In den Wartezimmern vieler Zahnarztpraxen stehen den Patienten Wasserspender zur Verfügung. Das ist nicht immer ganz ohne, darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin.
Gesundheitsrisiko: keimhaltiges Wasser
Wasser ist grundsätzlich nicht frei von Keimen ist, daher kann der Keimgehalt in freistehenden Wasserspendern, das heißt in Geräten, die nicht an die Trinkwasserleitung eines Gebäudes angeschlossen sind und wiederverwendbare Wasserbehälter verwenden, insbesondere bei erhöhten Umgebungstemperaturen ansteigen.
Darüber hinaus kann das Wasser durch verschmutzte Zapfanlagen verunreinigt werden. Der Konsum besonders keimhaltigen Wassers kann für Menschen mit geschwächten Abwehrkräften zu einem Gesundheitsrisiko werden.
„Der sachgerechte Umgang mit freistehenden Wasserspendern ist daher unverzichtbar“, erläutert BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Personen, die in ihren Praxen, Geschäften oder öffentlichen Gebäuden Wasserspender aufstellen, haben deshalb eine besondere Verantwortung. „Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Wasserspender so betrieben werden, dass das Wasser nicht nachteilig beeinflusst wird.“
BfR-Merkblatt informiert
Das BfR hat unter Mitarbeit der BfR-Kommission für Hygiene ein Merkblatt mit Empfehlungen für die richtige Aufstellung und Pflege von freistehenden Wasserspendern erstellt. Zum Merkblatt: http://www.bfr.bund.de/cm/350/hygienischer-betrieb-von-freistehenden-wasserspend...
Optimaler Standort
Grundsätzlich sind laut BfR Geräte zu bevorzugen, die keinen frei zugänglichen Zapfhahn besitzen. Um hohe Keimgehalte im gezapften Wasser zu vermeiden, empfiehlt das BfR in seinem Merkblatt, die entsprechenden Geräte in trockenen und staubarmen Räumen fern von Heizquellen und direkter Sonneneinstrahlung aufzustellen.
Weiterhin sind Wasserspender nach Angaben der jeweiligen Hersteller durch eingewiesenes Personal zu reinigen und zu desinfizieren. Die Häufigkeit der notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist abhängig vom Gerät, Standort und der Nutzungsintensität.
Konsumenten mit Immun- beziehungsweise Abwehrschwächen
In Einrichtungen, in denen die Konsumenten erkrankungs- oder altersbedingt Immun- beziehungsweise Abwehrschwächen aufweisen, sollten zudem Wasserspender bevorzugt werden, die direkt an die Trinkwasserleitung des Gebäudes angeschlossen werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Reinigungs- und Desinfektionsfrequenz erhöht werden.
Maßnahmen dokumentieren
Grundsätzlich sollten die in der Betriebsanleitung festgelegten Anweisungen des Herstellers zur Aufstellung, Bedienung, Reinigung, Desinfektion und Wartung der jeweiligen Geräte beachtet werden. Außerdem rät das BfR den Betreibern von freistehenden Wasserspendern, alle Maßnahmen zur Risikominimierung ausreichend zu dokumentieren beziehungsweise durch die Wartungsfirma dokumentieren zu lassen. Im Bedarfsfall sollten diese Unterlagen den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)