Wird gefräster Zahnersatz in Fräszentren hergestellt, so handelt es sich hierbei um zahntechnische Arbeiten, die nicht der Regelleistung zuzuordnen sind. Die Weiterberechnung der Kosten für die im Fräszentrum erbrachten Leistungen wird folgendermaßen vorgenommen, schreibt die KZV Baden-Württemberg.