Anzeige
Kurzmeldungen: Gesetzliche Änderungen 2020

Vertragshinweise zu allen Kostenträgern

Vorerst keine neuen BEL II Höchstpreise für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien im Land Brandenburg für das Jahr 2020

Nach Mitteilung der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung (MDZI) dauern die Verhandlungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen/Ersatzkassen noch an. Die neuen Höchstpreise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2020 werden voraussichtlich im März 2020 vorliegen.

Insofern behält die ab 01.01.2019 für die Leistungsbereiche ZE, KFO und KB einheitlich gültige Höchstpreisliste für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien im Land Brandenburg nach §§ 57 Absatz 2 sowie 88 Absatz 2 SGB V (www.kzvlb.de – Rubriken: RECHT & VERTRÄGE / Handbuch / V-2; SERVICE / Downloadcenter / Abrechnung bzw. EDV ) bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Der Meister mit neuem Titel

Als weitere Anpassung sieht das Berufsbildungsmoderinisierungsgesetz vor, international verständliche Zusatzbezeichnungen für berufliche Abschlüsse einzuführen. Sie sollen mehr Transparenz schaffen und die internationalen Mobilitäts- und Karrierechancen steigern. Ein Meister erhält künftig den Zusatz "Bachelor Professional", ein Betriebswirt im Handwerk den Titel "Master Professional". Für die erste Fortbildungsstufe, z.B. KFZ Servicetechniker, lautet der zusätzliche Bezeichnung "Berufsspezialist" .

Neue Regeln zum Schutz im Straßenverkehr

Jetzt wird es teuer

Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung soll u.a. die Situation von Radfahrern verbessern. Daher gilt künftig: Wer einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Kleinstfahrzeug überholt, muss innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem gilt ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für Radfahrende.

Die Bußgelder für entsprechende Vergehen steigen zudem an. Wer etwa in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, muss künftig mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen. Zudem erfolgt die Eintragung eines Punktes in der „Verkehrssünderkartei“ des Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Dienstfahrräder bleiben steuerfrei

Seit 2019 ist die Überlassung eines Dienstrads durch den Arbeitgeber für den Mitarbeiter steuerfrei. Diese Regelung wird bis 2030 verlängert. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für herkömmliche Räder als auch für Pedelecs.

Das Bahnfahren wird deutlich günstiger

Die Mehrwertsteuer für Fernreisen per Zug ist 2020 von 19 auf 7 Prozent gesunken. Die Bahn hat angekündigt, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zusätzlich erheben, ist zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent gestiegen. Die Kosten des Zusatzbeitrages teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder paritätisch.

Die Kassen können über die Erhebung des Zusatzbeitrages in eigener Zuständigkeit entscheiden. Maßgebend dafür, wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, dürften die jeweiligen Rücklagen sein. Es kann auch vorkommen, dass einige Kassen von der Anhebung des Zusatzbeitrages absehen.

Quelle: bsbd-nrw.de

Azubis: Nicht unter Mindestlohn

Berufsbildungsgesetz: Mindestausbildungsvergütung soll schützen
Neu eingeführt wurde mit dem Berufsbildungsgesetz auch die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse. Diese gilt für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen, und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, Ausnahmen gelten für eine Übergangszeit nur für Tarifverträge. Die Tarifverträge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte liegen über diesen Mindestvergütungen.
Quelle: vmf