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Landgericht Hamburg sorgt für Klarheit beim Partnerfactoring

Ende eines Geschäftsmodells? Das Landgericht Hamburg sieht das Partnerfactoring als unzulässig an. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Ende eines Geschäftsmodells? Das Landgericht Hamburg sieht das Partnerfactoring als unzulässig an. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Anlässlich des vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen waren langjährig eingeübte Formen der Kooperation und Incentivierung erneut auf den Prüfstand gekommen.

Davon betroffen war auch das Modell des Partnerfactoring im Dentalbereich, bei dem die für das Factoring der Honorarforderungen des Zahnarztes entstehenden Gebühren partnerschaftlich zwischen Zahnarzt und Fremdlabor geteilt werden sollen.

Das von der DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH (DZR) angestrengte Verfahren und das in diesem Zusammenhang nun ergangene Urteil sorgt jetzt für mehr Klarheit im Tagesgeschäft der Zahnarztpraxen, Dentallabore und Abrechnungsdienstleister in Deutschland. „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt die Aussagen der im letzten Jahr erstellten Rechtsgutachten, die zur Einstellung unseres Partnerfactoring geführt haben“, so der bei DZR für Recht zuständige Geschäftsführer Konrad Bommas.

Weitere Informationen unter www.dzr.de.

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