Beitrags-Reihe „Der faire Praxiswert” (Teil 9): Auch mit diesem letzten von neun kurzen Beiträgen möchte ich allen Zahnärzten, Steuerberatern, Bankern und anderen Interessierten näherbringen, was eigentlich genau unter dem Begriff „Praxiswert“ zu verstehen ist. Eine professionelle Begutachtung kann das nicht ersetzen, aber vielleicht das Verständnis dieser komplizierten Materie etwas verbessern. Ein besonderes Augenmerk habe ich auf Kürze und Verständlichkeit gelegt. Experten mögen mir die damit verbundene Oberflächlichkeit verzeihen.
Der faire Wert
In den vorangegangenen Artikeln dieser Serie habe ich mich bemüht, die Grundlagen der Praxiswertermittlung allgemeinverständlich zu erklären. Sie ist, wie beschrieben, einerseits recht kompliziert, andererseits aber auch mit etwas Erfahrung in der studentischen Lehre relativ leicht verständlich zu machen. Doch was ist nun der „faire Wert“?
Es hat sich bewährt, die Parteien an einen Tisch zu holen und erst einmal die Wertermittlung wie hier beschrieben zu erklären. Natürlich muss ich vorher die Praxis gesehen und die Daten ausgewertet haben. Aber mit der Kunst, beide Perspektiven, also die vom Abgeber und die vom potenziellen Übernehmer, einzunehmen, kann sehr viel Verständnis geweckt werden.
Wenn es dann gelingt, dass sich beide – gegebenenfalls auch sich streitende – Parteien einmal in die Perspektive der jeweils anderen zu versetzen, kommt meistens eine schnelle Einigung zustande, mit der beide wirklich und nachhaltig zufrieden sind. Nachvollziehbar ermittelte Zahlen tragen auf beiden Seiten sehr zum Akzeptieren des Ergebnisses bei. Den so gefundenen Wert nenne ich den „fairen Praxiswert“.
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