, mahnt Frosch.