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Quo vadis, Niederlassung? (2)

Im ersten Teil dieses Zweiteilers hat Autor Horst Willeweit den Blick auf die Interessen von Investoren gerichtet, die in den vergangenen Jahren Zahnarztpraxen gekauft haben, und er hat die Beweggründe für diese intensive Akquisetätigkeit beleuchtet. Im zweiten Teil richtet er den Blick einerseits auf die Details des Praxisübernahmeverfahrens durch Investoren selbst. Er zeigt aber auch auf, wie eine Alternative zum Verkauf an Investoren gestaltet werden könnte und warum dafür schon an den Universitäten umgedacht werden muss.

Bedauerlicherweise gelingt es selten, einem niederlassungsfähigen Jung-Zahnarzt/einer niederlassungsfähigen Behandlerin einen klaren Vorhabenplan zu entlocken. Bausteine dazu wären beispielsweise Antworten auf folgende Fragen: Welche Teildisziplinen der Versorgung beherrsche ich besonders gut? Welche möchte ich besonders häufig umsetzen? Welche Teildisziplinen liegen mir nicht so sehr? Wie viele Mitarbeiter benötige ich zur Verwirklichung meiner Ziele? Wie viele Stunden möchte ich behandeln (plus Verwaltungszeit) und wie viel Ertrag soll mir daraus zur Verfügung stehen? Wie soll sich meine Praxis entwickeln, fachlich, aber auch in Richtung Sozietät etc.?
Lägen solche Zahlen im Vorfeld vor, könnte im zweiten Gang geklärt werden, ob eine Dauerangestelltentätigkeit, eine Sozietät, eine Praxisübernahme oder die klassische Praxisneugründung der anzustrebende Weg sind. Ein weiterer Vorteil dieser Vorbereitung ist gegeben, weil nun die Jung-Zahnärzte die Empfehlungen von Kollegen, Wirtschaftsberatern, Versicherern, Vermietern, Steuerberatungen, Finanzierern, Familienmitgliedern, Freunden etc. selbst verifizieren kann. Im Ergebnis fühlt sich die niederlassungswillige Zahnärzt:innenschaft im Anschluss mit ihrer Berufswegeentscheidung wohl. Auch ein Erfolgsgarant. Auch bekommen die Dienstleister und Lieferanten zur Praxisverwirklichung präzisere Angaben zu ihren Aufgaben. Das gesamte Vorhaben profitiert. Schauen wir in den Brockhaus: „Der Unternehmer unternimmt sein Unternehmen, er plant dessen Gewinn und verfolgt laufend dessen Entwicklung. Darin liegt seine Verantwortung.“

Viel Lärm um nichts?

Nicht so recht nachvollziehen kann ich das Geschrei „Investoren wollen nicht aufs Land respektive sich kleinstädtisch engagieren“. Aus meiner Erfahrung aus den BWAs als Baustein zur Ermittlung des ideellen Praxiswerts (Goodwill) kann ich klar sagen, dass ertragreiche Praxen mit treuem Patientenstamm eher in Vororten, Kleinstädten und Dörfern zu finden sind. Allerdings, soweit iMVZs auf die Anstellung familiär ungebundener Zahnärzte zielen, finden sich diese leichter in Großstädten. Das ist aber auch im Bereich der sogenannten freien Zahnarztpraxen nicht anders.

Das Streben nach Gewinn

Überhaupt zu Investoren und deren Gewinnstreben: In rund fünf Jahrzehnten meiner Tätigkeit im Feld der Zahnmedizin als Dienstleister und Lieferant habe ich keinen Praxisinhaber und keine Praxisinhaberin kennengelernt, dem/der die Suche nach finanziellem Vorteil nicht zu eigen war. Und das ist auch gut so! Denn auch der Mikrokosmos einer Einzelpraxis repräsentiert ein Wirtschaftsunternehmen. Auch dort muss die Inhaberschaft einen Gewinnplan verfolgen. Buchprüfer, Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfer mögen dabei vorausplanend zur Hand gehen.

