Jeder Steuerpflichtige, der Einkünfte erzielt, muss für das betreffende Kalenderjahr eine Steuererklärung abgeben. Steuerpflichtig ist jeder, der in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhält. Das teilt de Deutsche Anwaltverein (DAV) mit.
Über Einkünfte informieren
"Hintergrund ist, dass das Finanzamt wissen muss, in welcher Höhe der jeweilige Steuerpflichtige welche Einkünfte erzielt hat", erläutert Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Laut Angaben des DAV müsse das Finanzamt auf Basis dieser Informationen die Veranlagung durchführen, also die Höhe der zu zahlenden Steuern ermitteln.
Wer selbständig ist, muss das Finanzamt über seine Einkünfte informieren und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die entsprechende Frist läuft bis Ende Mai des Folgejahres. Die zu zahlende Steuer müssen Selbständige nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) als Vorauszahlung leisten. Wie hoch sie ausfällt, berechnet das Finanzamt auf Basis der Einkünfte aus dem jeweiligen Vorjahr. "Nach dem sogenannten Alterseinkünftegesetz müssen seit dem 1. Januar 2005 auch Rentner eine Steuererklärung abgeben", so Unkelbach-Tomczak. Auch für das Jahr des Todes müsse eine Steuererklärung eingereicht werden – das müssen die Erben übernehmen.
Angestellte nur unter bestimmten Voraussetzungen
Angestellte, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt zum Beispiel für jene, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig tätig sind, die sich im entsprechenden Jahr haben scheiden lassen oder die weitere Einkünfte beziehen.
Wer angestellt ist, aber nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann dies trotzdem tun. Angestellte können dann Steuerermäßigungsgründe geltend machen, die Arbeitgeber nicht berücksichtigt haben beziehungsweise von denen sie nichts wussten, beispielsweise Werbungskosten. Viele bekommen vom Finanzamt Geld zurück.
Entscheiden sich Angestellte dafür, die Erklärung freiwillig abzugeben, haben sie vier Jahre dafür Zeit. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Deutschen Anwalt Vereins.