Mit Blick auf die steigenden Kosten bei den Zahnzusatz-Versicherungen fordert die SPD nun Entlastung der Versicherten. Das berichten einstimmig mehrere Medien.
"Man kann inzwischen die soziale Situatiuon eines Menschen wieder an seinen Zähnen erkennen. Gerade Rentner haben oft schlechte Zähne“, sagt Karl Lauterbach gegenüber der „Passauer Neuen Presse“. Der Umfang der Zahnersatzleistungen, den die Kassen übernehmen, müsse überprüft und erweitert werden.
Wie aus mehreren Medienberichten weiter einstimmig hervorgeht, hat sich zuvor ähnlich die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geäußert. Laut der Politikerin sei es skandalös, dass Menschen notwendige Behandlungen aus Angst vor hohen Kosten nicht durchführen lassen.“
Auf Anfrage von Zimmermann hat das Bundesgesundheitsministerium neue Zahlen veröffentlicht. Demnach haben private Haushalte 2005 für Zahnersatz rund 2,62 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben. 2010 seien es 3,02 Milliarden Euro und 2014 schon 3,14 Milliarden Euro gewesen.
Forderung nach Expertenkommission
Lauterbach sagt gegenüber der „Passauer Neuen Presse“: “Zahnsanierungen werden häufig aufgeschoben oder gar nicht erst durchgeführt – aus finanziellen Gründen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.” Der SPD-Politiker fordert, den Umfang der von den Krankenkassen zu ersetzenden Zahnersatz-Leistungen zu überprüfen und zu erweitern. Dafür bedürfe es einer unabhängigen Expertenkommission.
Reaktion seitens der KZBV
Angesichts der Forderungen seitens Lauterbach nach einer Entlastung gesetzlich Krankenversicherter bei den Kosten für Zahnersatz-Leistungen, äußert sich der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer: "Niemand muss in Deutschland aus wirtschaftlichen Gründen auf Zahnersatz verzichten. Die Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) haben unlängst den eindeutigen Beleg für den hohen Versorgungsgrad der Patienten mit Zahnersatz erbracht."
Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben laut Eßer in Deutschland die Wahlfreiheit zwischen einer fachlich hochwertigen Regelversorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und Versorgungsformen, die zusätzliche Ansprüche der Patienten erfüllen, aber von der Leistungspflicht der GKV ausgenommen sind. Alle medizinisch notwendigen Leistungen finden sich dabei im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Härtefallregelung für Geringverdiener
In den übrigen europäischen Ländern sei Zuzahlungshöhe in der Regel deutlich höher, Zahnersatz werde dort in vielen Fällen nicht vom jeweiligen Gesundheitssystem übernommen. "Im Rahmen des Festzuschussmodells ist auch eine Härtefallregelung für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Sie erhalten den doppelten Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. Auf diese Weise erhält auch diese Patientengruppe eine solide zuzahlungsfreie Versorgung", so Eßer.
Knapp 66 Prozent aller Behandlungsfälle mit Zahnersatz würden anhand der Härtefallregelung und des Bonussystems abgewickelt. Darüber hinaus zeigen die Zahlen der aktuellen Mundgesundheitsstudie laut Eßer, "dass zukünftige Herausforderungen in der zahnmedizinischen Versorgung nicht im Bereich der prothetischen Versorgung, sondern in einer Stärkung präventiver Maßnahmen liegen."