Anzeige

Praxismanagement: Die verschiedenen Varianten von Investitionskrediten

Bedenken Sie, dass alle Finanzierungsinstitute Zahnärzte finanzieren. Dabei gilt es, die richtigen Fragen zu stellen und den richtigen Berater zu finden, der Sie unterstützt. Sie sollten allerdings auch erst dann unterschreiben, wenn Sie das Angebot verstehen, was und wie Sie finanzieren.

Investitionskredite können als endfälliges Darlehen oder als Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen dargestellt werden. Neben den Hausbankdarlehen gibt es zusätzlich Förderkredite.

Die erste Variante ist ein Zinszahlungsdarlehen (endfälliges Darlehen), was gerne von Banken und Vermittlern angeboten wird. Das Hauptargument ist der steuerliche Vorteil. Sie zahlen während der Laufzeit nur die Sollzinsen, während Sie die Tilgungszahlungen in einen Tilgungsersatz (Kapital-LV/RV, BSV oder Investmentfonds) einzahlen, deren Anspruch an die finanzierende Bank abgetreten wird. Diese Tilgungssurrogate werden separat angespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Das bedeutet, wenn Sie 200.000 Euro als Darlehen aufnehmen und eine Zinsbindung und Laufzeit des Darlehens von zwölf Jahren haben, zahlen Sie zwölf Jahre Zinsen auf 200.000 Euro und führen nach zwölf Jahren die 200.000 Euro auf einmal an die Bank zurück.

Mit der richtigen Planung und Einhaltung der eigenen Vorgaben ist es im Bereich der Zahnmedizin immer möglich, einen auskömmlichen Ertrag zu erwirtschaften.

Mit der richtigen Planung und Einhaltung der eigenen Vorgaben ist es im Bereich der Zahnmedizin immer möglich, einen auskömmlichen Ertrag zu erwirtschaften.

Für den Darlehensnehmer ist der Vorteil, dass die Schuldzinsen bei Praxisdarlehen oder Darlehen für vermietete Immobilien steuerlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind. Sie sollten allerdings mit ihrem Steuerberater klären, ob es für Sie wirklich so vorteilhaft ist, dass Sie die hohen Schuldzinsen über die gesamte Laufzeit zahlen, und ob es bei dem Tilgungsersatz wirklich eine höhere Rendite gibt, als Sie als Darlehenszins zahlen.

Das heißt, dass der Zins bei der Anlage höher liegen muss, als der Zins des Darlehens, und das über die gesamte Laufzeit. Bei diesem Renditevergleich sollten ebenso die Kosten der Anlage berücksichtigt werden. Oft wird mit der zu erwartenden höheren Auszahlung des Tilgungsinstruments argumentiert, die über der zu zahlenden Darlehensschuld liegen kann.

Als weitere Finanzierungsart existiert das Tilgungs- und Annuitätendarlehen. Bei Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung über die gesamte Darlehenszeit konstant, der auf die Restlaufzeit berechnete Sollzinsenanteil im Zeitverlauf sinkt dagegen, sodass die Raten insgesamt immer geringer werden.

Ein Annuitätendarlehen eignet sich für die Interessenten, welche eine konstante Ratenzahlung erreichen wollen. Dies geschieht meist im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Baufinanzierung. Neben der Kreditvergabe durch die Banken gibt es zusätzlich die Möglichkeit von öffentlichen Förderprogrammkrediten, wie beispielsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Von daher ist es wichtig, sich im Vorfeld gut beraten zu lassen, um sehr gut vorbereitet in die Gespräche zu gehen und die Möglichkeiten der Finanzierungen zu kennen und einfordern zu können.

Tipp: Planen Sie immer richtig, vor allem die Kosten der Anlaufphase. Diese können als Investitionskredit und/oder als eine Eigenart des Kontokorrents finanziert werden. Der Vorteil an diesem sogenannten Betriebsmittelkredit ist, dass nur der tatsächlich in Anspruch genommene Betrag – also die Ausnutzung des Kreditlimits – verzinst werden muss. Die Sollzinsen sind allerdings höher als die eines Investitionskredits, wobei dem wiederum die hohe Flexibilität als wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht.

Wir empfehlen in jedem Fall, einen Teil über einen Investitionskredit zu finanzieren, damit nicht die Linie des Betriebsmittelkredits überschritten und in der Folge die Zinszahlungen zweistellig werden.

Achten Sie darauf, dass die Gesamtheit der Rückführungs- und Belastungsraten Ihrer Praxis nicht konstant über dem möglichen Einnahmelevel liegen. Halten Sie aus diesem Grund gleichzeitige Finanzierungen von privaten Immobilien oder weiteren und höheren Investitionen noch etwas zurück, bis Sie sehen, dass Sie eine höhere Rate konstant ausgleichen können.

Viele Praxen finanzieren auch „unter der Laufzeit“, also ständig. Diese Erhaltungsinvestitionen sind ebenfalls genau zu planen. Dies sollten Praxen nicht vergessen, vor allem diejenigen, welche abgegeben werden sollen. Diese müssen investieren. Denn mit den Jahren nehmen der Verschleiß und/oder die Überalterung der medizintechnischen Geräte und Apparaturen zu. Solche Investitionen sind wichtig, denn Sie haben einen steuerlichen Abschreibungseffekt für die letzten Jahre vor einer Abgabe und sichern den Praxiswert. Allerdings ist es wie bei allen anderen Investitionen wichtig, dass im Vorfeld genau kalkuliert werden muss. Denn Investitionen lohnen sich nur, wenn sie rentabel sind.

Losgelöst von allem sollten Praxisinhaber oder Praxisgründer vor einer Investition prüfen, wie die eigene Liquiditätsplanung dargestellt werden kann. Denn die Banken finanzieren nur bei einem positiven Kapitaldienst und einer positiven freien Liquidität.

Zahnärzte sollten immer vorausschauend planen. Bei neuen Krediten, oder auch, wenn Sie jetzt in Kürze oder bald einen Kredit prolongieren, also verlängern müssen. Sie können jetzt schon durch ein sogenanntes Forward-Darlehen die heutigen Zinsen sichern, die erst in den nächsten bis zu fünf Jahren beispielsweise benötigt werden.

Sie haben keine Verpflichtung, bei einer Bank zu bleiben, bei der Sie eine Prolongation angeboten bekommen haben. Sie könnten zu diesem Zeitpunkt jederzeit wechseln. Durch den Einsatz einer externen Hilfe sparen Sie viel Zeit und Nerven.

Berücksichtigen Sie bei solch einem Schritt immer alle Bereiche Ihrer finanziellen Beanspruchung, also geschäftliche und private Situation (eigenes Haus, private Kredite, Kinder, altes Auto, Instandhaltungsrücklagen Haus, Pflegebedürftige, Liquiditätspuffer).

Wir erinnern nochmals daran, erst einen Vertrag unterschreiben, wenn alles verstanden ist. Ist die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Investition gegeben, ist auch der Verzicht auf Eigenkapitaleinsatz möglich.

Fazit: Mit der richtigen Planung und Einhaltung der eigenen Vorgaben ist es im Bereich der Zahnmedizin immer möglich, einen auskömmlichen Ertrag zu erwirtschaften.