Die Kosten explodieren auch in den Zahnarztpraxen. Erfahren Sie im Online-Webinar, wie Sie zu Zeiten von Inflation und allgemeiner Kostensteigerung zeitgemäß abrechnen und Honorarleistungen durch Chairside- und Laborleistungen ergänzen.
In der Regel haben gesetzlich Krankenversicherte für die Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnprothesen Anspruch auf Festzuschüsse nach den Befundklassen 6 und für Wiederherstellungen an Suprakonstruktionen nach Befundklasse 7. Erhalten Sie im Artikel Abrechnungstipps zu Wiederherstellungen von Zahnersatz ohne Festzuschuss
Im 3. Teil der Serie zur Wiederherstellung von herausnehmbarem Zahnersatz auf Implantaten geht es um die korrekte Abrechnung von Abnahmen und Wiederbefestigungen von Suprakonstruktionen zur Reinigung.
Im 2. Teil der neuen Serie zur Wiederherstellung von herausnehmbarem Zahnersatz auf Implantaten werfen wir einen Blick auf die Umgestaltung von vorhandenen Prothesen zur Suprakonstruktion.
In Teil 2 erhalten Sie Abrechnungstipps zur Wiederherstellung von festsitzenden Suprakonstruktionen an rein implantatgetragenen Brücken und Hybrid-Konstruktionen.
Suprakonstruktionen auf Implantate machen in der zahnmedizinischen Versorgung einen immer größer werdenden Anteil aus, deshalb sehen wir uns im Praxisalltag auch immer häufiger mit Reparaturen von implantatgetragenem Zahnersatz konfrontiert.
Werden bei einer Erweiterung nach Zahnextraktionen Maßnahmen im gegossenen Metallbereich notwendig, stehen dafür die Festzuschüsse 6.5 und 6.5.1 zur Verfügung.
In diesem Teil der Serie zu Abrechnung von Zahnersatz behandeln wir die Erneuerung und Wiederherstellung von Teleskopkronen nach Festzuschuss 3.2. beziehungsweise 4.6.
Im Webinar Abrechnung Spezial – Wiederherstellungen nach Befundklasse 6 am 6. 4. 22 behandelt Abrechungsexpertin Birgit Enßlin Themen der Regelversorgung und zeigt die häufigsten Beanstandungen bei Wiederherstellungen auf.
Reparaturen an Verbindungselementen sind meist sehr komplexe Wiederherstellungsmaßnahmen, bei denen die Kombination von Festzuschüssen und die Einordnung der Maßnahme als Regel- oder gleichartige Versorgung zu beachten ist.