Nichts anderes tun Kapitalinvestoren auch. Auch tun sie ihre Arbeit, gegenüber den etablierten Verhältnissen mit geringerem Gewinnziel. Hohe Löhne, durchaus mal spontan sich krankmeldende Mitarbeiter, ein hoher Schulungsaufwand, um die Betriebe einigermaßen im Gleichtakt zu halten, fortschrittlichste Gerätschaften, geleast über 74 Monate und dann dem Gebrauchtmarkt oder der Tonne übergeben, bringen vergleichsweise hohe Betriebskosten mit sich. Diese Gesellschaften sind nämlich auf nichts mehr angewiesen, als ihre Belegschaften, von Behandlern über Assistenzen bis zur Reinigungskraft, bei Laune und Motivation zu halten. Das bringt Kosten mit sich.

Eine Gefahr sähe ich darin, wenn iMVZ-Gesellschaften sich regional zusammentun würden und sich mittels gegenüber der Patientenschaft ausgelobter Vorteile Marktanteile zeitlich befristet kaufen würden und möglicherweise auch noch mit Krankenkassen separate Leistungsvergütungen gegen geldwerte Vorteile aushandeln würden (Fielmann lässt grüßen). Die bisherigen Zulassungszahlen weisen bundesweit etwa 400 iMVZ Praxen aus. Konservativ kalkuliert, könnten darin zusammen 2.000 Zahnärzt:innen, teils in Teilzeit, angestellt arbeiten. 2.000 von 50.000 in Deutschland – in der Realität doch ein eher überschaubares Verhältnis.

Pflichtfach BWL

Wer aber im Sinne einer freien Zahnärzteschaft etwas erreichen will, tut gut daran, die Betriebswirtschaft verpflichtend in das Zahnmedizinstudium einzugliedern. Eingestellt auf dieses Zerrbild aus öffentlicher GKV-Vergütung (Bema) und sogenannten Privatabrechnungen nach Abdingungen (GOZ), der allgemeinen Betriebsführung sowie der Eigenwerbung, der Mitarbeitendenführung – eben all dessen, was eine Unternehmerfigur ausmacht – darf nicht länger dem Zufall überlassen werden. Denn würden die Dinge wie bisher laufen, sehe ich die zur Verfügung stehenden Leistungsstunden der Zahnmedizin in Deutschland nachhaltig im Sinkflug. Daran werden nicht etwa Kapitalgesellschaften die Schuldigen sein.

Noch einmal zur Abgeberschaft mit Durchschnittswerten in Honorar und Ertrag: Inhaber:innen vom 55. bis 60. Lebensjahr sollten eigentlich engagiert daran gehen, ihre Praxis übernahmefähig zu machen. Stattdessen ist zu beobachten, dass der Fortbildungswille und die technische Ausstattung in diesem Alter fallen beziehungsweise veralten. Es läuft ja, wozu sich also anstrengen? Innovatives, das einen gewissen Vorlauf bis zur Generierung eines neuen Profitcenters benötigt, wird weniger angefasst.
Die Zahl der Assistenzen wird hochgehalten; das schafft ja auch Bequemlichkeiten für den Chef, ist im Veräußerungsfall – weil den Gewinn mindernd – aber nachteilig. Und zu guter Letzt soll vor solchem Hintergrund per Kleinanzeige in der „zm“ die Praxis einer Übernehmer:in schmackhaft gemacht werden. Das funktioniert nachhaltig nicht! Wer erfolgreich sein will, muss die Braut schmücken: Mietvertrag, Arbeitsverträge, Erscheinungsbild und Technik (Volldigitalisierung) müssen, auf Zukunft gerichtet, bereitstehen. Auch auf diesem Feld bieten die Steuerberatungen oder Berater aus dem Finanzwesen wenig Rüstzeug. Da sind eher die Qualifizierteren aus dem Feld der Dental-Depots anzusprechen.

