Auch wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. So regelt es das Entgeltfortzahlungsgesetz. Den Nachweis, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, erbringt dieser durch die Vorlage eines ärztlichen Attests. In bestimmten Fällen kann der Beweiswert für ein Attest aber erschüttert sein.