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Presserat und Pressekodex in der medizinischen Berichterstattung

In dieser Artikelreihe stellen wir Bachelor-Arbeiten von Zahnmedizinstudierenden an der Danube Private University (DPU), Krems vor. Im DPU-Studiengang Medizinjournalismus und Öffentlichkeitsarbeit erhalten Studierende vertieftes Wissen in Sachen Kommunikation. Um sämtliche Artikel der Reihe zu lesen, klicken Sie hier.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich prüft der Presserat einkommende Beschwerden auf Basis des Ethikkodex.

Der Presserat hat es sich zur Aufgabe gemacht, eingehende Beschwerden von Lesern zu untersuchen – und damit Ordnung im Zeitalter visueller Überreizung zu schaffen.

Kontakt mit dem Deutschen Presserat aufnehmen

Das Thema Gesundheit genießt einen hohen Stellenwert in der heutigen Gesellschaft und ist für viele ein wichtiges Gut. Deshalb holen Menschen Informationen zu Behandlungen und Erkrankungen über verschiedenste Medien ein. Diese Bedeutung spiegelt sich in Ziffer 14 des Pressekodex wider: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessene sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“

Recherche und Wahrhaftigkeit der verbreiteten Informationen und Datenschutz beteiligter Personen sind Voraussetzung für eine hohe Qualität journalistischer Arbeit. Sind Zahnärzte der Ansicht, dass Zeitungen, Zeitschriften oder Beiträge aus dem Internet gegen den Pressekodex verstoßen, kann man kostenlos eine Beschwerde einreichen. Jede Person, aber auch Vereine und Verbände sind berechtigt, solche Beschwerden zu erstellen. Um mit dem Deutschen Presserat Kontakt aufzunehmen, kann eine E-Mail an info@presserat.de oder ein persönlicher Brief geschrieben werden.

Begründete Beschwerde?

Der betreffende Artikel oder die kritisierte Abbildung sollte unter Angabe des Mediums, des Erscheinungsdatums und der Seitenzahl beigefügt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass auf den Pressekodex unter Angabe der entsprechenden Ziffer Bezug genommen wird. Bei der Veröffentlichung auf einem Onlineportal schickt man den Link zum Artikel oder einen Screenshot mit. Ausgenommen sind Werbungen und Anzeigen, Rundfunkbeiträge aus TV und Radio, Blogs und private Internetseiten, Texte zu Schadenersatzforderungen sowie zu Gegendarstellungs- und Schmerzensgeldansprüchen.

Nachdem die Beschwerde beim Presserat eingegangen ist, wird zunächst eine Vorprüfung durch die Geschäftsstelle und den Beschwerdeausschussvorsitzenden durchgeführt. Bei dieser Überprüfung wird festgelegt, ob eine Beschwerde begründet oder unbegründet ist. Falls es sich um eine begründete Beschwerde handelt, wird das betroffene Medium um Stellungnahme gebeten.

Konsequenzen und Sanktionen

Liegt diese Stellungnahme vor, entscheidet der Beschwerdeausschuss, der sich viermal im Jahr trifft, ob ein Presseorgan mit Konsequenzen zu rechnen hat. Der Beschwerdeführende bekommt bei jedem Schritt eine schriftliche Benachrichtigung über die getroffene Entscheidung.

Darüber hinaus wird entschieden, welche Sanktionen durchgeführt werden. Es ist aber auch möglich, dass das betroffene Medium oder die betroffene Redaktion den Fall bereits bereinigt hat, zum Beispiel durch eine redaktionelle Richtigstellung oder den Abdruck eines Leserbriefs, sodass auf eine Sanktionierung verzichtet werden kann.

Berichterstattung zur Zahnmedizin ist oft ein Ärgernis

All das ist kein Geheimnis, aber offensichtlich sind vielen Zahnärzten Presserat, Pressekodex und Sanktionsmöglichkeiten unbekannt. Eine Trendbefragung mit Zahnärzten zeigte, dass die Zufriedenheit mit der Berichterstattung über zahnmedizinische Themen in den Publikumsmedien gering ist. Über die Berichterstattung zu zahnmedizinischen Themen hatte sich bereits jeder zweite Teilnehmer schon einmal geärgert.

Allerdings wusste nur jeder sechste Betroffene vom Presserat und seiner Kontrollfunktion. Offensichtlich war ein Großteil der Teilnehmer der Befragung erst durch den Fragebogen auf den Presserat aufmerksam geworden. Mehr als 75 Prozent der Befragten gaben an, mehr über den Rat und seine Tätigkeiten wissen zu wollen.

Konsequenz & Tipp für die Praxis

Fragen Sie Ihre Patienten, wie und wo sie sich über zahnmedizinische Themen informieren. Nehmen Sie sich Zeit und machen Sie sich danach selbst ein Bild von der Aufbereitung und Darstellung. Und sollten Sie sich über einen Artikel ärgern: Informieren Sie den Presserat.