Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) – auch als eZahnarztausweis bekannt – wird 2021 für Zahnärzte in Deutschland unumgänglich sein, um auf die Telematikinfrastruktur (TI) und deren Anwendungen zugreifen zu können. Nur wer sich mit der Chipkarte in der TI authentifiziert, kann künftig die zentralen Anwendungen nutzen und beispielsweise auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die elektronische Patientenakte zugreifen.
Elektronische Signatur ab Januar 2021 Pflicht
Vielmehr noch: der eHBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Nur mit der QES können Zahnärzte eMedikationspläne und eRezepte ihrer Patienten bearbeiten, digitale Überweisungsscheine befüllen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Sicher kommunizieren – mit dem eHBA
Und auch die Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) – die künftige Plattform für den Austausch im deutschen Gesundheitssektor – werden Sie mit dem eHBA nutzen können.
Die KIM-Plattform bietet allen Leistungserbringern innerhalb der TI eine sichere Plattform, um Expertise und Dokumente auszutauschen.
Verschlüsselung auch außerhalb der TI
Bei der sicheren E-Mail-Kommunikation außerhalb der TI kommt eine weitere Funktion des eHBA zum Tragen: die Verschlüsselung von Informationen. Das Ergebnis ist ein weitaus höheres Datenschutzniveau bei der Übertragung von Patientendaten.
Mit allen Konnektoren kompatibel
Der eHBA, den die Bundesdruckerei und ihr Tochterunternehmen D-TRUST anbieten, funktioniert mit allen zugelassenen eHealth-Konnektoren und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Anschaffung der Chipkarte wird Dank der Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen in Teilen abdeckt.
Einfacher Bestellprozess bei D-Trust
Den eHBA können Zahnärzte nach Beantragung und erfolgter Freigabe der jeweils zuständigen Landesärztekammer bequem im Bestellportal bei D-Trust bestellen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Funktionen und zur Bestellung des eHBA finden Sie unter bdr.de/eHBA