Sitzungsgleiches Erbringen der Leistungen 1000 und 1040 – Dr. Peter Esser zu Fragen der GOZ-Abrechnung
Da flattert ein Schreiben einer kleineren privaten Krankenversicherung auf den Schreibtisch: Dick markiert ist der Satz: „Neben der Leistung nach Gebührennummer 1040 Professionelle Zahnreinigung der Gebührenordnung für Zahnärzte ist die Erhebung eines Mundhygienestatus gemäß Gebührennummer 1000 nicht möglich, auch nicht in analoger Anwendung dieser Gebührenziffer für eine ‚primäre Mundgesundheitsaufklärung‘.“