Anzeige

Der eHBA: Schluss mit zeitfressendem Papierkram

In Umfragen klagen Zahnärzte regelmäßig über zu viel Bürokratie. Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) können den Medizinern den Alltag deutlich einfacher machen – vor allem der eArztbrief und digitale Laboraufträge.

eHBA: Ausweis in der digitalen Welt

Der eZahnarztausweis (elektronischer Heilberufsausweis, eHBA) ist ein wichtiger Teil der TI. Die Bundesdruckerei ist mit ihrem Tochterunternehmen D-TRUST wie auch schon bei der SMC-B einer der zertifizierten Anbieter der Karten. Der eHBA ist notwendig, um sich persönlich für Online-Anwendungen zu authentifizieren. Und es lohnt schon jetzt, sich mit der Lösung zu beschäftigen. Vor allem, weil der eHBA die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Zahnarztes beinhaltet – und die braucht es bereits heute.

Elektronisch unterschreiben

Mit der QES können Zahnärzte am Rechner zu 100 Prozent rechtssicher Dokumente unterschreiben. Das eRezept, der eMedikationsplan, digitale Überweisungsscheine und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden in Zukunft ebenfalls nur mit qualifizierter elektronischer Signatur des eHBA ausgestellt. Auch die Bearbeitung des Medikationsplans sowie das Notfalldatenmanagement der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind laut Gesetz nur mit dem eHBA möglich.

Gefördertes Mittel gegen DSGVO-Sorgen

Zudem besitzt der Ausweis eine Schlüsselrolle beim Informationsaustausch zwischen Zahnärzten und Krankenkassen: Er verschlüsselt sensible medizinische Daten beim Versand und entschlüsselt diese beim Empfang. Eine Funktion, die auch mit Blick auf die elektronische Patientenakte eine wichtige Rolle spielen wird. Das Ergebnis: ein weitaus höheres Datenschutzniveau bei der Übertragung von Patientendaten. Sicherheitsbedenken können außen vor bleiben. Sorgenfalten wegen ausufernder Anschaffungskosten ebenfalls. So gibt es Förderung durch die Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen. Die monatlichen Gebühren können steuerlich abgesetzt werden.

Hier erfahren Sie alles über den eHBA.

Bundesdruckerei Logo