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Steuervorauszahlung: Was Zahnärzte beachten müssen

Einkommensteuererklärung

Wenn Gewinne im laufenden Kalenderjahr geringer als im Vorjahr sind, lohnt es sich nicht abzuwarten. Praxisinhaber können zeitnah Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung beim Finanzamt stellen.

ldt: Noch bis Ende November 2016 können Zahnarztpraxen beim Finanzamt Anträge stellen, um etwa ihre Steuervorauszahlungen für das vierte Quartal 2016 und die Folgejahre herabzusetzen. Wann empfiehlt sich dies aus Ihrer Erfahrung?

Dominique-Chantal Pontani: Meine Erfahrung zeigt, nicht alle Kalenderjahre verlaufen wirtschaftlich gleich. Gründe sind unter anderem Investitionen, schwankende Personalkosten und Einnahmen. Dieser Sachverhalt trifft nicht nur auf Gründer zu. Auch etablierte Zahnarztpraxen haben keine konstanten Einnahmen und Ausgaben.

Dominique-Chantal Pontani

Diplom-Betriebswirtin Dominique-Chantal Pontani

Wenn Gewinne im laufenden Kalenderjahr geringer als im Vorjahr sind, lohnt es sich nicht abzuwarten. Praxisinhaber können zeitnah Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung beim Finanzamt stellen. Dies hat den Vorteil, dass Praxen nicht auf Rückerstattungen vom Finanzamt im Folgejahr warten müssen. Dadurch haben sie noch in diesem Jahr ihre Liquidität geschont und können zum Beispiel Gestaltungsspielräume nutzen.

ldt: Und wie ist es im umgekehrten Fall, wenn ich in diesem Jahr deutlich mehr Gewinn als im vergangenen Jahr habe?

Pontani: Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese können sein, mit Köpfchen sinnvolle Investitionen zu tätigen, um den Gewinn für dieses Kalenderjahr zu reduzieren. Alternativ können Rücklagen gebildet werden oder kann der Zahnarzt einen Antrag auf Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt stellen. Wofür sich eine Praxis auch immer entscheidet, mit ausreichenden Rücklagen lässt es sich besser schlafen. Meinen Mandanten empfehle ich, die notwendigen Rücklagen so zeitnah wie möglich auf einem separaten Konto zu bilden.

ldt: Was raten Sie Ihren Mandantinnen und Mandanten, damit sie nicht jedes Jahr vor Jahresende ins Schwitzen geraten und ggf. Steuergelder verschenken?

Pontani: Dies ist ganz einfach. Eine zeitnahe regelmäßige Liquiditäts- und Finanzplanung hilft ungemein. Durch eine unterjährige Liquiditäts- und Finanzplanung unterstütze ich meine Mandanten dabei, ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die steuerlichen Belastungen im Blick zu behalten. Nach einem halben Jahr erstelle ich eine grobe Hochrechnung für das laufende Kalenderjahr, die dann im 3. Quartal angepasst wird. Damit haben sie ausreichenden Vorlauf, um sinnvolle Entscheidungen für dieses und das nächste Kalenderjahr zu treffen. Die Berechnung und die Gespräche mit meinem Mandanten geben ihnen Sicherheit und ein gutes Gefühl.

 

Weitere Informationen erhalten Interessenten unter Telefon (0611) 5316280 sowie unter fachberaterinfuerheilberufe.de.