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„Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen bleibt eine dauerhafte Aufgabe für uns alle“

100 Jahre Frauenwahlrecht: Erklärung vom Bundesminister  für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

100 Jahre Frauenwahlrecht: Erklärung vom Bundesminister  für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier

„Seit 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Recht zu wählen und gewählt zu werden. Dieser für eine Demokratie unerlässlichen Voraussetzung ging ein langer Kampf vieler mutiger Frauen voraus. Sie haben das Fundament gelegt, auf dem wir heute weiterbauen müssen: Denn die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Bereichen zu realisieren, bleibt eine dauerhafte Aufgabe für uns alle. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag und in zahlreichen Länderparlamenten ist rückläufig und in Wirtschaft und öffentlichem Dienst gibt es auch heute noch keine angemessene Repräsentanz von Frauen in den Führungsetagen. Es bleibt viel zu tun, denn was einmal erkämpft wurde, kann auch wieder verloren gehen. Im öffentlichen Dienst beispielsweise bekennen wir uns im Koalitionsvertrag zur Vorbildfunktion und wollen eine Gleichberechtigung von Frauen in Leitungspositionen bis 2025 erreichen.“
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland ist der Aufruf „An das Deutsche Volk“ vom Rat der Volksbeauftragten vom 12. November 1918. Dieser Aufruf bedeutete einen erheblichen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischeren Gesellschaftsordnung. Er enthielt die Ankündigung des allgemeinen aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen und Männer. Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen bei den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden.

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