Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Diese müssen die Bescheinigung nun elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Der „Bundesverband Der Mittelstand“ (BVMW) hat in einer Blitzumfrage bei seinen Mitgliedsunternehmen erfragt, wie die Einführung in der Praxis abgelaufen ist.
BVMW-Blitzumfrage: Mehraufwand statt Erleichterung
Die Ergebnisse zeigen, dass die Einführung der eAU keineswegs reibungslos verlief: 78 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass die Einführung problematisch war. Es zeigt sich auch, was sich die Unternehmen wünschen: 87 Prozent fordern eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen. Knapp 30 Prozent möchten die Papierform als Standard beibehalten.
Die Unternehmer sind relativ unentschieden darüber, ob sie die Einführung der eAU befürworten. 41 Prozent sind dafür, 48 Prozent dagegen, und 11 Prozent sind unentschieden. Dr. Hans-Jürgen Völz, BVMW-Chefvolkswirt, betont: „Die Implementierung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet für viele kleine und mittelgroße Betriebe in der Einführungsphase zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand. Der Gesetzgeber hätte dies gerade in der angespannten wirtschaftlichen Situation stärker berücksichtigen müssen.“
eAU für den Mittelstand mit großen Herausforderungen
Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Einführung der eAU für den Mittelstand mit großen Herausforderungen verbunden ist. Eine automatische Zusendung der Bescheinigung durch die Krankenkassen könnte den Mehraufwand für Unternehmen reduzieren. Gleiches gilt für die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten, die schnellstmöglich zu beenden ist.
Jenseits überflüssiger Bürokratie sei die Absenkung der Schwelle zum Krankfeiern zu bemängeln. Ein vollständig anonymisierter Krankschreibungsprozess erleichtere das Blaumachen, so der Verband. Der BVMW fordert eine Entlastung des Mittelstands und eine bessere Abstimmung mit den Bedürfnissen der Unternehmen bei der Umsetzung von Gesetzen.
An der Umfrage haben rund 1.200 Unternehmer teilgenommen.