Aus meiner Sicht des Praxiswertermittlers und Betriebsberaters werden wir weitere zehn holprige Jahre der wirtschaftlichen Seite zahnärztlicher Berufssituation erleben. Wohl denen, die sich freischwimmen!

Schwerpunkte schon an der Uni

Ein (gewagter) Lösungsvorschlag: Würden die zahnärztlichen Studiengänge ab dem Physikum so gestaltet werden, dass während der einheitlichen allgemeinen Studieninhalte bereits eine Schwerpunktaufteilung stattfindet (Chirurgische PA, Endo, KFO, Kinderzahnheilkunde, Geronto-Zahnheilkunde, Implantologie etc.), könnte damit dem Mix aus fachlichen Unsicherheiten aufseiten der Existenzgründer:innen entgegengewirkt werden.

Würden weiterhin die Zulassungen regional so gelenkt, dass ein aus Patientensicht räumlich/geografisch gut erreichbarer Mix zu Allgemeinzahnarztpraxen, jeweils mit einem Schwerpunktangebot ausgestattet, erreicht würde, könnten Tendenzen zu Großpraxen, wie sie Kapitalinvestoren vermeintlich zum Ziel haben, eingedämmt werden. Dies besonders bezogen auf den viel erwähnten ländlichen und kleinstädtischen Raum. Im Klartext: Jede zahnärztliche Zulassung ermöglicht die Tätigkeit im Bereich Kons und Prothetik sowie ausgedehnter Prophylaxe und verfügt zugleich über eine der vorgenannten Schwerpunkttätigkeiten. Entsprechend delegiert, können diese Schwerpunkttätigkeiten an „fremden“ Patienten die Routine der jeweiligen Schwerpunkttätigkeit erhöhen und wiederum den Patienten zugutekommen. Diese Fälle in der Schwerpunktpraxis wären dann wirklich begrenzt auf die fallbezogene Spezialbehandlung. Rücküberüberweisung obligat.
Die Selektierung auf die aufgeteilten Schwerpunkttätigkeiten ermöglicht es den Leistungserbringern, sich fortbildungs­mäßig zu fokussieren und die technische Behandlungsgerätschaft auf dem jeweils aktuellsten Stand zu halten. Auch das schafft Sicherheit und Fortschritt. Übrigens auch für die in ihrem Schwerpunktgebiet universitär ausgebildeten Vorbereitungsassisten:innen. Dabei sind der Praxisinhaberschaft sämtliche Erweiterungsschritte weiterhin gegeben; zum Beispiel die Anstellung eines weiteren Behandlers/einer weiteren Behandlerin zur Gewinnung einer weiteren Zusatzfachlichkeit zur Steigerung der Attraktivität einer Praxis oder einer Sozietät. Der Tüchtigkeit freier Unternehmerschaft würden hierdurch keinerlei Grenzen gesetzt. Die Versorgung in der Fläche kann durch Einzelpraxen gesichert bleiben. Die Wege zum Zahnarzt bleiben kurz. Schon jetzt habe ich noch keine Behandlerin und keinen Behandler getroffen, der von sich behauptet hätte, die gesamte Palette der zahnmedizinischen Anwendungen optimal selbst anwenden/leisten zu können.

Ein Schlusswort: Wer die Mauer des Konservativen immer höher aufbaut, wird irgendwann vom Verlangen des Fortschritts darunter erschlagen werden. Überhaupt kommt mir in der Diskussion das Patientenwohl viel zu selten vor. Das lenkende Moment informierter Patientenschaft fehlt der gesamten Dentalbranche ja sowieso. Fluch und Segen zugleich. Bisher!

Horst Willeweit, Bielefeld

Dmytro Panchenko - stock.adob.com

Horst Willeweit

Nach 45 Jahren als Praxiseinrichter ist Horst Willeweit im Feld der Dienstleistungen für Dentalhandel, Herstellung sowie der Wertermittlung zahnärztlicher Praxen und zahntechnischer Labore bundesweit tätig (Abgaben/Übernahmen, materiell wie ideell/Goodwill).
Kontakt auf www.willeweit.de

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